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Sehr geehrte Damen und Herren,</p>
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die Clearingstelle EEG hat ihre Arbeitsausgabe des EEG 2009 veröffentlicht und ein Votum zu Fotovoltaikanlagen auf unterirdischen Regenwasserspeichern beschlossen. Des Weiteren informiert Sie dieser Rundbrief über gemeinschaftsrechtliche Aktivitäten, zwei gesetzgeberische Änderungsvorhaben sowie eine Verordnung und einen Erlass zum EEG 2009.</p>
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Am heutigen Montag hat der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat seinen Einigungsvorschlag zu den Änderungsvorhaben bei der Solarstromförderung vorgelegt. Nähere Informationen können Sie wie gewohnt unter http://www.clearingstelle-eeg.de/PV_Novelle nachlesen und herunterladen.</p>
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EEG 2009 - Arbeitsausgabe der Clearingstelle EEG</p>
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Das EEG 2009 unterliegt fortwährenden gesetzgeberischen Veränderungen und verweist an etlichen Stellen auf erlassene Verordnungen oder andere Gesetze. Die Clearingstelle EEG hat daher ihre eigene Arbeitsausgabe des <span class="glossary-term" title="Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im
Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften"><abbr title="Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im
Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften">EEG 2009</abbr></span> unter http://www.clearingstelle-eeg.de/eeg2009/arbeitsausgabe öffentlich zugänglich gemacht. Diese Fassung des Gesetzestextes unterscheidet sich in den folgenden Punkten von den Dokumenten, die Sie <span class="glossary-term" title="Zum
Beispiel"><abbr title="Zum Beispiel">z.B.</abbr></span> unter http://www.clearingstelle-eeg.de/eeg2009 herunterladen können:</p>
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- Aktualität: Nach Änderungen des EEG 2009 werden diese so schnell wie möglich eingepflegt.</p>
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- Interne Verlinkung: Wird innerhalb eines Paragraphen auf einen anderen verwiesen, ist der Verweis anklickbar und führt direkt zu dem Paragraphen, dem Absatz, der Nummer oder dem Buchstaben, auf den verwiesen wird.</p>
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- Externe Verlinkung: Wird auf ein anderes Gesetz verwiesen, führt - sofern möglich - ein Link von der Verweisstelle zu einem Dokument im Internet, das entweder den Paragraphen wiedergibt, auf den verwiesen wird, oder das Gesetz, auf welches verwiesen wird.</p>
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- Satznummerierung: Enthält ein Absatz mehrere Sätze, sind diese jeweils mit einer Satznummer versehen.</p>
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- Lesbarkeit: Das Dokument wurde in lesefreundlicher 12-Punkt-Serifenschrift mit dem Textsatzsystem LaTeX im Format DIN A4 gesetzt.</p>
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- Verfügbarkeit: Das Dokument ist durchsuchbar und Passagen lassen sich herauskopieren.</p>
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- Verlinktes Inhaltsverzeichnis: Sie können per Mausklick direkt vom Inhaltsverzeichnis zum gesuchten Paragraphen springen.</p>
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- PDF-Lesezeichen: Kann Ihr PDF-Betrachter die in Dokumenten eingebetteten PDF-Lesezeichen darstellen, können Sie diese anklicken, um direkt zum gewünschten Paragraphen zu gelangen.</p>
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Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei der Arbeitsausgabe der Clearingstelle EEG um kein amtliches Dokument handelt. Zwar wurde bei der Erstellung höchste Sorgfalt aufgewendet, doch kann für die Richtigkeit keinerlei Haftung übernommen werden.</p>
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Die Arbeitsausgabe des EEG 2009 der Clearingstelle EEG können Sie unter der o.g. URL http://www.clearingstelle-eeg.de/eeg2009/arbeitsausgabe herunterladen. Gerne können Sie diesen Link unter Angabe der Quelle auf Ihre eigene Internetpräsenz aufnehmen. Bitte verlinken Sie nur die o.g. Seite, ohne das pdf-Dokument zum Herunterladen auf Ihrer Seite bereitzustellen. Somit garantieren Sie größtmögliche Aktualität des Dokuments zu Gunsten aller Interessierten.</p>
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Votum 2009/18 - Fotovoltaikanlagen auf unterirdischen Regenwasserspeichern<br />
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Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob Fotovoltaikanlagen, die auf unterirdischen Regenwasserspeichern errichtet werden, als "Gebäudeanlagen" vergütet werden können (im Ergebnis unter Bezugnahme auf den Einzelfall und unter Heranziehung des Votumsverfahrens 2008/25 der Clearingstelle EEG verneint). Den Volltext des anonymisierten Votums können Sie unter http://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2009/18 abrufen.<br />
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Verordnung zur Änderung der Systemdienstleistungsverordnung (SDLWindV)<br />
