Die Clearingstelle EEG|KWKG pflegt ihre eigene Arbeitsausgabe des EEG und macht diese auch allgemein zugänglich.
Der Autor beschreibt die Projekte zweier neuer Stadtquartiere in Berlin, die mit Hilfe von erneuerbaren Energien einen Beitrag zum Klimaschutz leisten sollen. Es handelt sich hierbei zum einen um das Holzmarkt-Areal für Künstler- und Gewerbetreibende im Zentrum Berlins, welches mit Geothermie, Abwäme, einem Blockheizkraftwerk (BHKW) und PV-Anlagen mit Strom und Wärme versorgt werden soll.
Der Beitrag setzt sich mit der Flexibilität von Biogasanlagen und den daraus entstehenden Möglichkeiten im zukünftigen Strommarkt auseinander. Der Autor kritisiert hierbei auch die seiner Meinung nach zu wenig berücksichtigte Rolle dieser Anlagen durch die Regelungen der letzten EEG-Novellen.
Der Artikel beschäftigt sich kritisch mit den Vergütungskürzungen für Strom aus Biogas durch die EEG Novellen in den Jahren 2014 und 2017 und wirft die Frage der Wirtschaftlichkeit in der Zukunft auf. Hierbei schlägt der Autor alternative Geschäftsmodelle außerhalb des Stromsektors vor, welche im Bereich der Umweltdienstleistungen liegen könnten. Mögliche Ansätze seien unter anderem die Biodiversität, die Klimabilanz und die Minimierung der CO2-Emissionen.
Der Beitrag beschäftigt sich mit der zeitlichen Entwicklung der Biogasnutzung. Der Autor beschreibt die Geschichte des Energieträgers von dessen Entdeckung Ende des 18. jahrhunderts über die unterschiedlichen Nutzungen und verschiedenen Einsatzbereiche über die Jahre bis hin zur aktuellen Verwendung in Verbindung mit der Förderung und Vergütung nach dem EEG.
Inbetriebnahme ab 1. Januar 2023:
Wenn Ihre Anlagen nach dem 31. Dezember 2022 in Betrieb genommen wurden, gilt § 24 EEG 2023. (Beachten Sie bei Gebäudeanlagen allerdings auch die Ausnahme des § 48 Absatz 2a Satz 2 EEG 2023.)
Inbetriebnahme nach dem 31. Dezember 2020 und vor dem 1. Januar 2023
Im Artikel wird der systematische Übergang der Förderung nach dem EEG von der Einspeisevergütung zur Ausschreibung behandelt. Hierbei erläutert der Autor anhand von konkreten Beispielen und Zahlen, wie die Wirtschaftlichkeit von Biogasanlagen unter den neuen Förderbedingungen und -möglichkeiten des EEG 2017 optimiert werden kann.
Sachverhalt: Zu der Frage, ob es sich bei dem vom Biogas-Anlagenbetreiber in seiner Biogasanlage eingesetzten Mais um ein "Landschaftspflegematerial" im Sinne des EEG 2009 handele, dem Anlagenbetreiber somit Anspruch auf Zahlung des sogenannten Landschaftspflegebonus nach § 27 EEG 2009 zustünde und der Netzbetreiber seine Rückzahlungsforderungen nach § 57
Der Autor gibt in seinem Aufsatz einen Überblick über die wichtigsten, Biogasanlagen betreffenden Regelungen des EEG 2017. Dabei geht er insbesondere auf die Beteiligung neuer und bestehender Biomasseanlagen an den geplanten Ausschreibungen ein.
Die Autorin setzt sich in Ihrem Beitrag mit den Schwierigkeiten des seit dem EEG 2017 geltenden Ausschlusses von Eigenversorgung bei Anlagen, die an einer Ausschreibung teilnehmen, auseinander. Hierbei erläutert sie die Ausnahmen von der Regelung, »Stolpersteine« und Wege zur Vermeidung eines Verstoßes gegen diese Regelung.
Die Autorin schildert, wie Wärmenetze in der Energiewende eine Schlüsselrolle einnehmen könnten. Sowohl Nah- als auch Fernwärmenetze würden immer mehr an Bedeutung gewinnen. Neben einigen statistischen Darstellungen und konkreten Konzepten werden im Beitrag auch die unterschiedlichen Möglichkeiten der Wasseraufbereitung und mögliche Probleme der Wärmenetze benannt. Schließlich fällt der Blick auf die Wirtschaftlichkeit derartiger Systeme.
