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Terminvormerkung: 28. Fachgespräch der Clearingstelle EEG - Beschlüsse des Bundesrats zum Mieterstromgesetz, Netzentgeltmodernisierungsgesetz und zur Zweiten Verordnung zur Änderung der MessEV - BNetzA leitet 1. Ausschreibungsrunde für Biomasseanlagen ein

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

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TERMINVORMERKUNG: 28. FACHGESPRÄCH DER CLEARINGSTELLE EEG ZU RECHTSFOLGEN BEI MELDEVERSTÖSSEN AM 12. OKTOBER 2017 IN BERLIN
 
Unter dem Titel "Rechtsfolgen bei Meldeverstößen" veranstaltet die Clearingstelle EEG am 12. Oktober 2017 ihr 28. Fachgespräch. Dieses wird ganztägig im Tagungshotel Aquino in der Hannoverschen Straße in Berlin-Mitte stattfinden. Da sich erfahrungsgemäß auch Ihre Terminkalender schnell füllen, erlauben wir uns, Sie schon heute auf unser Fachgespräch aufmerksam zu machen und freuen uns, wenn Sie sich den Termin für unser Fachgespräch reservieren.

Vorrangig werden Vorträge zu den Verringerungen von Zahlungsansprüchen nach dem EEG bei Meldeverstößen an die Bundesnetzagentur inhaltlich das Fachgespräch prägen. Hierzu werden Vertreter des Bundeswirtschaftsministeriums, der Bundesnetzagentur sowie aus der Branche Vorträge halten.
 
Weitere Informationen und das Tagungsprogramm werden wir Ihnen in der Einladung in einigen Wochen mitteilen.

Wir freuen uns, wenn Sie sich diesen Termin jetzt schon vormerken.

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BESCHLÜSSE DES BUNDESRATES ZUM MIETERSTROMGESETZ, NETZENTGELTMODERNIESIERUNGSGESETZ UND ZUR ZWEITEN VERORDNUNG ZUR ÄNDERUNG DER MESSEV

Am 7. Juli 2017 hat der Bundesrat das am 29. Juni durch den Bundestag beschlossene Gesetz zur Förderung von Mieterstrom (Mieterstromgesetz) und das am 30. Juni durch den Bundestag beschlossene Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG) bestätigt. Der Zweiten Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung beschloss der Bundesrat am 7. Juli 2017 unter Maßgabe von Änderungen zuzustimmen.

Weitere Informationen zum Mieterstromgesetz können Sie unter
https://www.clearingstelle-eeg.de/eeg2017/aenderung2/material

bzw. zum Netzentgeltmodernisierungsgesetz unter
https://www.clearingstelle-eeg.de/NetzentgeltModG/material

und zur Zweiten Verordnung zur Änderung des Mess- und Eichverordnung unter
https://www.clearingstelle-eeg.de/messev/material

abrufen.

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BNETZA LEITET 1. AUSSCHREIBUNGSRUNDE FÜR BIOMASSEANLAGEN EIN

Die Bundesnetzagentur hat am 6. Juli 2017 die 1. Ausschreibungsrunde für Biomasseanlagen über 150 kW sowie bereits in Betrieb genommene Anlagen eingeleitet. Gebotstermin ist der 1. September 2017. Zu diesem Gebotstermin werden die Zuschlagswerte im sog. Pay-as-bid-Verfahren ermittelt. Das Ausschreibungsvolumen beträgt 150 Megawatt.

Weitere Informationen erhalten Sie unter
https://www.clearingstelle-eeg.de/sonstiges/3585.

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Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG bedarf es hierzu nicht.

Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Für die Clearingstelle EEG

Dr. Sebastian Lovens
- Leiter der Clearingstelle EEG -
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Clearingstelle EEG
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
Tel 030 2061416-0
Fax 030 2061416-79
https://www.clearingstelle-eeg.de

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Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen kann keine Haftung übernommen werden.