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- EEG 2009 VERABSCHIEDET - 2. FACHGESPRÄCH - VOTEN & EMPFEHLUNGEN -

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Rundbrief informieren wir Sie über Neuigkeiten aus der Arbeit der Clearingstelle EEG. Wir beginnen mit einer Einladung zum bevorstehenden 2. Fachgespräch und berichten über die Ergebnisse des ersten abgeschlossenen Votumsverfahrens sowie über neu eingeleitete Empfehlungsverfahren.

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2. Fachgespräch der Clearingstelle EEG - Anmeldungen noch möglich

Am 20. Juni laden wir Sie nach Berlin zu Vorträgen und Diskussionen rund um das Thema "Effizienzen im EEG - ein Beitrag zum Klimaschutz" ein. Ausführliche Informationen sowie ein Faltblatt mit dem Tagungsprogramm finden Sie unter http://www.clearingstelle-eeg.de/node/327. Da noch einige Plätze frei sind, können wir noch Anmeldungen berücksichtigen, die uns erst nach dem 6. Juni erreichen!

Die Ergebnisse des 1. Fachgesprächs zur "Novellierung des EEG und dessen Weiterentwicklung" am 22. Februar 2008 haben wir für Sie unter http://www.clearingstelle-eeg.de/fachgespraeche zusammengestellt. Sie können dort u.a. einen ausführlichen Tagungsbericht sowie Vortragsfolien herunterladen und nachlesen.
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Abgeschlossenes Votumsverfahren

Die Clearingstelle EEG hat Ende März das erste Votumsverfahren abgeschlossen. In dem der Clearingstelle EEG zur Begutachtung vorgelegten Fall stand die Frage im Mittelpunkt, ob der Betreiber einer im nicht rechtsförmlich beplanten Innenbereich nach § 34 BauGB installierten Fotovoltaikanlage Anspruch auf Zahlung einer Vergütung nach § 11 EEG 2004 hat, wenn die Anlage auf neu errichteteten Holzschuppen in Betrieb genommen wird, die über ein schräges Dach sowie eine horizontale Sonnenstandsnachführung verfügen.

Im Rahmen der rechtlichen Würdigung hatte die Clearingstelle EEG - auf Wunsch der Parteien in der Besetzung ohne Beisitzerinnen und Beisitzer aus den Verbänden - zunächst zu untersuchen, ob die Voraussetzungen der Absätze 3 und 4 des § 11 EEG 2004 auch gegeben sein müssen, wenn es sich - wie im vorliegenden Fall - um ein Gebäude im Sinne von § 11 Abs. 2 Satz 3 EEG 2004 handelt. Dies ist aus verschiedenen Gründen zu bejahen. Des Weiteren stand die Frage im Raum, unter welchen Voraussetzungen eine bauliche Anlage vorrangig zum Zweck der Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie errichtet worden ist. Insoweit hält die Clearingstelle EEG eine Einzelfallprüfung für geboten, die sich nicht allein in einem Vergleich der Kosten für die Errichtung der baulichen Anlage mit den Kosten der Fotovoltaikanlage erschöpft. Im Ergebnis kam in dem konkreten Einzelfall die Clearingstelle EEG zu dem Schluss, dass die Holzschuppen, auf denen die Fotovoltaikanlagen installiert waren, nicht vorrangig zu anderen Zwecken als der Stromerzeugung errichtet worden waren. Bei der sich anschließenden Prüfung der Voraussetzungen des § 11 Abs. 3 Nr. 1 EEG 2004 war sodann zu klären, ob Fotovoltaikanlagen, die - wie hier - im nicht rechtsförmlich beplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) errichtet wurden, Anlagen gleichzustellen sind, die im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes (§ 30 BauGB) errichtet wurden. Dies hat die Clearingstelle EEG verneint.

Sie können das - anonymisierte und zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen verfremdete - Votum der Clearingstelle EEG (Az. 2007/4) unter http://www.clearingstelle-eeg.de/VotV/2007/4 herunterladen.

