Sehr geehrte Damen und Herren,
die Clearingstelle EEG hat heute ihren Hinweis 2011/11 zum PV-Anlagenzubau über einen Degressionsschritt veröffentlicht. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die umsatzsteuerrechtliche Erfassung von kleinen PV- und Wasserkraftanlagen bis 30 kW geregelt.
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Hinweis 2011/11 (Anlagenzubau bei Degressionsschritt) veröffentlicht
Die Clearingstelle EEG hat heute ihren Hinweis 2011/11 veröffentlicht. Dieser beantwortet die Frage, welcher Inbetriebnahmezeitpunkt für PV-Anlagen gilt, die zu bestehenden Anlagen zugebaut werden - vor allem, wenn dieser Zubau innerhalb von zwölf Kalendermonaten (§ 19 Abs. 1 Nr. 4 EEG 2009) stattfindet.
Der Hinweis ist aktuell insbesondere bedeutsam, falls für ab dem 1. Juli 2011 in Betrieb genommene PV-Anlagen ein anderer Vergütungssatz gilt als für bis zum 30. Juni 2011 in Betrieb genommene Anlagen (vgl. hierzu http://www.clearingstelle-eeg.de/beitrag/1358).
Sie können den Hinweis sowie weitere verfahrensrelevante Dokumente unter http://www.clearingstelle-eeg.de/hinwv/2011/11 abrufen.
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BMF regelt umsatzsteuerrechtliche Erfassung von kleinen PV- und Wasserkraftanlagen bis 30 kW
Das Bundesfinanzministerium hat auf eine Anregung der Clearingstelle EEG aufgrund der Empfehlung 2008/20 der Clearingstelle EEG vom 29. Dezember 2009 reagiert und die umsatzsteuerrechtliche Erfassung des Bezugsstroms von kleinen PV- und Wasserkraftanlagen bis 30 kW geregelt.
Nähere Informationen sowie das Schreiben des BMF können Sie unter http://www.clearingstelle-eeg.de/beitrag/1378 abrufen.
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EEG-Erfahrungsbericht
Am 6. Juni 2011 hat das Bundeskabinett den Erfahrungsbericht zum EEG 2009 beschlossen. Die unter http://www.clearingstelle-eeg.de/eeg2009/erfahrungsbericht abrufbaren Informationen sind nunmehr aktualisiert; unter diesem Link können Sie auch den Erfahrungsbericht selbst herunterladen.
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Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!
Für die Clearingstelle EEG
Dr. Sebastian Lovens
- Leiter der Clearingstelle EEG -
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Clearingstelle EEG
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