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Verschiedene Voten veröffentlicht: Landschaftspflegebonus - PV auf Carports - Anlagenzusammenfassung bei Gebäude-PV

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben für Sie auf unserer Internetpräsenz ein Votum zum Landschaftspflegebonus bei Pyrolyse und thermochemischer Vergasung sowie je ein weiteres Votum zu PV auf Carports und zur Anlagenzusammenfassung bei Gebäude-PV veröffentlicht.

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Votum 2013/59 (Landschaftspflegebonus bei Pyrolyse und thermochemischer Vergasung) veröffentlicht

Die Clearingstelle EEG hat die Begründung zum Votum 2013/59 vom 13. November 2013 veröffentlicht. In dem Verfahren wurde geklärt, ob ein Anspruch auf den sog. Landschaftspflegebonus nach § 27 Abs. 4 Nr. 2 i.V.m. Anlage 2 Nr. VI.2.a und c EEG 2009 auch für Strom besteht, der aus Gas erzeugt wird, das aus der Pyrolyse oder thermochemischen Vergasung gewonnen wird.

Sie können das Votum auf unserer Internetpräsenz unter http://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2013/59 abrufen.

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Votum 2013/80 - PV auf Carports (III)

Die Clearingstelle EEG hat ein weiteres Votum zur Gebäudeeigenschaft von Carports erlassen. Im Votumsverfahren war zu klären, ob es sich bei zwei Carportanlagen, die die Anlagenbetreiberin auf Wunsch der Gemeinde auf dem Parkplatz der gemeindlichen Sportanlage errichtet hat, um Gebäude i.S.d. § 33 Abs. 3 EEG 2009 handelt, und ob der in den darauf installierten PV-Modulen erzeugte Strom deshalb nach § 33 Abs. 1 EEG 2009 zu vergüten ist.

Sie können das Votum unter http://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2013/80 auf unserer Homepage abrufen.

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Votum 2013/82 (Anlagenzusammenfassung bei Gebäude-PV (XX)) veröffentlicht

Die Clearingstelle EEG hat die Begründung zum Votum 2013/82 vom 2. Dezember 2013 veröffentlicht. In dem Verfahren wurde geklärt, ob zwei Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf zwei Gebäuden auf verschiedenen Grundstücken angebracht wurden, zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gem. § 19 Abs. 1 EEG 2009 gelten.

Sie können das Votum auf unserer Internetpräsenz unter http://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2013/82 abrufen.

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Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Für die Clearingstelle EEG

Dr. Sebastian Lovens, LL.M.
- Leiter der Clearingstelle EEG -
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Clearingstelle EEG
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
Tel 030 2061416-0
Fax 030 2061416-79
http://www.clearingstelle-eeg.de

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