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27. Fachgespräch der Clearingstelle EEG: Anmeldeschluss bis zum 19. April verlängert - Votum zur Ermittlung der Flexibilitätsprämie bei Mischgasanlage veröffentlicht - Votum zur Anlagenzusammenfassung und Einhalten technischer Vorgaben veröffentlicht

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

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27. ÖFFENTLICHES FACHGESPRÄCH DER CLEARINGSTELLE EEG: ANMELDESCHLUSS BIS ZUM 19. APRIL 2017 VERLÄNGERT

Am Mittwoch, den 3. Mai 2017 findet das 27. öffentliche Fachgespräch der Clearingstelle EEG - und zugleich der Festakt zu ihrem zehnjährigen Jubiläum statt.

Nach Vorträgen von Herrn Staatssekretär Rainer Baake und Frau Prof. Dr. Claudia Kemfert stellen wir die wichtigsten Arbeitsergebnisse zu den Themen

 - Fotovoltaik,
 - Windkraft,
 - Wasserkraft,
 - Biomasse,
 - Netzanschluss- und -ausbau und
 - Messwesen

vor.

Sie als Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die Möglichkeit, uns anschließend in einem interaktiven Teil, dem World Café, direkt Anregungen und Ideen für unser zukünftiges Schaffen auf den Weg zu geben. Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen!
Der Ausklang gibt die Gelegenheit, auf zehn Jahre Clearingstelle EEG anzustoßen.

Wir freuen uns über Ihre Anmeldung bis zum 19. April 2017 unter

https://www.clearingstelle-eeg.de/fachgespraeche/anmeldung.

Im Namen der Clearingstelle EEG

Dr. rer. publ. Sebastian Lovens, LL.M.
- Leiter der Clearingstelle EEG -

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VOTUM ZUR ERMITTLUNG DER FLEXIBILITÄTSPRÄMIE BEI MISCHGASANLAGE VERÖFFENTLICHT

In dem kürzlich veröffentlichten Votum 2016/18 hat die Clearingstelle EEG unter anderem geklärt, ob die Anlagenbetreiberin die Zahlung der Flexibilitätsprämie im Falle der Verstromung von Biogas und Deponiegas in einer Hybridanlage verlangen kann und wenn ja, wie die Höhe der Flexibilitätsprämie zu ermitteln ist.

Sie können das Votum unter https://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2016/18 herunterladen.

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VOTUM ZUR LEISTUNGSSEITIGEN ANLAGENZUSAMMENFASSUNG UND EINHALTEN DER TECHNISCHEN VORGABEN (EINSMAN) VERÖFFENTLICHT

Die Clearingstelle EEG hat das Votum 2015/57 veröffentlicht. In dem Verfahren wurde geklärt, ob Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf zwei Gebäuden, die baulich durch eine Brandschutzwand aneinander grenzen, angebracht wurden, zum Zweck der Ermittlung der installierten Leistung als eine Anlage im Sinne von § 6 Absatz 3 EEG 2012 gelten und die technischen Vorgaben nach § 6 Absatz 2 Nummer 1 EEG 2012 wegen Überschreitung der 30-kW-Leistungsschwelle zu beachten waren.

Sie können das Votum auf unserer Internetpräsenz unter https://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2015/57 abrufen.  

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Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG bedarf es hierzu nicht.

Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Für die Clearingstelle EEG

Dr. Sebastian Lovens
- Leiter der Clearingstelle EEG -
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Clearingstelle EEG
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
Tel 030 2061416-0
Fax 030 2061416-79
https://www.clearingstelle-eeg.de

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Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen kann keine Haftung übernommen werden.