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Votum zum vorrangigen Errichtungszweck der Aufständerungen von PV-Forschungsanlagen - Votum zu Solarstromanlagen auf forstwirtschaftlich genutztem Unterstand - Betriebsferien der Clearingstelle EEG bis zum 31. Dezember 2010

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Sehr geehrte Damen und Herren,</p>
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die Clearingstelle hat heute ein Votum zu Solarstromanlagen auf forstwirtschaftlich genutztem Unterstand und am Dienstag die Begr&uuml;ndung zu einem Votum zum vorrangigen Errichtungszweck der Aufst&auml;nderungen von PV-Forschungsanlagen ver&ouml;ffentlicht. Bis zum 31. Dezember 2010 macht die Clearingstelle EEG Betriebsferien.</p>
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Votum 2010/6 - Solarstromanlagen auf forstwirtschaftlich genutztem Unterstand<br />
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Heute hat die Clearingstelle EEG das Votum 2010/6 ver&ouml;ffentlicht. In diesem Verfahren hat die Clearingstelle EEG die Frage gekl&auml;rt, ob und, wenn ja, aus welcher Regelung innerhalb des &sect; 11 EEG 2004 ein Anspruch auf Verg&uuml;tung des in einer Fotovoltaik-Installation erzeugten Stroms besteht, wenn die Fotovoltaik-Module sich auf einer h&ouml;lzernen Tr&auml;gerkonstruktion befinden, die zum Unterstellen von Forstsamen, Holz und forstwirtschaftlichem Ger&auml;t genutzt wird und die ihrerseits auf einer ehemals milit&auml;risch genutzten Asphaltfl&auml;che errichet wurde.<br />
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Dabei geht das Votum - im Anschluss an das Votum 2008/42 - auf die Frage des vorrangigen Errichtungszwecks eines Geb&auml;udes ebenso ein wie auf den Begriff der baulichen Anlage i.S.d. EEG 2004. &nbsp;<br />
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Sie k&ouml;nnen das Votum unter http://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2010/6 abrufen.</p>
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Votum 2009/9 - Vorrangiger Errichtungszweck der Aufst&auml;nderungen von PV-Forschungsanlagen - Begr&uuml;ndung liegt vor</p>
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Am vergangenen Dienstag hat die Clearingstelle EEG die Begr&uuml;ndung zum Votum 2009/9 ver&ouml;ffentlicht. Gekl&auml;rt wurde in diesem Verfahren insbesondere die Frage, ob die Aufst&auml;nderungen von sog. PV-Freifl&auml;chenanlagen i.S.d. &sect; 32 Abs. 2 EEG 2009 &quot;vorrangig zu anderen Zwecken als der Solarstromerzeugung errichtet worden&quot; sind, wenn die Stromerzeugung in den PV-Freifl&auml;chenanlagen (auch) Forschungszwecken dient (im Ergebnis verneint).<br />
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Sie k&ouml;nnen das Votum unter http://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2009/9 abrufen.</p>
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Clearingstelle EEG wieder ab dem 3. Januar 2011 erreichbar</p>
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Die Clearingstelle EEG macht ab heute bis zum 31. Dezember 2010 Betriebsferien. Ab dem 3. Januar 2011 sind wir gerne wieder f&uuml;r Sie da!</p>
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Wir freuen uns &uuml;ber Ihr Interesse an unserer Arbeit und w&uuml;nschen Ihnen einen guten Ausklang des Jahres 2010 und einen guten Start in das Neue Jahr!</p>
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F&uuml;r die Clearingstelle EEG</p>
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<span class="glossary-term" title="Akademischer Grad „doctor“"><abbr title="Akademischer Grad „doctor“">Dr.</abbr></span> Sebastian Lovens<br />
- Leiter der Clearingstelle EEG -<br />
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Clearingstelle EEG<br />
Charlottenstra&szlig;e 65<br />
10117 Berlin<br />
Tel 030 2061416-0<br />
Fax 030 2061416-79<br />
<a href="/" title="http://www.clearingstelle-eeg.de">http://www.clearingstelle-eeg.de</a></p>
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RELAW - Gesellschaft f&uuml;r angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien mbH (Tr&auml;gerin)<br />
GF: Christine Kruczynski | <span class="glossary-term" title="„Amtsgericht“ oder „Aktiengesellschaft“"><abbr title="„Amtsgericht“ oder „Aktiengesellschaft“">AG</abbr></span> Charlottenburg HRB 107788 B | USt-IdNr. DE 255468643</p>
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