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Sehr geehrte Damen und Herren,</p>
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die Clearingstelle EEG hat heute die Empfehlung 2008/15 zum Ausschließlichkeitsprinzip bei Biomasseanlagen unter dem EEG 2004 sowie die Stellungnahmen zum Empfehlungsverfahren 2011/2 (Eigenverbrauch gemäß § 33 Abs. 2 EEG 2009) veröffentlicht. Am vergangenen Mittwoch hat die Clearingstelle EEG ein Hinweisverfahren zur SDLWindV eingeleitet und hat das Bundeskabinett beschlossen, die SDLWindV zu ändern.</p>
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Empfehlung 2008/15 ("Ausschließlichkeitsprinzip bei Biomasseanlagen") beschlossen und veröffentlicht<br />
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Die Clearingstelle EEG hat am 30. März 2011 die Empfehlung 2008/15 beschlossen und heute veröffentlicht. Die Empfehlung legt das in den §§ 5 Abs. 1, 8 Abs. 1 und Abs. 2 EEG 2004 normierte Ausschließlichkeitsprinzip v.a. hinsichtlich der Frage aus, wie sich ein Wechsel zwischen biogenen und fossilen Einsatzstoffen bzw. eine Mischfeuerung auf die Vergütung nach § 8 EEG 2004 auswirkt.</p>
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Sie können den Volltext der Empfehlung sowie alle weiteren verfahrensrelevanten Dokumente unter http://www.clearingstelle-eeg.de/empfv/2008/15 abrufen.</p>
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Hinweisverfahren 2011/6 zur SDLWindV eingeleitet</p>
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Zu der Frage, ob Betreiberinnen und Betreiber von Bestands-Windenergieanlagen (Inbetriebnahme zwischen dem 31. Dezember 2001 und dem 1. Januar 2009) die Einhaltung der Anforderungen der SDLWindV zum Erhalt des Bonus gem. § 66 Abs. 1 Nr. 6 EEG 2009 vor dem 1. Januar 2011 nachgewiesen haben müssen oder ob es ausreicht, diesen Nachweis der Einhaltung der Voraussetzungen zum 31. Dezember 2010 nachträglich vorzulegen, hat die Clearingstelle EEG am 30. März 2011 ein Hinweisverfahren eingeleitet. Den Eröffnungsbeschluss können Sie unter http://www.clearingstelle-eeg.de/hinwv/2011/6 herunterladen. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen läuft für die hierum gebetenen Verbände und öffentlichen Stellen bis zum 2. Mai 2011. Über den Abschluss des Hinweisverfahrens informieren wir Sie mit einem weiteren elektronischen Rundbrief.</p>
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Zweite Verordnung zur Änderung der SDLWindV<br />
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Das Bundeskabinett hat am 30. März 2011 die Zweite Verordnung zur Änderung der SDLWindV beschlossen. Die Verordnung soll die SDLWindV an die Ergänzung der Mittelspannungsrichtlinie 2008 vom 15. Februar 2011 anpassen und Erleichterungen bei den netztechnischen Anforderungen für Windenergieanlagen umsetzen. Die Verordnung soll am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft treten.</p>
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Weitere Informationen finden Sie unter http://www.clearingstelle-eeg.de/sdlwindv.</p>
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Stellungnahmen zum Empfehlungsverfahren 2011/2 veröffentlicht</p>
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Die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen zum Empfehlungsverfahren 2011/2 (Eigenverbrauch gemäß § 33 Abs. 2 EEG 2009) sind veröffentlicht. Sie können sie unter http://www.clearingstelle-eeg.de/empfv/2011/2 abrufen. Über den Abschluss des Empfehlungsverfahrens informieren wir Sie mit einem weiteren elektronischen Rundbrief.</p>
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Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!</p>
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Für die Clearingstelle EEG</p>
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<span class="glossary-term" title="Akademischer Grad „doctor“"><abbr title="Akademischer Grad „doctor“">Dr.</abbr></span> Sebastian Lovens<br />
- Leiter der Clearingstelle EEG -<br />
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Clearingstelle EEG<br />
Charlottenstraße 65<br />
10117 Berlin<br />
Tel 030 2061416-0<br />
Fax 030 2061416-79<br />
<a href="/" title="http://www.clearingstelle-eeg.de">http://www.clearingstelle-eeg.de</a></p>
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RELAW - Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien mbH (Trägerin)<br />
GF: Christine Kruczynski | <span class="glossary-term" title="„Amtsgericht“ oder „Aktiengesellschaft“"><abbr title="„Amtsgericht“ oder „Aktiengesellschaft“">AG</abbr></span> Charlottenburg HRB 107788 B | USt-IdNr. DE 255468643</p>
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