Der Autor behandelt in seinem Aufsatz die mit dem EEG 2017 in Kraft getretene Einrede gegen ein Rückforderungsbegehren seitens eines (Übertragungs-)Netzbetreiber bei zu viel ausgezahlter - mehr als gesetzlich vorgesehener - EEG-Förderung.
Die Clearingstelle EEG|KWKG hat am 9. Mai 2018 den Hinweis zu dem Thema „Verringerung des anzulegenden Wertes um 20 % nach § 52 Abs. 3 Nr. 1 EEG 2017“ beschlossen.
Die Autorinnen geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 28. Fachgespräch der Clearingstelle EEG, das sich mit Rechtsfolgen bei Meldeverstößen befasste und am 12. Oktober 2017 im Tagungszentrum Aquino in Berlin stattfand.
In diesem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jewe
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG|KWKG die Frage vorgelegt, ob die Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenerige, die auf mehreren Gebäuden auf demselben Grundstück angebracht sind, zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage i.S.v.
Im vorliegenden Votumsverfahren mit grundsätzlicher Bedeutung wurde der Clearingstelle die Frage vorgelegt, ob der Netzbetreiber gegen die Anlagenbetreiberin einen Anspruch auf Rückzahlung der zuviel gezahlten Vergütung aufgrund falsch abgerechneter Zählerstände hat oder ob dieser verjährt ist (im Ergebnis wurde die Verjährung bejaht).
Die Autoren stellen die neuen Regelungen der Förderung von KWK-Anlagen, Netzen und Speichern im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) 2016 vor.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG|KWKG die Frage vorgelegt, ob die Dach-Solaranlagen zweier Anlagenbetreiber auf verschiedenen Gebäuden zusammenzufassen sind oder ob der Strom aus diesen eigenständig nach dem EEG 2009 zu vergüten ist.
Die Clearingstelle EEG|KWKG hat am 31.
Auf Ersuchen eines Gerichts hat die Clearingstelle eine Stellungnahme zu der Frage abgegeben, ob die Solaranlagen der Klägerin zum Zweck der Ermittlung der Vergütung als eine Anlage im Sinne des § 19 Absatz 1 EEG 2009 i.V.m. § 100 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 EEG 2017 gelten, sofern sie nicht bereits eine Anlage im Sinne des
Die Pflicht zur Registrierung im MaStR ergibt sich nicht aus dem EEG sondern aus der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV); lesen Sie dazu die Häufige Rechtsfrage Nr. 204.
Sachverhalt: Auf zwei Hallen eines Firmengeländes (unterschiedliche grundbuchrechtliche Grundstücke, unterschiedliche Flurstücke) befinden sich zwei PV-Dachinstallationen unterschiedlicher Betreiber.
Der Autor beleuchtet in seinem Beitrag die durch den § 22 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EEG 2017 entstehenden Rechtsunsicherheiten in Bezug auf den Vertrauensschutz bei Windenergie-Übergangsanlagen. In diesem Zusammenhang stellt er einige Ergebnisse des Hinweisverfahrens 2017/6 der Clearingstelle vor.
Die Clearingstelle hat am 27. September 2018 die Empfehlung zu dem Thema »Anlagenzusammenfassung gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EEG 2017« beschlossen.
Ein sogenanntes Solarkraftwerk ist nach den Wertungen des Bundesgerichtshofs (BGH) eine Anlage im Sinne des § 3 Nummer 1 EEG 2009. Es ist eine „Einrichtung zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien oder aus Grubengas“ - im Falle des Solarkraftwerks eine Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie.
Zusammengefasst werden Solaranlagen, wenn bestimmte räumliche und zeitliche Kriterien erfüllt sind. Neben der Vergütungshöhe ist die Zusammenrechnung mehrerer Solaranlagen vor allem bei der Erfüllung technischer Vorgaben zur Ermöglichung der ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung durch den Netzbetreiber relevant (§ 6 Absatz 3 EEG 2012, § 9 Absatz 3 EEG 2014/2017/2021/2023).
In dem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, wie die Regelungen des
In diesem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiber für den Strom, den er in seiner geplanten PV-Installation auf der teilweisen Überdachung eines Fischbeckens erzeugen und ins Netz des Netzbetreibers einspeisen möchte, ge
Der Autor gibt in seinem Tagungsbericht einen Überblick über das 26.
In dem Votumsverfahren wurden der Clearingstelle EEG die Fragen vorgelegt, ob das von der Anlagenbetreiberin betriebene Satelliten-BHKW
Am Mittwoch, den 3. Mai 2017 fand das 27. Fachgespräch der Clearingstelle EEG - und zugleich der Festakt zu ihrem zehnjährigen Jubiläum statt.
Die Autoren blicken in ihrem Beitrag auf die zehnjährige Tätigkeit der Clearingstelle EEG zurück und stellen ihre Dezernate vor.
Weitere Informationen zu dieser Veranstaltung finden Sie auf unserer Seite zum 27. Fachgespräch der Clearingstelle EEG.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie der Anlagenbetreiberin gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 EEG 2012 zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gelten (im Ergebnis v