Der Autor macht im Artikel auf eine Sennereigenossenschaft aus Bayern aufmerksam, welche die eigenproduzierte Molke (als Restprodukt bei der Käseherstellung) als Biogas nutzt und damit bis zu 80 Prozent des eigenen Wärmebedarfs deckt. Dabei erläutert er insbesondere die Brennstoffgewinnung und listet die wirtschaftlichen und logistischen Einsparungen auf.
Die Autoren dieses Artikels verfolgen das Ziel, den Betreibern von Biogasanlagen bei der zeitintensiven Recherche bzgl. der Steigerung von Gasausbeuten und der damit verbundenen Rentabilitätssteigerung eine Hilfestellung zu geben. Dazu werden Beispielrechnungen, Kostenabschätzungen und der Vergleich verschiedener Investitionsmöglichkeiten aufgeführt.
In dem Votumsverfahren war zu klären, ob die abgemilderte Sanktion in § 52 Abs. 3 Nr. 1 EEG 2017 bei fehlender Anlagenregistrierung auch dann anwendbar ist, wenn das Einsatzstoff-Tagebuch nach dem 28. Februar vorgelegt worden ist.
Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin plante die Errichtung von drei Biomasse-Blockheizkraftwerken (BHKW) für das Jahr 2019.
Der Autor beschäftigt sich mit den durch die neue Düngeverordnung verschärften Vorschriften für die Stickstoff- und Phosphor-Gehalte von auf die Felder aufgebrachtem Dünger und zeigt anhand einiger Fallbeispiele, wie Biogasanlagenbetreiber durch neue Technologien diese neuen Rahmenbedingungen einhalten können. Dabei geht er auf die Funktionsweise und Möglichkeiten von Vakuumverdampfung und Ammoniak-Stripping ein.
Die Autoren beschäftigen sich mit den neuen Regelungen der am 1. Januar 2018 in Kraft getretenen Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) zur Zufuhr und Bewertung von Futtermitteln bzw. der Fütterung und den Folgen für Betreiber von Biogasanlagen. Hierbei gehen Sie darauf ein, welche Betriebe betroffen sind, was diese bei der Aufzeichnung beachten müssen und wie Nährstoffzufuhren und -abgaben zu bewerten sind. Abschließend wird auf die Unterstützung durch die Bundesländer und die Evaluierung der Stoffstrombilanzverordnung eingegangen.
Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR) hat in erster Auflage ihre Broschüre zur Flexibilisierung von Biogasanlagen veröffentlicht, in der die Anforderungen des Strommarktes, die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Geschäftsmodelle in der Flexibilisierung, der flexible Anlagenbetrieb, das Investitionsprojekt Flexibilisierung und wissenschaftliche Aspekte erläutert werden.
Das Bundesamt für Naturschutz hat die Ergebnisse des von ihm in Auftrag gegebenen Forschungsprojekts "Landschaftsbild und Energiewende" veröffentlicht. Gegenstand des Projekts war die Analyse der "landschaftsästhetischen Wirkungen von Windenergie -, Freiflächenphotovoltaik- und Biogasanlagen sowie Pumpspeicherkraftwerken" und deren Planungs- und Zulassungsverfahren.
Der Autor analysiert die Entwicklung der Inbetriebnahmezahlen für Biogasanlagen in den letzten Jahren - insbesondere in Mecklenburg-Vorpommern - und geht auf die weitere Entwicklung des Anteils erneuerbar erzeugten Stroms am Strombedarf ein, der seiner Meinung nach trotz des zu erwartenden weiteren Rückgangs bei der Errichtung von Biogasanlagen stark ansteigen könnte.
Im Beitrag stellt der Autor einige Ergebnisse eines Projekts zur Steigerung der Effizienz bei der Nutzung von Rohgasquellen in der Power-to-Gas-Technologie vor. Hierbei sei durch den Dauereinsatz einer Demonstrationsanlage zur Wasserstoff-Methanisierung das Verfahren derart optimiert worden, dass die Anforderungen an die unbeschränkte Einspeisung in das Gasnetz erfüllt würden und die Produktion von erneuerbarem Gas aus Klär- und Biogasanlagen erheblich gesteigert werden könne.
Der Autor gibt einen Überblick über aktuelle Projekte der Power-to-Gas-Technologie und der Sektorenkopplung. Hierbei geht er vor allem auf die Entwicklung ein, Wasserstoff, der mit Hilfe von überschüssigem erneuerbaren Strom erzeugt wird, nicht direkt in das Erdgasnetz einzuspeisen, sondern vor der Einspeisung in einer Bioethanolanlage unter Nutzung des Kohlendioxids von Biogasanlagen zunächst zu methanisieren.
Sachverhalt: Zur Frage, ob die Anlagenbetreiberin einer Biogasanlage gegenüber der Netzbetreiberin Anspruch auf Zahlung der Marktprämie nach EEG 2014 hat, wenn sie die Nachweise für die Nachrüstung gemäß SysStabV nicht fristgerecht vorlegte.
