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Verschiedene Voten veröffentlicht: Unverzüglichkeit des Netzanschlusses - PV auf Carports - Anlagenzusammenfassung bei Gebäude-PV

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben für Sie auf unserer Internetpräsenz Voten zur Unverzüglichkeit des Netzanschlusses und der Kapzitätserweiterung, zu PV auf Carports sowie zwei weitere Voten zur Anlagenzusammenfassung bei Gebäude-PV veröffentlicht.

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Votum 2013/35 - Unverzüglichkeit des Netzanschlusses und der Kapazitätserweiterung -  veröffentlicht

Die Clearingstelle EEG hat in dieser Woche ein Votum veröffentlicht, in dem u.a. die Unverzüglichkeit des Netzanschlusses i.S.v. § 5 Abs. 1 EEG 2009 und der Kapazitätserweiterung i.S.v. § 9 Abs. 1 EEG 2009 zu klären war.

Die Clearingstelle EEG hat in ihrem Votum 2013/35 entschieden, dass der Netzanschluss und die Kapazitätserweiterung nach den Umständen des zu begutachtenden Einzelfalles unverzüglich vorgenommen wurden.
Sie können das Votum unter http://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2013/35 nachlesen.

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Votum 2013/75 - "PV auf Carports (II)" - veröffentlicht

In dem Votumsverfahren 2013/75 hatte die Clearingstelle EEG zu klären, ob für Strom aus den verfahrensgegenständlichen PV-Anlagen, die auf "Carports" installiert sind, ein Anspruch auf die sog. Gebäudevergütung gem. §§ 16, Abs. 1, 33 Abs. 1 EEG 2009 besteht und ob es sich bei den baulichen Anlagen ("Carports") um Gebäude im Sinne von § 33 Abs. 3 EEG 2009 handelt.

Sie können das Votum unter http://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2013/75 abrufen.

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Votum 2013/61 (Anlagenzusammenfassung bei Gebäude-PV (XIV)) veröffentlicht

Die Clearingstelle EEG hat die Begründung zum Votum 2013/61 vom 18. November 2013 veröffentlicht. In dem Verfahren wurde geklärt, ob Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf mehreren Gebäuden auf zahlreichen Grundstücken angebracht wurden, zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gem. § 19 Abs. 1 EEG 2009 gelten.

Sie können das Votum auf unserer Internetpräsenz unter http://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2013/61 abrufen.

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Votum 2013/73 (Anlagenzusammenfassung bei Gebäude-PV (XVII)) veröffentlicht

Die Clearingstelle EEG hat die Begründung zum Votum 2013/73 vom 16. Dezember 2013 veröffentlicht. In dem Verfahren wurde geklärt, ob Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf demselben Gebäuden angebracht wurden, zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gem. § 19 Abs. 1 EEG 2009 gelten.

Sie können das Votum auf unserer Internetpräsenz unter http://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2013/73 abrufen.

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Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Für die Clearingstelle EEG

Dr. Sebastian Lovens, LL.M.
- Leiter der Clearingstelle EEG -
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Clearingstelle EEG
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
Tel 030 2061416-0
Fax 030 2061416-79
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