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EuGH entscheidet: EEG-Umlage bzw. Förder- und Ausgleichsregelungen des EEG 2012 keine staatlichen Beihilfen

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG|KWKG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

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EUGH: EEG-UMLAGE BZW. FÖRDER- UND AUSGLEICHSREGELUNGEN DES EEG 2012 KEINE STAATLICHEN BEIHILFEN

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute, am 28. März 2019, entschieden, dass es sich bei der EEG-Umlage bzw. den Förder- und Auslgleichsregelungen des EEG 2012 nicht um staatliche Beihilfen im Sinne von Art. 107 AEUV handele.

Sie können das Urteil auf unserer Internetpräsenz unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/rechtsprechung/4811 abrufen.

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Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG|KWKG bedarf es hierzu nicht.

Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG|KWKG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Für die Clearingstelle EEG|KWKG

Dr. Sebastian Lovens-Cronemeyer
- Leiter der Clearingstelle EEG|KWKG -
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