Ergebnis: Verneint.
Die von der Agentur für Erneuerbare Energien in Auftrag gegebene und vom Deutschen Biomasseforschungsinstitut (DBFZ) bearbeitete Studie, soll Perspektiven für Bioenergieanlagen jenseits des klassischen Grundlastbetriebs aufzeigen und die betriebswirtschaftlichen Möglichkeiten nach der bisherigen Festvergütung durch das EEG darstellen.
Der Autor betrachtet in seinem Artikel das Ausschreibungsmodell über Leistungskontingente für Biomasseanlagen nach EEG 2017. Er analysiert in diesem Zusammenhang die durch das europäische Gericht geforderte Vereinbarkeit mit dem Beihilferegime des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und prüft ob die nationale Umsetzung rechtlich nachhaltig erfolgt ist.
Der Autor thematisiert die Flexibilisierung der Biogasproduktion in Biogasanlagen durch eine fahrplangeführte Fütterung. Er geht auf aktuelle Forschungsergebnisse zu Fütterungstests, erreichbare Varianz der Gasproduktion und Einsparpotenzialen beim Gasspeichervolumen ein. Der Schwerpunkt liegt auf den notwendigen Messverfahren, um auf Schwankungen der empfindlichen Prozessbiologie reagieren zu können.
In diesem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob auf Ackerflächen angebaute Zwischenfrüchte und Untersaatgras Landschaftspflegematerial im Sinne von § 101 Abs. 2 Nr. 1 EEG 2014 bzw.
Im vorliegenden Votumsverfahren mit grundsätzlicher Bedeutung wurden der Clearingstelle die Fragen vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin für die Jahre 2014, 2015 und 2016 einen Anspruch auf die erhöhte Vergütung mit dem KWK-Bonus gemäß § 27 Abs. 4 Nr. 3 i. V. m.
In dem Votumsverfahren mit grundsätzlicher Bedeutung hatte die Clearingstelle zu klären, ob der Netzbetreiber gegen die Anlagenbetreiberin einen Anspruch auf Rückzahlung der zuviel gezahlten Vergütung aufgrund der Verringerung der Einspeisevergütung wegen fehlender Meldung der Anlage an das Anlagenregister hat. Ferner war zu klären, in welcher Höhe ein etwaiger Rückforderungsanspruch besteht und ob die Anlagenbetreiberin Gegenansprüche geltend machen kann.
Folgende Fragen wurden der Clearingstelle vorgelegt:
In dem Beitrag wird das Ergebnis des Votums 2017/44 der Clearingstelle EEG|KWKG vorgestellt, in dem es um Fragen zur Einordnung eines räumlich von einer Biogasanlage abgesetzten Blockheizkraftwerks als rechtlich eigenständige EEG-Anlage geht.
Im Lichte der geplanten Herabsetzung der Grenzerwerte für Emissionen von Biogas-Blockheizkraftwerken zeigt der Autor Lösungen in Form von Nachrüstungen sowie eine Marktübersicht der Produkte zur Abgasreinigung einiger Hersteller auf.
Im Beitrag erläutert der Autor die technischen Einzelheiten zur Abgasnachbehandlung im Hinblick auf die angekündigten Verschärfungen der Grenzwerte bei den Emissionen von Biogas-Blockheizkraftwerken. Hierbei geht er auf die einzelnen Reinigunggsschritte sowie die unterschiedlichen Konzepte der Hersteller ein.
Der Autor erörtert die Anforderungen an Gasmotor- und Zündstrahl-Blockheizkraftwerke bezüglich der Luftreinhaltung aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft)
Der Autor verdeutlicht in seinem Beitrag die Relevanz der Vereinbarung einer ausreichenden Sicherheit des Direktvermarkters gegenüber dem Anlagenbetreiber, um schwerwiegende finanzielle Folgen im Falle einer Insolvenz des Direktvermarkters zu vermeiden. Hierzu gibt er Hinweise und weist auf Probleme in der Praxis hin.
Das durch die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) geförderte Projekt "Potenziale zur Steigerung der Leistungsfähigkeit von Biogasanlagen – Energetische Effizienz von Repoweringmaßnahmen" wurde im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis 30. April 2016 durchgeführt und hatte das Ziel zu klären, was der Begriff „Repowering“ für den Biogassektor bedeutet und wie er in der Praxis angewendet wird.
Der Autor beschreibt ein im Nordschwarzwald realisiertes Nahwärmekonzept, bei dem die Wärmeversorgung durch Organic-Rankine-Cycle (ORC)-Holzheizkraftwerke, eine durch das EEG geförderte Biogasanlage sowie weitere Gas-BHKW und Heizkessel sichergestellt wird. Der Autor geht auch auf den Nutzen im Sinne der Wirtschaftlichkeit und der Umweltverträglichkeit ein.