Leitsatz des Gerichts:
Der Beitrag untersucht den wirtschaftlichen Betrieb von Güllebiogasanlagen mit einer installierten Leistung bis 75 Kilowatt. Dabei wird der negative Regelenergiemarkt als besonders interessant vorgestellt. Als Möglichkeit zur Senkung der Investitionskosten werden sogenannte Bauherrenmodelle vorgestellt.
Sachverhalt: Die Antragsteller wenden sich gegen den Bebauungsplan „Biogasanlage E.“ der Antragsgegnerin. Sie fürchten, die mit diesem Plan ermöglichte Errichtung einer Biogasanlage werde die Nutzbarkeit ihrer in der Nähe gelegenen Grundstücke beeinträchtigen.
Entscheidung: Zugestimmt.
Die Autorinnen geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 22. Fachgespräch der Clearingstelle EEG zur Eigenversorgung mit Strom aus Anlagen im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetz, das am 23. Februar 2015 im Hotel Aquino in Berlin stattfand.
Die Clearingstelle EEG hat am 16. Dezember 2015 den Hinweis zu dem Thema »Anwendungs- und Berechnungsfragen zur Höchstbemessungsleistung und Bemessungsleistung von Biogasanlagen gemäß §§ 47 Abs. 1, 101 Abs. 1 EEG 2014« beschlossen.
Gegenstand der im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) durch Becker Büttner Held, Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater (BBH) und das Fraunhofer Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) erstellten Studie »Fördervorschläge für Biogas-Bestandsanlagen im EEG.
Die Autorinnen geben einen Überblick über ausgewählte Arbeitsergebnisse der Clearingstelle EEG. Danach hat diese im Berichtszeitraum sowohl die Empfehlung 2014/27 zum Thema „Zulassung der Anlage nach Bundesrecht“ und die
Sachverhalt: Zu der Frage, ob der Betreiber einer Biogasanlage gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Zahlung des NaWaRo-Bonus sowie den Güllebonus auch für den der Zünd- und Stützfeuerung zuzurechnenden Stromanteil hat.
Ergebnis: Verneint.
Im vorliegenden schiedsrichterlichen Verfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Partei zu 1 gegen die Partei zu 2 für den in ihrer Biogasanlage im Jahr 2010 erzeugten und in das Netz der Partei zu 2 eingespeisten Strom einen Anspruch auf die erhöhte Vergütung mit dem sog. Gülle-Bonus nach § 27 Abs. 4
Der Autor beschreibt, wie die Knappheit biologischer Reststoffe in Deutschland trotz attraktiver Förderbedingungen und bestehender Nachfrage nach Biomethan den Zubau von Anlagen zur Energieerzeugung aus landwirtschaftlichen Reststoffen und aus Bioabfällen limitiert.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 31. Juli 2015 ein Eckpunktepapier zu Ausschreibungen der Förderung von Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen) ab dem Jahr 2017 veröffentlicht.
Die Bundesnetzagentur hat mit dem Marktstammdatenregister (MaStR) ein behördliches Register des Strom- und Gasmarktes eingeführt, das von den Behörden und den Marktakteuren des Energiesektors (Strom und Gas) genutzt werden kann. Ziel ist, diverse behördliche Meldepflichten durch die zentrale Registrierung zu vereinheitlichen, vereinfachen oder ganz abzuschaffen.
Ja - unter bestimmten Voraussetzungen.
Ein Anspruch auf Zahlung der Vergütung oder der Förderung für den in das Netz eingespeisten Strom kann bestehen, auch wenn die für die Jahresabrechnung des Vorjahres erforderlichen Daten (z.B. Gutachten eines Umweltgutachters oder Zählerstand) nach dem 28. Februar übermittelt werden. Jedenfalls besteht der Anspruch ab dem Zeitpunkt der Übermittlung der Daten an den Netzbetreiber.
Die Broschüre des Auswärtigen Amtes gibt einen Überblick über die für die Energiewende relevanten beteiligten Akteure und Institutionen aus dem politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bereich.
Der Autor beschreibt, wie neu zugebaute BHKWs in Bezug auf ihre Mindestlaufzeit und -vergütung nach dem EEG einzustufen sind. Er gibt dabei einen Überblick darüber, welche Regelungen zu welchem Zubauzeitpunkt gelten.
Die Autorinnen geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 21. Fachgespräch der Clearingstelle EEG zum Speicherbetrieb unter dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2014, das in Kooperation mit dem Projekt der deutschen Wissenschaftsakademien »Energiesysteme der Zukunft« (ESYS), am 8. Juni 2015 im Harnack-Haus in Berlin-Dahlem veranstaltet wurde.
Der Autor beschreibt in seinem Beitrag den gestiegenen Neubau von Gülleanlagen bis 75 kW installierter Leistung, der nach seiner Ansicht auf die neuen Fördersätze für direktvermarkteten Strom aus Güllekleinanlagen des EEG 2014 zurückzuführen sei.
Der Bericht zum Status der Erneuerbaren Energien des Renewable Energy Policy Network for the 21st Century (REN21), an dem mehr als 500 Autoren und Mitwirkende beteiligt waren, gibt einen Überblick über die weltweiten Entwicklungen im Bereich der Erneuerbaren Energien.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob das vom Anspruchsteller betriebene Container-BHKW eine rechtlich eigenständige Anlage i. S. v.
Zu der Frage, ob die Betreiberin einer KWK-Anlage gegen die Netzbetreiberin einen Anspruch auf Zahlung des Zuschlags gem. § 4 Abs. 3a Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) für den erzeugten und selbstverbrauchten Strom hat, auch wenn die Anlage nicht mit einer Einrichtung zur Fernsteue
Nein. Denn die Netzverträglichkeitsprüfung des Netzbetreibers, um den Verknüpfungspunkt zu ermitteln, ist grundsätzlich unentgeltlich nach dem EEG durchzuführen.
Das EEG enthält keine Definition und auch keine detaillierte Regelung zur Netzverträglichkeitsprüfung.
Grundsätzlich nein, wenn entweder der bestehende Verknüpfungspunkt des Grundstückes der günstigste Verknüpfungspunkt ist oder der Netzbetreiber den technisch und wirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt mittels Netzverträglichkeitsprüfung ermittelt hat. Eine Ausnahme gilt nur, wenn das Verlangen nach einer Netzverträglichkeitsprüfung unbillig ist.
Näheres können Sie in dem