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Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
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die Clearingstelle EEG hat seit dem letzten Rundbrief einen weiteren Hinweis zum Emissionsminimierungsbonus einstimmig beschlossen und die eingegangenen Stellungnahmen der registrierten öffentlichen Stellen und akkreditierten Verbände zum Empfehlungsverfahren "Konversionsflächen" veröffentlicht.<br />
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Zudem hat die Clearingstelle EEG das Empfehlungsverfahren 2008/52 (Vergütungsfähigkeit von Palm- oder Sojaölverstromung ab dem 1. Januar 2009) einstimmig eingestellt.<br />
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In eigener Sache ist zu berichten, dass die Clearingstelle EEG personell durch neue Mitarbeiterinnen verstärkt wurde und in diesem Zusammenhang ihre Verfahrensordnung geändert hat.<br />
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Hinweisverfahren "Emissionsminimierungsbonus - Beginn und Dauer des Anspruchs" abgeschlossen<br />
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Am 26. April 2010 hat die Clearingstelle EEG das zweite Hinweisverfahren zu Rechtsfragen bezüglich des Emissionsminimierungsbonus (wird häufig auch als<br />
Luftreinhaltebonus oder auch Formaldehydbonus bezeichnet) abgeschlossen. Mit ihrem Hinweis beantwortet die Clearingstelle EEG die Frage, ab welchem Zeitpunkt und wie lange der Anspruch geltend gemacht werden kann.<br />
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Sie können den vollständigen Text unter http://www.clearingstelle-eeg.de/hinwv/2009/28 herunterladen. Die eingegangenen und bei der Abfassung des Hinweises berücksichtigten Stellungnahmen können aus technischen Gründen voraussichtlich erst in der kommenden Woche eingestellt werden.<br />
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Diesem Hinweis ging ein Verfahren voraus, in dem die Clearingstelle EEG zu dem Ergebnis gekommen ist, dass Betreiberinnen und Betreiber von Bestandsanlagen, die nicht immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig sind, den Anspruch nach § 66 Abs. 1 Nr. 4a EEG 2009 geltend machen können. Siehe hierzu http://www.clearingstelle-eeg.de/hinwv/2009/7 sowie http://www.clearingstelle-eeg.de/beitrag/864.<br />
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Stellungnahmen zum Empfehlungsverfahren "Konversionsflächen" eingegangen<br />
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In dem Empfehlungsverfahren lief die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen bis zum 12. April 2010. Sie finden die von bei der Clearingstelle EEG registrierten öffentlichen Stellen und akkreditierten Verbänden fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen unter http://www.clearingstelle-eeg.de/empfv/2010/2. Über den Abschluss des Empfehlungsverfahren werden wir Sie in einem unserer nächsten Rundbriefe informieren.<br />
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Empfehlungsverfahren zur Vergütungsfähigkeit von Palm- oder Sojaölverstromung ab dem 1. Januar 2009 eingestellt<br />
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Die Clearingstelle EEG hat ihr Empfehlungsverfahren 2008/52 einstimmig eingestellt. Hintergrund ist der mangelnde weitere Klärungsbedarf nach Inkrafttreten der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV).<br />
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Den begründeten Einstellungsbeschluss können Sie unter http://www.clearingstelle-eeg.de/empfv/2008/52 herunterladen. Der Beschluss enthält auch weitergehende Informationen zur Behandlung offener Fragen der Anwendung der BioStNachV (S. 5f.).<br />
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Änderung der Verfahrensordnung der Clearingstelle EEG<br />
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Zum 6. April 2010 hat die Clearingstelle EEG ihre Verfahrensordnung mit Genehmigung des Bundesumweltministeriums geändert.<br />
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Hiermit reagierte die Clearingstelle EEG im Wesentlichen auf den Zuwachs an Mitgliedern (s.u.). Geändert und an die neuen Gegebenheiten angepasst wurden v.a. die Regelungen zur Besetzung der Clearingstelle EEG in den einzelnen Verfahren. Teils angepasst, teils klargestellt wurden die Vorschriften zur Vertretung der Mitglieder. Darüber hinaus wurden Änderungen bei der Hinzuziehung von Beiständen und Vertreterinnen und Vertretern in Votumsverfahren vorgenommen, das einseitige Einbringen von Sachverständigengutachten ermöglicht, die Prozessstandschaft ausdrücklich verankert, der Zuständigkeitsausschluss für Votumsverfahren zu § 60 EEG 2009 aufgehoben sowie weitere Änderungen und Klarstellungen vorgenommen.<br />
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Die geänderte Verfahrensordnung können Sie unter http://www.clearingstelle-eeg.de/verfahrensordnung herunterladen.<br />
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Neue Mitarbeiterinnen der Clearingstelle EEG<br />
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Die Clearingstelle EEG wird seit dem 12. April 2010 durch Frau RAin Dr. iur. Nicole Pippke und Frau RAin Marieluise Reißenweber als neue Mitglieder sowie durch Frau Martina Rocke als Empfangsmitarbeiterin und Veranstaltungskoordinatorin verstärkt.<br />
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Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!<br />
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Für die Clearingstelle EEG<br />
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Dr. Sebastian Lovens<br />
- Leiter der Clearingstelle EEG -<br />
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Clearingstelle EEG<br />
Charlottenstraße 65<br />
10117 Berlin<br />
Tel 030 2061416-0<br />
Fax 030 2061416-79<br />
http://www.clearingstelle-eeg.de</p>
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RELAW - Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien mbH (Trägerin)<br />
GF: Christine Kruczynski | AG Charlottenburg HRB 107788 B | USt-IdNr. DE 255468643</p>