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Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
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Sie können sich jetzt zu dem nächsten Fachgespräch der Clearingstelle EEG am Freitag, den 15. Oktober 2010, zum Thema "Eigenverbrauch von Solarstrom" und dem anschließenden Empfang anlässlich des dreijährigen Bestehens der Clearingstelle EEG anmelden. Die Clearingstelle EEG hat zudem die Begründung des Votums 2009/3 zu der Frage, ob von der Eigenverbrauchsregelung nach § 33 Abs. 2 EEG 2009 auch für Strom aus Anlagen Gebrauch gemacht werden kann, die vor dem 1. Januar 2009 in Betrieb genommen wurden, veröffentlicht.<br />
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7. Fachgespräch der Clearingstelle EEG am 15. Oktober 2010<br />
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Am Freitag, den 15. Oktober 2010 führt die Clearingstelle EEG ihr nächstes Fachgespräch durch. Thema wird der vergütete Eigenverbrauch von Solarstrom nach § 33 Abs. 2 EEG 2009 in der jüngst novellierten Fassung sein. Dabei wird es am Vormittag um die gesetzliche Regelung, die Potentiale und die bisherigen Erfahrungen in der Praxis gehen, während das Thema Eigenverbrauch am Nachmittag aus weiteren Blickwinkeln beleuchtet wird. Anlässlich des dreijährigen Bestehens der Clearingstelle EEG, die am 15. Oktober 2007 ihre Arbeit öffentlich aufgenommen hat, lädt die Clearingstelle EEG zum anschließenden Empfang ein. Das Fachgespräch und der Empfang finden in der Hessischen Landesvertretung, In den Ministergärten 5, in Berlin statt.<br />
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Näheres zu der Veranstaltung entnehmen Sie bitte dem auf unserer Internetpräsenz unter http://www.clearingstelle-eeg.de/fachgespraeche/7 zum Herunterladen bereitgestellten Programm. Zur Anmeldung nutzen Sie bitte unser Online-Formular unter der o.g. Adresse. Anmeldungen sind bis zum 4. Oktober 2010 möglich. Bitte beachten Sie, dass die Zahl der Teilnahmeplätze begrenzt ist.<br />
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Wir freuen uns auf interessante Vorträge und eine spannende Diskussion!<br />
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Votum 2009/3 - Eigenverbrauchsvergütung für Bestandsanlagen - veröffentlicht<br />
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In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle EEG die Frage zu klären, ob ein Anlagenbetreiber für Strom, der in einer Fotovoltaikanlage erzeugt wird, die vor dem 1. Januar 2009 in Betrieb genommen worden ist, die Vergütung gemäß § 33 Abs. 2 und Abs. 1 i.V.m. § 16 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 4 EEG 2009 verlangen kann. Diese Frage hat die Clearingstelle EEG im Ergebnis verneint. Sie können das Votum in anonymisierter Fassung auf unserer Internetpräsenz unter http://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2009/3 herunterladen.<br />
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Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!<br />
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Für die Clearingstelle EEG<br />
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Dr. Sebastian Lovens<br />
- Leiter der Clearingstelle EEG -<br />
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Clearingstelle EEG<br />
Charlottenstraße 65<br />
10117 Berlin<br />
Tel 030 2061416-0<br />
Fax 030 2061416-79<br />
http://www.clearingstelle-eeg.de/<br />
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RELAW - Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien mbH (Trägerin)<br />
GF: Christine Kruczynski | AG Charlottenburg HRB 107788 B | USt-IdNr. DE 255468643</p>