Voten der Clearingstelle EEG sind rechtlich nicht verbindlich. Die Parteien können sich aber die Beurteilung der Clearingstelle EEG zum Beispiel in Form eines Vergleichs vertraglich zu Eigen machen. Werden die Parteien anwaltlich vertreten, kann ein solcher Vergleich auch für vollstreckbar erklärt werden, also größtmögliche Rechtsverbindlichkeit erhalten.
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Eingeleitete Empfehlungsverfahren

Die Clearingstelle EEG hat aus einer Fülle von Anregungen insgesamt neun Fragen aufgegriffen und hierzu Empfehlungsverfahren eingeleitet. Es handelt sich um Probleme, die in der Praxis häufig zu Auslegungs- und Anwendungsfragen führen. Ziel der Empfehlungsverfahren ist, für diese Fragen unter Beteiligung der Fachverbände praxistaugliche Lösungsvorschläge zu entwickeln.

Im Bereich der Biomasseverstromung wird die Clearingstelle EEG Empfehlungen zu folgenden Themen geben:

* Nachgeschalteter Generator bei Biomasse-Verstromung - Technologie- und
KWK-Zuschlag (Az. 2008/8),
* Nachgeschalteter Generator bei Biomasse-Verstromung - NawaRo-Zuschlag
(Az. 2008/17),
* Ausschließlichkeitsprinzip bei Biomasseanlagen (Az. 2008/15).

Weitere Verfahren betreffen Fotovoltaik-Anlagen; es geht dabei um

* die bauplanerischen Voraussetzungen bei Fotovoltaikanlagen (Az. 2008/16),
* den sachmängelbedingten Austausch von Fotovoltaikmodulen - Inbetriebnah-
mezeitpunkt (Az. 2008/19) sowie um
* Fotovoltaikanlagen auf Grünflächen im Sinne des § 11 Abs. 4 Nr. 3
EEG 2004 (Az. 2008/6).

Ein Verfahren zur Stromerzeugung aus Wasserkraft betrifft

* Trinkwasserturbinen und Turbinen im Kühlwasserrücklauf von Kraftwerken
(Az. 2008/18).

Von Bedeutung für alle Erzeugungsarten ist das Empfehlungsverfahren zu den

* Mitteilungspflichten gemäß § 14a EEG 2004 - Fristen (Az. 2008/7).

Ebenfalls für verschiedene Erzeugungsarten von Bedeutung ist das Verfahren zur

* Zuständigkeit und Kostentragung für Messeinrichtungen von EEG-Anlagen
ohne registrierende Leistungsmessung (Az. 2008/20).

Im letztgenannten Verfahren können die bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbände noch bis zum 16. Juli Stellungnahmen abgeben; in allen anderen Empfehlungsverfahren sind die Stellungnahmefristen bereits verstrichen.

Unter Beteiligung der von den Spitzenverbänden BEE und BDEW entsandten Beisitzer wird die Clearingstelle EEG in Kürze die ersten Verfahren abschließen und Empfehlungen abgeben. Diese werden unter http://www.clearingstelle-eeg.de/EmpfV veröffentlicht.
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EEG 2009 verabschiedet

Der Deutsche Bundestag hat am 6. Juni das am 1. Januar 2009 in Kraft tretende EEG beschlossen. In unserer Datenbank finden Sie auf unserer Startseite die vom Bundestag verabschiedete Beschlussvorlage, des Weiteren unter http://www.clearingstelle-eeg.de/node/175 die Materialien des Gesetzgebungsverfahrens sowie unter http://www.clearingstelle-eeg.de/node/138 den Referentenentwurf vom 9. Oktober 2007.
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Wir hoffen, Sie konnten unserem ersten Rundbrief nützliche Informationen entnehmen. Über kritische wie auch zustimmende Anmerkungen und Verbesserungsvorschläge freuen wir uns sehr. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Clearingstelle EEG