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Vortragsfolien des 33. Fachgesprächs online verfügbar | BNetzA leitet Festlegungsverfahren zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung für Windenergieanlagen ein | Hinweisblatt des BAFA zur Strommengenabgrenzung

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG|KWKG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

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VORTRAGSFOLIEN DES 33. FACHGESPRÄCHS DER CLEARINGSTELLE EEG|KWKG ONLINE VERFÜGBAR

Am Donnerstag, den 23. Mai 2019 führte die Clearingstelle EEG|KWKG ihr 33. Fachgespräch zum Thema »EnSaG und NABEG 2.0 - Änderungen im EEG und KWKG« in Berlin-Dahlem durch. Die Vorträge der Referenten sind nunmehr zum Abruf bereitgestellt.

Sie können diese unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/fachgespraech/33 herunterladen.

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BNETZA LEITET FESTLEGUNGSVERFAHREN ZUR BEDARFSGESTEUERTEN NACHTKENNZEICHNUNG BEI WINDENERGIEANLAGEN EIN

Die Beschlusskammer 6 (BK6) der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 24. Mai 2019 ein Festlegungsverfahren zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen nach § 9 Absatz 8 EEG 2017 eingeleitet sowie einige Eckpunkten und Fragen zur Konsultation gestellt.

Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/beschluss/4906.

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HINWEISBLATT DES BAFA ZUR STROMMENGENABGRENZUNG FÜR DAS ANTRAGSJAHR 2019

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellt vor dem Hintergrund der durch das Energiesammelgesetz (EnSaG) eingeführten Neuregelungen nach den §§ 62a, 62b und 104 Abs. 10 EEG 2017 ein Hinweisblatt zur Strommengenabgrenzung zur Verfügung. Hintergrund ist die nach dem Grundsatz des § 62b Absatz 1 i. V. m. Absatz 6 EEG 2017 geltende Pflicht der mess- und eichrechtskonformen Messung von dem BAFA im Rahmen der besonderen Ausgleichsregelung anzugebenden selbst verbrauchten und weitergeleiteten Strommengen.

Das Hinweisblatt können Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/politisches-programm/4899 abrufen.

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Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG|KWKG bedarf es hierzu nicht.

Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG|KWKG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Ihre Clearingstelle EEG|KWKG

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Clearingstelle EEG|KWKG
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
Tel 030 2061416-0
Fax 030 2061416-79
https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de

RELAW GmbH - Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien (Trägerin)
GF: Dr. Michael Paul | AG Charlottenburg HRB 107788 B | USt-IdNr. DE 255468643

Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen kann keine Haftung übernommen werden.