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Auslegungshilfe zu § 6 EEG 2023 - finanzielle Beteiligung der Kommunen am Ausbau von Wind- und Freiflächenanlagen | Ausschreibungsergebnisse bekanntgegeben

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG|KWKG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

AUSLEGUNGSHILFE ZUR ANWENDUNG VON § 6 EEG 2023 - FINANZIELLE BETEILIGUNG DER KOMMUNEN AM AUSBAU VON WIND- UND FREIFLÄCHENANLAGEN

Die Clearingstelle hat unter Beteiligung mehrerer Verbände und Institutionen im Rahmen eines Runden Tisches eine Auslegungshilfe zur Anwendung von § 6 EEG 2023 bei der finanziellen Beteiligung der Kommunen am Ausbau von Wind- und Freiflächenanlagen erarbeitet und veröffentlicht. Diese behandelt insbesondere die Anwendung des § 6 EEG 2023 auf Bestandsanlagen, die Bestimmung des Radius von 2 500 Metern um die Turmmitte der Windenergieanlagen, die zeitlichen Vorgaben im Hinblick auf den Erstattungsanspruch nach § 6 Abs. 5 EEG 2023 und Fragen zur Verjährung.

Die Auslegungshilfe zur Anwendung von § 6 EEG 2023 können Sie hier abrufen:
Auslegungshilfe zu § 6 EEG 2023 – Finanzielle Beteiligung der Kommunen am Ausbau von Wind- und Freiflächenanlagen.

ERGEBNISSE DER AUSSCHREIBUNGEN FÜR WIND AN LAND, KWK-ANLAGEN UND FÜR INNOVATIVE KWK-SYSTEME SOWIE DER INNOVATIONSAUSSCHREIBUNG 

Die Bundesnetzagentur hat die Ausschreibungsergebnisse für die Förderung von Windenergieanlagen an Land, für KWK-An­la­gen und für innovative KWK-Systeme sowie der Innovationsausschreibung bekanntgegeben. Alle Ausschreibungsrunden waren unterzeichnet. Bei der Ausschreibung für die Windenergieanlagen an Land zeichnet sich bei einer Gebotsmenge von 2.485 Megawatt dennoch ein positiver Trend ab. Sollte sich diese Entwicklung künftig fortsetzen, seien die Zubauziele bei Wind an Land nach Einschätzung der Bundesnetzagentur weiterhin erreichbar.

Bei den Windenergieanlagen an Land liegt der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlag bei 7,33 ct/kWh, bei den KWK-Anlagen bei 6,51 ct/kWh, bei der Ausschreibung für innovative Kraft-Wärme-Kopplung bei 11,25 ct/kWh und bei der Innovationsausschreibung bei 8,33 ct/kWh.

Weitere Informationen zu den Ausschreibungen erhalten Sie hier:
Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2024 für Windenergieanlagen an Land,
Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2024 der Innovationsausschreibung,
Aus­schrei­bungs­er­geb­nis­se für KWK-An­la­gen und für innovative KWK-Systeme.


Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG|KWKG bedarf es hierzu nicht.

Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG|KWKG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

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