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Votum zur Anlagenzusammenfassung veröffentlicht | Stellungnahme zur Umweltgutachterbescheinigung veröffentlicht | BGH entscheidet zu Reservierungsverfahren | Ausschreibungsergebnisse bekannt gegeben

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG|KWKG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

VOTUM ZUM GRUNDSTÜCKSBEGRIFF UND ZUR UNMITTELBAREN RÄUMLICHEN NÄHE IM RAHMEN DER ANLAGENZUSAMMENFASSUNG VERÖFFENTLICHT

In dem Votumsverfahren 2022/14-II hatte die Clearingstelle zu klären, wie die vergütungsseitige Anlagenzusammenfassung nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2009 von Solaranlagen auf insgesamt drei – teilweise aneinandergrenzenden –  Gebäuden, die sich mit diversen Überschneidungen auf mehrere Flurstücke eines Obstbaubetriebes und eines weiteren Geländes verteilten und dabei aber nur über zwei Netzverknüpfungspunkte verfügten, anzuwenden ist.

Das Votum der Clearingstelle EEG|KWKG können Sie in anonymisierter Form hier abrufen:
Votum 2022/14-II - Grundstücksbegriff und unmittelbare räumliche Nähe i.R.d. Anlagenzusammenfassung.

STELLUNGNAHME ZUR MODERNISIERUNG EINER WASSERKRAFTANLAGE UND UMWELTGUTACHTERBESCHEINIGUNG VERÖFFENTLICHT

Im Stellungnahmeverfahren 2020/31-V/Stn hatte die Clearingstelle für das Landgericht Görlitz die Frage zu beantworten, ob das Gutachten über Modernisierungsmaßnahmen an einer Wasserkraftanlage den Anforderungen an eine Bescheinigung gemäß § 23 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EEG genügt.

Hier können Sie die Stellungnahme der Clearingstelle EEG|KWKG abrufen:
Stellungnahme 2020/31-V - Modernisierung einer Wasserkraftanlage und Umweltgutachterbescheinigung (V).

BGH ENTSCHEIDET ZU RESERVIERUNGSVERFAHREN

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 21. März 2023 zur Frage entschieden, ob eine verbindliche Reservierung von Einspeisekapazitäten bereits vor der anschlussfertigen Errichtung einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien von vornherein ausgeschlossen ist und ob diese in einem Konkurrenzverhältnis zum Anschlussanspruch eines anderen Anlagenbetreibers an dem reservierten Verknüpfungspunkt stehen kann.

Sie können das Urteil auf unserer Internetpräsenz abrufen:
BGH, Urt. v. 21.03.2023 - XIII ZR 2/20.

ERGEBNISSE DER ZWEITEN INNOVATIONSAUSSCHREIBUNG 2023 UND DER ZWEITEN AUSSCHREIBUNG 2023 FÜR BIOMETHANANLAGEN BEKANNTGEGEBEN

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Ergebnisse der jeweils zweiten Ausschreibungsrunde 2023 für die Förderung von Biomethananlagen und der Innovationsausschreibung bekanntgegeben. Gebotstermin war der 1. September 2023. Die Bekanntmachung erfolgte am 28. September 2023 und gilt damit am 5. Oktober 2023 als erfolgt.

Bei der Ausschreibung für Biomethananlagen wurden zu diesem Gebotstermin keine Gebote eingereicht. Die Innovationsausschreibung war hingegen deutlich überzeichnet.

Weitere Informationen zu der Ausschreibung erhalten Sie hier:
Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2023 der Innovationsausschreibung.

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