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Beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission|Aktualisierte Arbeitsausgaben zum EEG 2021, EEG 2023 und KWKG 2023|Entwurf eines Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende|Festlegung des Höchstwerts für die Ausschreibungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG|KWKG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

BEIHILFERECHTLICHE GENEHMIGUNG DER EU-KOMMISSION DES EEG 2023 UND DES WIND-AUF-SEE-GESETZES

Die Europäische Kommission hat am Donnerstag, den 22. Dezember 2022, das EEG 2023 und das Wind-auf-See-Gesetz beihilferechtlich genehmigt. Die vorgesehenen Maßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien können wie geplant zum 1. Januar 2023 Anwendung finden.

Die beihilferechtliche Kontrolle durch die Europäische Kommission, die durch die europäischen Verträge verbindlich vorgegeben ist, soll sicherstellen, dass staatliche Hilfen für Unternehmen den Wettbewerb im EU-Binnenmarkt nicht unangemessen verzerren. Die Prüfung des EEG 2023 und des WindSeeG richtete sich dabei erstmals nach den neuen „Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022“ der Europäischen Kommission.

Weitere Informationen zur beihilferechtlichen Genehmigung finden Sie in der Kurzmeldung.

AKTUALISIERTE ARBEITSAUSGABEN DER CLEARINGSTELLE ZUM EEG 2021, ZUM EEG 2023 UND ZUM KWKG 2023 VERFÜGBAR

Das Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen vom 20. Dezember 2022 ändert u. a. das Erneuerbare-Energien-Gesetz und das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz. Die Änderungen zum EEG 2021 traten am 24. Dezember 2022 in Kraft. Die Änderungen zum EEG 2023 und zum KWKG 2023 traten wiederum am 1. Januar 2023 in Kraft.

Die aktualisierten Arbeitsausgaben der Clearingstelle zum EEG 2021, zum EEG 2023 und zum KWKG 2023 finden Sie hier:
EEG 2021 - Arbeitsausgabe der Clearingstelle EEG|KWKG,
EEG 2023 - Arbeitsausgabe der Clearingstelle EEG|KWKG,
KWKG 2023 - Arbeitsausgabe der Clearingstelle EEG|KWKG.

ENTWURF EINES GESETZES ZUM NEUSTART DER DIGITALISIERUNG DER ENERGIEWENDE VERÖFFENTLICHT

Der Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat einen Entwurf eines Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende veröffentlicht. Mit dem GNDEW soll der Rollout intelligenter Messsysteme beschleunigt, Verfahren entbürokratisiert und die Rechtssicherheit gestärkt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetpräsenz:
Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) - Rechtsetzungsverfahren.

FESTLEGUNG DES HÖCHSTWERTS FÜR AUSSCHREIBUNGEN FÜR SOLARANLAGEN DES ZWEITEN SEGMENTS

Am 27. Dezember 2022 hat die Bundesnetzagentur gemäß § 85a Absatz 1 EEG 2021 die Festlegung des Höchstwerts für die Ausschreibungen für Solaranlagen des zweiten Segments für die Gebotstermine im Jahr 2023 beschlossen.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetpräsenz:
Festlegung des Höchstwerts für die Ausschreibungen für Solaranlagen des zweiten Segments.


Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG|KWKG bedarf es hierzu nicht.

Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG|KWKG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Ihre Clearingstelle EEG|KWKG