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Votum zum Einsatz von Mess- und Regelungssystemen für Nulleinspeisung beschlossen | Schiedsspruch zu den Rechtsfolgen bei Meldeverstößen von EEG-2012-Solaranlagen veröffentlicht | Stellungnahmen im Votumsverfahren zu Kosten bei Erdschlusskompensation

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG|KWKG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

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VOTUM 2019/7 ZUM EINSATZ VON MESS- UND REGELUNGSSYSTEMEN FÜR NULLEINSPEISUNG BESCHLOSSEN

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob der Anlagenbetreiber hinreichend dargelegt hat, dass die Einspeisung von Strom aus seinen Solaranlagen in das Netz für die allgemeine Versorgung technisch nicht möglich ist, ob der Anlagenbetreiber seit Inbetriebnahme
der Solaranlagen gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf den üblichen Preis nach dem KWKG für die von seiner KWK-Anlage eingespeisten Strommengen hat und ob das vom Anlagenbetreiber derzeit umgesetzte Messkonzept - Erfassung der Gesamteinspeisemengen mittels eines
Einspeisezählers am Netzverknüpfungspunkt - den Anforderungen nach EEG, KWKG und MsbG entspricht.

Sie können das Votum hier abrufen:
https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/votv/2019/7

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SCHIEDSSPRUCH 2019/11 ZU DEN RECHTSFOLGEN BEI MELDEVERSTÖẞEN VON EEG-2012-SOLARANLAGEN VERÖFFENTLICHT
- (entgegen OLG Hamm vom 10. Mai 2019 - 30 U 425/18)

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob die abgemilderte Sanktion in § 52 Absatz 3 Nummer 1 EEG 2017 (Vergütungsverringerung um 20 %) gemäß der Übergangsbestimmungen des EEG 2017 in der Fassung ab 21. Dezember 2018 auch auf Solaranlagen anwendbar ist, die in dem zeitlichen Geltungsbereich des EEG 2012 in Betrieb genommen worden sind (EEG-2012-Solaranlagen).

Den Schiedsspruch können Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/schiedsrv/2019/11 abrufen.

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STELLUNGNAHMEN IM VOTUMSVERFAHREN ZUR KOSTENTRAGUNG BEI ERDSCHLUSSKOMPENSATIONSANLAGEN VERÖFFENTLICHT

Die Clearingstelle hat am 18. Juni 2019 ein Votumsverfahren mit grundsätzlicher Bedeutung zum Thema "Kosten der Erdschlusskompensation" eingeleitet.

Die von den Parteien benannten Interessengruppen haben zu den Fragen im Verfahren jeweils eine Stellungnahme abgegeben.

Die Stellungnahmen können Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/votv/2019/31 herunterladen.

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Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG|KWKG bedarf es hierzu nicht.

Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG|KWKG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Ihre Clearingstelle EEG|KWKG

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Clearingstelle EEG|KWKG
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
Tel 030 2061416-0
Fax 030 2061416-79
https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de

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Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen kann keine Haftung übernommen werden.