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Clearingstelle sucht Teammitglied mit Berufserfahrung für ihre Geschäftsstelle | Hinweisverfahren 2023/11-IV eingeleitet | Höchstwert für die Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments festgelegt | Votum 2021/7-VIII veröffentlicht

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG|KWKG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

CLEARINGSTELLE SUCHT TEAMMITGLIED MIT BERUFSERFAHRUNG FÜR IHRE GESCHÄFTSSTELLE

Die Clearingstelle sucht ein Teammitglied mit Berufserfahrung für ihre Geschäftsstelle. Wir freuen uns, wenn Sie unsere Stellenanzeige an Interessierte weiterreichen!

Nähere Informationen finden Sie auf unserer Internetpräsenz in unserem
Stellenangebot.

HINWEISVERFAHREN ZUR BERECHNUNG DER FLEXIBILITÄTSPRÄMIE - BEMESSUNGSLEISTUNG EINGELEITET

Die Clearingstelle hat am 30. Januar 2023 ein Hinweisverfahren zum Thema „Berechnung der Flexibilitätsprämie - Bemessungsleistung“ eingeleitet. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen läuft bis zum 28. Februar 2023.

Den Einleitungsbeschluss nebst Verfahrensfragen können Sie hier abrufen:
Hinweisverfahren 2023/11-IV - Berechnung der Flexibilitätsprämie - Bemessungsleistung.

Sobald die Clearingstelle die eingegangenen Stellungnahmen veröffentlicht bzw. den Hinweis beschlossen und veröffentlicht hat, unterrichten wir Sie hierüber in diesem Rundbrief.

FESTLEGUNG DES HÖCHSTWERTS FÜR AUSSCHREIBUNGEN FÜR SOLARANLAGEN DES ERSTEN SEGMENTS

Am 23. Januar 2023 hat die Bundesnetzagentur gemäß § 85a Absatz 1 EEG 2023 die Festlegung des Höchstwerts für die Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments für die Gebotstermine im Jahr 2023 beschlossen.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetpräsenz:
Festlegung des Höchstwerts für die Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments im Jahr 2023.

VOTUM ZUR VERGÜTUNGSFÄHIGKEIT SOWIE ZUM UNVERZÜGLICHEN NETZANSCHLUSS UND ZUR ABNAHMEPFLICHT VERÖFFENTLICHT

In dem Votumsverfahren 2021/7-VIII hatte die Clearingstelle unter anderem zu klären, ob eine Netzbetreiberin schuldhaft gegen ihre Pflichten zum unverzüglichen Anschluss der Anlage und zur Abnahme des in dieser erzeugten Stroms verstoßen hat, indem sie den Betrieb von Solaranlagen untersagt hatte.

Das Votum der Clearingstelle EEG|KWKG können Sie hier herunterladen:
Votum 2021/7-VIII - Vergütungsfähigkeit sowie unverzügliche Netzanschluss- und Abnahmepflicht.


Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG|KWKG bedarf es hierzu nicht.

Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG|KWKG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Ihre Clearingstelle EEG|KWKG