Der Beitrag behandelt die fünfte, bevorstehende Novellierung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft). Der Autor benennt die geplanten Änderungen und analysiert deren Konsequenzen für Betreiber von Blockheizkraftwerken (BHKW). Unter die wichtigsten Änderungen fielen bspw. neue Formaldehydgrenzwerte und weitere neue Grenzwerte für BHKW-Emissionen sowie neue Anforderungen an die Emissionsmessungen.
Der Beitrag behandelt verschiedene Möglichkeiten, wie der Anlagenbetrieb einer Biogasanlage ungewollt in die Illegalität abdriften kann, welche Folgen dem Betreiber drohen und wie damit umzugehen ist. Der Autor nennt einige typische Fälle, die vor allem mit nicht nachgekommenen Meldepflichten und (noch) nicht erteilten Genehmigungen einhergehen, nimmt Bezug auf mögliche Strafen, den Ablauf derartiger Verfahren und gibt Hinweise zur Vorsorge.
Der Autor stellt die Modalitäten der mit dem EEG 2017 erstmals für Biomasseanlagen eingeführten Ausschreibungen vor. Neben der Beleuchtung von Zahlen und Fakten werden auch Tipps gegeben.
Fünfter Monitoring-Bericht »Energie der Zukunft« für das Berichtsjahr 2015 des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) zur Erfüllung der Berichtspflichten der Bundesregierung nach den Vorgaben des
Die Clearingstelle EEG hat am 31. August 2017 die Empfehlung zu dem Thema »Voraussetzungen und Rechtsfolgen nach der Anlagenregisterverordnung sowie dem EEG 2014 (Teil 1)« beschlossen. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss und die Stellungnahmen der akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen.
Mit Beschluss vom 20. Dezember 2016 hat die Europäische Kommission den Einklang des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2017 (EEG 2017) mit den EU-Beihilfevorschriften bestätigt und somit auch die darin enthaltenen Ausschreibungsregelungen gebilligt.
Die Studie des Helmholz Zentrums, der Universität Leipzig und der Luleå University of Technology untersuchen ob der häufig geforderte technologieoffene Ansatz für die Ausgestaltung der politischen Rahmenbedingungen der erneuerbarer Energien als zielführend anzusehen ist. Hierbei wird am Beispiel Deutschlands aufgezeigt, warum eine Förderung spezieller Technologien deutliche ökonomische Vorteile bieten kann.
Am 5. Dezember 2016 fand das 25. Fachgespräch im Tagungszentrum Aquino in Berlin-Mitte statt.
Die Richtlinie zur Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen oder auch Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) ist ein seit 2004 auf Bundesebene geltendes Regelwerk zur Beurteilung von Geruchsbelästigungen der Bevölkerung. Die Richtlinie dient auch als Arbeitsgrundlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).
Die Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS) beinhalten Vorgaben zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Grundlage ist das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), nach welchem Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen, und Behandeln und Verwenden wassergefährdender Stoffe nur entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik beschaffen sein sowie errichtet, unterhalten, betrieben und stillgelegt werden dürfen.
Im Beitrag werden ausgewählte besonders praxisrelevante Entscheidungen der Clearingstelle EEG vorgestellt.
In dem vorliegenden schiedsrichterlichen Verfahren war zu klären, ob die Anlagenbetreiberin gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Nachzahlungen auf die erhöhte Vergütung gemäß § 66 Abs. 1
Der Autor beschreibt das Konzept eines virtuellen Netzwerks aus regionalen Biogasanlagen, mit dem seiner Ansicht nach die Problematik zu kleiner Anlagengrößen bei der Direktvermarktung gelöst werden könne. Mit Hilfe der Netzbetreiber würde auch sehr kleinen Anlagen dazu verholfen, wirtschaftlich am Regelenergiemarkt teilzunehmen. Hierzu beleuchtet der Artikel die Details des Vermarktungskonzepts und gibt einen Überblick über Regelenergiepreise und die notwendige Ausrichtung der Biogasanlagen im Markt.
Die Autorin gibt in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 24. Fachgespräch der Clearingstelle EEG, das sich dem EEG 2017 widmete und am 23. September 2016 im Hotel Aquino in Berlin stattfand.