Im vorliegenden Votumsverfahren wurde geklärt, ob ein Ersatzanspruch auf die entgangene Einspeisevergütung gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 EEG 2009 auch bei Abschaltungen von mehreren Windenergieanlagen während eines durchgeführten Netzausbaus nach § 9 EEG 2009 besteht, wenn der Netzausbau zeitweise die Netzkapazität einschränkt.
Die Autorinnen geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 22. Fachgespräch der Clearingstelle EEG zur Eigenversorgung mit Strom aus Anlagen im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetz, das am 23. Februar 2015 im Hotel Aquino in Berlin stattfand.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob Fotovoltaikanlagen mit Inbetriebnahme im November 2011 mit Fotovoltaikanlagen mit Inbetriebnahme im August 2012, die auf demselben Gebäude angebracht sind, zum Zweck der Ermittlung der installierten Leistung nach § 66 Abs. 1 Nr. 2
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG sinngemäß die Frage vorgelegt (hier verkürzt dargestellt), ob
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die PV-Installation des Anlagenbetreibers angebracht, auf einem Gebäude, welches sich über zwei Grundstücke erstreckt, mit
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob Solarstromanlagen auf unterschiedlichen Gebäuden und Flurstücken, die nach zahlreichen Parzellierungen und Verschmelzungen mit umliegenden Flurstücken entstanden sind, zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage i.S.d. § 19
In dem Votumsverfahren wurden der Clearingstelle EEG die Fragen vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin verpflichtet ist, für ihre KWK-Anlage eine Einrichtung zur Abrufung der Ist-Einspeisung und zur Reduzierung der Einspeiseleistung im Sinne des § 6 Abs. 1
Im vorliegenden schiedsrichterlichen Verfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Partei zu 1 gegen die Partei zu 2 für den in ihrer Biogasanlage im Jahr 2010 erzeugten und in das Netz der Partei zu 2 eingespeisten Strom einen Anspruch auf die erhöhte Vergütung mit dem sog. Gülle-Bonus nach § 27 Abs. 4
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob PV-Anlagen auf mehreren Gebäuden mit weiteren PV-Anlagen auf weiteren Gebäuden auf demselben Grundstück gemäß § 19 Abs. 1
Die Arbeitsausgabe des EEG 2014 der Clearingstelle EEG wurde aktualisiert und die jüngsten Änderungen am EEG eingearbeitet.
Die Clearingstelle EEG hat mit Genehmigung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) sowohl ihre Verfahrensordnung (VerfO) als auch ihre Entgeltordnung (EntgeltO) verbessert und an das EEG 2014 angepasst.
Ja - unter bestimmten Voraussetzungen.
Ein Anspruch auf Zahlung der Vergütung oder der Förderung für den in das Netz eingespeisten Strom kann bestehen, auch wenn die für die Jahresabrechnung des Vorjahres erforderlichen Daten (z.B. Gutachten eines Umweltgutachters oder Zählerstand) nach dem 28. Februar übermittelt werden. Jedenfalls besteht der Anspruch ab dem Zeitpunkt der Übermittlung der Daten an den Netzbetreiber.
Auf Ersuchen eines Gerichts hat die Clearingstelle EEG eine Stellungnahme zu den Fragen abgegeben, ob die auf dem Dach des Wohnhauses des Klägers installierte Photovoltaikanlage am 31. März 2012 und damit vor dem Degressionstermin 1. April 2012 »technische Betriebsbereitschaft« erlangt hat und ob die Beklagte bei einer vor dem Degressionstermin 1.
Die Broschüre des Auswärtigen Amtes gibt einen Überblick über die für die Energiewende relevanten beteiligten Akteure und Institutionen aus dem politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bereich.
Der Beitrag beleuchtet rechtliche Fragen hinsichtlich der Belastung von PV-Hausspeichersystemen mit EEG-Umlage und Stromsteuer und verweist dabei unter anderem auf die Ergebnisse des 21.
Der Autor geht der Frage nach, wie sich die seit dem EEG 2014 eingeführte EEG-Umlage bei Eigenverbrauch auf die Prosumenten auswirkt. Dabei legt er einige Fälle dar, in denen sich Fotovoltaikanlagen trotz der EEG-Umlage für den Eigenverbrauch - vor allem für Gewerbetreibende - lohnen.
Je nachdem, wann der Austausch stattfand, kann das neue Modul an die Stelle des alten treten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Rechtslage ab dem 16. Mai 2024:
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob das vom Anspruchsteller betriebene Container-BHKW eine rechtlich eigenständige Anlage i. S. v.
Nein. Denn die Netzverträglichkeitsprüfung des Netzbetreibers, um den Verknüpfungspunkt zu ermitteln, ist grundsätzlich unentgeltlich nach dem EEG durchzuführen.
Das EEG enthält keine Definition und auch keine detaillierte Regelung zur Netzverträglichkeitsprüfung.
Grundsätzlich nein, wenn entweder der bestehende Verknüpfungspunkt des Grundstückes der günstigste Verknüpfungspunkt ist oder der Netzbetreiber den technisch und wirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt mittels Netzverträglichkeitsprüfung ermittelt hat. Eine Ausnahme gilt nur, wenn das Verlangen nach einer Netzverträglichkeitsprüfung unbillig ist.
Näheres können Sie in dem
Auf Ersuchen eines Gerichts hat die Clearingstelle EEG eine Stellungnahme zu der Frage abgegeben, ob die Bescheinigungen, die ein Umweltgutachter für eine Wasserkraftanlage erstellt hat, den Anforderungen des § 23 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EEG 2009 genügen (im Ergebnis verneint).
Leitsatz des Gerichts:
Ein Anspruch auf den in § 27 Abs. 5 EEG 2009 geregelten Formaldehydbonus für den in einer Biomasseanlage aus Biogas erzeugten Strom entsteht nur, wenn die Anlage bereits bei ihrer Inbetriebnahme immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig ist. Eine erst nachträglich eintretende Genehmigungsbedürftigkeit bringt den Bonusanspruch nicht zur Entstehung.
Leitsätze des Gerichts:
Leitsätze des Gerichts: