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Schiedsspruch zur Vergütungsreduzierung und Meldefristen bei Windenergieanlagen mit verlängerter erhöhter Anfangsvergütung veröffentlicht - Bundeskabinett hat Mieterstromgesetz verabschiedet - Konsultationsprozess zum Referentenentwurf zur GemAV beendet

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

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SCHIEDSSPRUCH ZU DEN MELDEFRISTEN NACH DER ANLAGENREGISTERVERORDNUNG UND ZUR VERGÜTUNGSREDUZIERUNG BER WINDENERGIEANLAGEN MIT VERLÄNGERTER ERHÖHTER ANFANGSVERGÜTUNG VERÖFFENTLICHT

In dem schiedsrichterlichen Verfahren war zu entscheiden, ob sich die Vergütung für den Strom aus der Windenergieanlage des Schiedsklägers verringert. Nach Ansicht der Schiedsbeklagten habe der Schiedskläger seine Windenergieanlage nicht innerhalb von drei Monaten nach Verlängerung der erhöhten Anfangsvergütung gemeldet. In dem Verfahren war zu klären, wann die Meldepflicht für den Schiedskläger entstand und wann die Frist zur Registrierung in das Anlagenregister ablief.

Sie können den anonymisierten Schiedsspruch unter
https://www.clearingstelle-eeg.de/schiedsrv/2017/4 herunterladen.

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BUNDESKABINETT HAT MIETERSTROMGESETZ VERABSCHIEDET

Das Bundeskabinett hat am 26. April 2017 den Entwurf des Gesetzes zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (Mieterstromgesetz) verabschiedet. Das Gesetz sieht eine Förderung für Mieterstrom aus Solaranlagen auf Hausdächern nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vor.

Weitere Informationen können Sie unter
https://www.clearingstelle-eeg.de/mieterstromg/material abrufen.

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KONSULTATIONSPROZESS ZUM REFERENTENENTWURF ZUR GEMAV BEENDET

Am 24. April 2017 endete die Stellungnahmefrist für Länder und Verbände zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zur Verordnung  zu den gemeinsamen Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen (GemAV).

Weitere Informationen erhalten Sie unter
https://www.clearingstelle-eeg.de/gemav/material.

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Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG bedarf es hierzu nicht.

Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Für die Clearingstelle EEG

Dr. Sebastian Lovens
- Leiter der Clearingstelle EEG -
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10117 Berlin
Tel 030 2061416-0
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https://www.clearingstelle-eeg.de

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