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Sehr geehrte Damen und Herren,</p>
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die Clearingstelle EEG hat ihren Hinweis 2010/8 zur Stichtagsregelung (25. März 2010 für "beschlossene" Bebauungspläne) beschlossen und veröffentlicht. Die Anmeldung zum 7. Fachgespräch der Clearingstelle EEG am 15. Oktober 2010 und zum Empfang anlässlich ihres dreijährigen Bestehens ist noch möglich. Der Regierungsentwurf zum "Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien" liegt vor. </p>
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Hinweis 2010/8 - Stichtag 25. März 2010 für "beschlossene" Bebauungspläne - veröffentlicht<br />
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Die Clearingstelle hat am 27. September 2010 ihren Hinweis 2010/8 zur Auslegung und Anwendung des § 20 Abs. 4 Satz 2 EEG 2009 und des § 32 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 EEG 2009 in der Fassung des Ersten Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 11. August 2010 einstimmig beschlossen. Der Hinweis befasst sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen von einem vor dem 25. März 2010 "beschlossenen" Bebauungsplan auszugehen ist.<br />
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Sie können den Hinweis sowie die sonstigen verfahrensrelevanten Dokumente unter http://www.clearingstelle-eeg.de/hinwv/2010/8 herunterladen.</p>
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7. Fachgespräch der Clearingstelle EEG am 15. Oktober 2010 - nur noch wenige Plätze verfügbar! </p>
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Am Freitag, den 15. Oktober 2010 führt die Clearingstelle EEG ihr nächstes Fachgespräch durch. Thema wird der vergütete Eigenverbrauch von Solarstrom nach § 33 Abs. 2 EEG 2009 in der jüngst novellierten Fassung sein. Anlässlich des dreijährigen Bestehens der Clearingstelle EEG lädt die Clearingstelle EEG zum anschließenden Empfang ein. Nähere Informationen und das Online-Formular zur Anmeldung finden Sie unter http://www.clearingstelle-eeg.de/fachgespraeche/7.</p>
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Es sind nur noch wenige Plätze verfügbar! Anmeldungen sind bis zum kommenden Montag, den 4. Oktober 2010 möglich. Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen aufgrund der begrenzten Kapazitäten auch bei rechtzeitiger Anmeldung eine Teilnahme leider nicht garantieren können. Melden Sie sich deshalb bitte möglichst frühzeitig an. Sobald die Zahl der verfügbaren Teilnahmeplätze erreicht ist, führen wir eine Warteliste.</p>
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Wir freuen uns über das rege Interesse an unserem Fachgespräch!</p>
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Regierungsentwurf des "Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien"<br />
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Die Bundesregierung hat am 28. September 2010 den zwischen den Ressorts abgestimmten Entwurf des "Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien" (EAG EE) beschlossen.<br />
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Das EAG EE soll das nationale Recht zur Förderung Erneuerbarer Energien, insbesondere das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) an die europäische Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2009/28/EG anpassen. Im EEG soll das EAG EE insbesondere die elektronische Ausstellung, Übertragung und Entwertung von Herkunftsnachweisen für Strom aus Erneuerbaren Energien im Rahmen eines Registers ermöglichen, Netzbetreiber gegenüber Einspeisewilligen im Zusammenhang mit dem Netzanschluss zur Übermittlung von Zeitplänen, Informationen zum Netzverknüpfungspunkt und zu den Kosten des Netzanschlusses verpflichten sowie die Verordnungsermächtigung für die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) teilweise neufassen und erweitern, um u.a. die Einführung von sozialen Nachhaltigkeitskriterien und Vertrauensschutzregelungen in der BioSt-NachV zu ermöglichen.</p>
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Den Gesetzgebungsstand können Sie tagesaktuell unter http://www.clearingstelle-eeg.de/eag_ee_entwurf verfolgen.</p>
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Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!</p>
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Für die Clearingstelle EEG</p>
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<span class="glossary-term" title="Akademischer Grad „doctor“"><abbr title="Akademischer Grad „doctor“">Dr.</abbr></span> Sebastian Lovens<br />
- Leiter der Clearingstelle EEG -<br />
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Clearingstelle EEG<br />
Charlottenstraße 65<br />
10117 Berlin<br />
Tel 030 2061416-0<br />
Fax 030 2061416-79<br />
<a href="/" title="http://www.clearingstelle-eeg.de/">http://www.clearingstelle-eeg.de/</a></p>
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RELAW - Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien mbH (Trägerin)<br />
GF: Christine Kruczynski | <span class="glossary-term" title="„Amtsgericht“ oder „Aktiengesellschaft“"><abbr title="„Amtsgericht“ oder „Aktiengesellschaft“">AG</abbr></span> Charlottenburg HRB 107788 B | USt-IdNr. DE 255468643</p>
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