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Sehr geehrte Damen und Herren,</p>
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die Clearingstelle EEG hat ihre Empfehlung 2010/2 ("Konversionsflächen") einstimmig beschlossen und die Stellungnahmen zum Empfehlungsverfahren 2010/5 ("Betriebliche Einrichtungen nach § 6 EEG 2009") veröffentlicht.</p>
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Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag, den 9. Juli 2010 keinen Einspruch gegen den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat zu den Änderungsvorhaben bei der Solarstromförderung erhoben. Der Bundestag hatte dem Einigungsvorschlag bereits am vorhergehenden Donnerstag, den 8. Juli 2010 zugestimmt. Nähere Informationen und die verfügbaren amtlichen Dokumente können Sie wie gewohnt unter http://www.clearingstelle-eeg.de/pv_novelle nachlesen und herunterladen. Sobald das Änderungsgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist, werden wir Sie über einen Rundbrief informieren.</p>
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Empfehlung 2010/2 der Clearingstelle EEG zur Auslegung des Begriffs "Konversionsflächen" im EEG 2004 und EEG 2009</p>
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Die Clearingstelle EEG hat ihre o.g. Empfehlung einstimmig beschlossen. Die Empfehlung klärt, was unter dem Begriff der "Konversionsflächen aus wirtschaftlicher oder militärischer Nutzung" im EEG 2004 und EEG 2009 zu verstehen ist. Den Volltext der Empfehlung sowie die dieser vorausgegangenen Stellungnahmen der bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen können Sie unter http://www.clearingstelle-eeg.de/empfv/2010/2 abrufen.</p>
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Stellungnahmen zum Empfehlungsverfahren 2010/5 ("Betriebliche Einrichtungen nach § 6 EEG 2009") veröffentlicht</p>
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In dem Empfehlungsverfahren 2010/5 lief die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen bis zum 21. Juni 2010. Sie finden die von bei der Clearingstelle EEG registrierten öffentlichen Stellen und akkreditierten Verbänden fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen unter http://www.clearingstelle-eeg.de/empfv/2010/5. Über den Abschluss des Empfehlungsverfahrens, der für das 3. Quartal 2010 vorgesehen ist, werden wir Sie in einem Rundbrief informieren.</p>
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Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!</p>
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Für die Clearingstelle EEG</p>
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Dr. Sebastian Lovens<br />
- Leiter der Clearingstelle EEG -<br />
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Clearingstelle EEG<br />
Charlottenstraße 65<br />
10117 Berlin<br />
Tel 030 2061416-0<br />
Fax 030 2061416-79<br />
http://www.clearingstelle-eeg.de</p>
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RELAW - Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien mbH (Trägerin)<br />
GF: Christine Kruczynski | AG Charlottenburg HRB 107788 B | USt-IdNr. DE 255468643</p>