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Die Bundesregierung hat eine Verordnung zur Änderung der SDLWindV beschlossen (amtliche Fassung im Bundesgesetzblatt vom 30. Juni 2010, BGBl. I S. 832). Danach haben insbesondere nun bis zum 31. März 2011 - statt wie bislang bis zum 30. Juni 2010 - in Betrieb genommene Neuanlagen Anspruch auf den sog. Systemdienstleistungsbonus nach § 29 Abs. 2 Satz 4 und § 30 Satz 2 EEG 2009. Weiterhin gelten bei Erbringung eines Nachweises nach § 6 SDLWindV nun bis zum 30. September 2011 - statt wie ursprünglich bis zum 31. Dezember 2010 - die gestellten Anforderungen als mit der Inbetriebnahme der Anlage erfüllt. Die Änderungsverordnung finden Sie unter http://www.clearingstelle-eeg.de/sdlwindv.<br />
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Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung kurzfristiger Marktengpässe bei flüssiger Biomasse<br />
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Durch die vom Gesetzentwurf vom 18. Mai 2010 vorgeschlagenen Änderungen der Anlage 2 zum EEG 2009 (sog. NawaRo-Bonus) sowie der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) soll flüssige Biomasse, die zur Stromerzeugung eingesetzt wird, statt ab dem 1. Juli 2010 erst ab dem 1. Januar 2011 nachweislich nachhaltig hergestellt sein müssen. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit des Bundestages hat dem Bundestag in seiner Beschlussempfehlung vom 16. Juni 2010 empfohlen, den Gesetzentwurf anzunehmen. Die Dokumente des Gesetzgebungsverfahrens finden Sie unter http://www.clearingstelle-eeg.de/gesetz/887.<br />
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Beschluss und Mitteilungen der Europäischen Kommission zur Zertifizierung von flüssiger Biomasse und Biokraftstoffen<br />
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Die Europäische Kommission hat am 10. Juni 2010 zur Konkretisierung der Anforderungen an die Zertifizierung von flüssiger Biomasse und Biokraftstoffen nach der Europäischen Richtlinie 2009/28/EG einen Beschluss sowie zwei Mitteilungen veröffentlicht. Weitere Informationen sowie Beschluss und Mitteilungen in englischer Sprache finden Sie unter http://www.clearingstelle-eeg.de/sonstiges/920.<br />
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Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien - EAG EE)<br />
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Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat am 20. Mai 2010 den Referentenentwurf für das EAG EE veröffentlicht und bis zum 9. Juni 2010 die Bundesländer und Verbände zum Referentinnen- und Referentenentwurf angehört. Das EAG EE soll das nationale Recht zur Förderung Erneuerbarer Energien, insbesondere das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), an die europäische sog. Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2009/28/EG anpassen. Im EEG soll das EAG EE vor allem die Grundlage für die Einrichtung eines Registers für Herkunftsnachweise schaffen und dessen nähere Ausgestaltung durch eine Verordnung ermöglichen sowie die Verordnungsermächtigung für die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) neufassen und erweitern, um u.a. die Einführung von sozialen Nachhaltigkeitskriterien und Vertrauensschutzregelungen in der BioSt-NachV zu ermöglichen. Weitere Informationen sowie den Referentinnen- bzw. Referentenentwurf finden Sie unter http://www.clearingstelle-eeg.de/eag_ee_entwurf.<br />
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Erlass des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) zu Strom aus Altspeiseöl<br />
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Durch den Erlass vom 18. Februar 2010 zu Altspeiseöl im Anwendungsbereich der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (Biost-NachV) werden solche Altspeiseöle, die ohne weitere zwischengeschaltete Aufbereitungsschritte (als solche Aufbereitungsschritte gelten nicht Filtration und Erwärmung) zur Stromerzeugung eingesetzt werden, von der Nachweisführung i.S.v. § 3 Abs. 1<br />
Nr. 2 BioSt-NachV über das Treibhausgas-Minderungspotenzial nach § 8 BioSt-NachV freigestellt. Den Erlass finden Sie unter http://www.clearingstelle-eeg.de/biost-nachv-erlass.<br />
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Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!<br />
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Für die Clearingstelle EEG<br />
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Dr. Sebastian Lovens<br />
- Leiter der Clearingstelle EEG -<br />
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Clearingstelle EEG<br />
Charlottenstraße 65<br />
10117 Berlin<br />
Tel 030 2061416-0<br />
Fax 030 2061416-79<br />
http://www.clearingstelle-eeg.de<br />
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RELAW - Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien mbH (Trägerin)<br />
GF: Christine Kruczynski | AG Charlottenburg HRB 107788 B | USt-IdNr. DE 255468643<br />
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