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Sehr geehrte Damen und Herren,</p>
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die Clearingstelle <span class="glossary-term" title="Erneuerbare-Energien-Gesetz"><abbr title="Erneuerbare-Energien-Gesetz">EEG</abbr></span> hat ein Hinweisverfahren zum Thema "Erweiterung der Liste rein pflanzlicher Nebenprodukte" eingeleitet. Zudem hat sie in einem Votumsverfahren die Frage entschieden, ob der Einsatz von Rinde aus industrieller Herkunft ("Sägewerks-Rinde") NawaRo-bonusfähig ist.</p>
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Hinweisverfahren 2010/16 - "Erweiterung der Liste rein pflanzlicher Nebenprodukte" - eingeleitet</p>
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Die Clearingstelle EEG hat am 18. November 2010 das Hinweisverfahren 2010/16 - "Erweiterung der Liste rein pflanzlicher Nebenprodukte" - eingeleitet.</p>
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Den Einleitungsbeschluss zum Hinweisverfahren 2010/16 können Sie unter http://www.clearingstelle-eeg.de/hinwv/2010/16 herunterladen. Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Beschlussentwurf bislang ausschließlich bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbänden und registrierten öffentlichen Stellen übermittelt worden ist, da der Hinweis selbst gemäß den Vorgaben der Verfahrensordnung der Clearingstelle EEG vom Beschlussentwurf abweichen kann. Nach Abschluss des Verfahrens wird auch der Beschlussentwurf öffentlich zugänglich sein.</p>
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Über den Abschluss des Hinweisverfahrens informieren wir Sie mit unserem elektronischen Rundbrief.</p>
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Votum 2009/10 - NawaRo-Bonusfähigkeit von Sägewerks-Rinde - abgeschlossen</p>
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Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle <span class="glossary-term" title="Erneuerbare-Energien-Gesetz"><abbr title="Erneuerbare-Energien-Gesetz">EEG</abbr></span> die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin gegenüber dem Netzbetreiber Anspruch auf Zahlung der erhöhten Vergütung gem. §§ 16 <span class="glossary-term" title="Absatz"><abbr title="Absatz">Abs.</abbr></span> 1, 27 Abs. 4 Nr. 2 i. V. m. Anlage 2 <span class="glossary-term" title="Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften"><abbr title="Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften">EEG 2009</abbr></span> (<span class="glossary-term" title="Nachwachsende Rohstoffe"><abbr title="Nachwachsende Rohstoffe">NawaRo</abbr></span>-Bonus) für den in ihrem Biomasseheizkraftwerk erzeugten Strom hat, falls sie für den Verstromungsprozess Rinde einsetzt, die in einem Sägewerksbetrieb anfällt (im Ergebnis bejaht). Das Votum im engeren Sinne, d.h. die Antwort auf die Verfahrensfrage mitsamt dem Leitsatz des Votums können Sie unter http://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2009/10 abrufen. Die Begründung des Votums wird innerhalb der kommenden beiden Wochen veröffentlicht. Bis dahin bitten wir, von diesbezüglichen Rückfragen abzusehen. Über die Veröffentlichung des Votums im weiteren Sinne, d.h. mitsamt der Begründung, informieren wir Sie mit unserem elektronischen Rundbrief.</p>
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Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!</p>
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Für die Clearingstelle EEG</p>
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<span class="glossary-term" title="Akademischer Grad „doctor“"><abbr title="Akademischer Grad „doctor“">Dr.</abbr></span> Sebastian Lovens<br />
- Leiter der Clearingstelle EEG -<br />
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Clearingstelle EEG<br />
Charlottenstraße 65<br />
10117 Berlin<br />
Tel 030 2061416-0<br />
Fax 030 2061416-79<br />
<a href="/" title="http://www.clearingstelle-eeg.de">http://www.clearingstelle-eeg.de</a></p>
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RELAW - Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien mbH (Trägerin)<br />
GF: Christine Kruczynski | <span class="glossary-term" title="„Amtsgericht“ oder „Aktiengesellschaft“"><abbr title="„Amtsgericht“ oder „Aktiengesellschaft“">AG</abbr></span> Charlottenburg HRB 107788 B | USt-IdNr. DE 255468643</p>
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