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Aufsatz

Die Autorinnen geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 22. Fachgespräch der Clearingstelle EEG zur Eigenversorgung mit Strom aus Anlagen im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetz, das am 23. Februar 2015 im Hotel Aquino in Berlin stattfand.

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Hinweis 2015/27– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2015/27

Die Clearingstelle EEG hat am 16. Dezember 2015 den Hinweis zu dem Thema »Anwendungs- und Berechnungsfragen zur Höchstbemessungsleistung und Bemessungsleistung von Biogasanlagen gemäß §§ 47 Abs. 1, 101 Abs. 1 EEG 2014« beschlossen.

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Studie

Gegenstand der im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) durch Becker Büttner Held, Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater (BBH) und das Fraunhofer Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) erstellten  Studie »Fördervorschläge für Biogas-Bestandsanlagen im EEG.

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Aufsatz

Die Autorinnen geben einen Überblick über ausgewählte Arbeitsergebnisse der Clearingstelle EEG. Danach hat diese im Berichtszeitraum sowohl die Empfehlung 2014/27 zum Thema „Zulassung der Anlage nach Bundesrecht“ und die

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Rechtsprechung– 2 U 105/14
Aktenzeichen: 2 U 105/14

Sachverhalt: Zu der Frage, ob der Betreiber einer Biogasanlage gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Zahlung des NaWaRo-Bonus sowie den Güllebonus auch für den der Zünd- und Stützfeuerung zuzurechnenden Stromanteil hat.

Ergebnis: Verneint.

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Schiedsspruch 2015/38– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2015/38

Im vorliegenden schiedsrichterlichen Verfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Partei zu 1 gegen die Partei zu 2 für den in ihrer Biogasanlage im Jahr 2010 erzeugten und in das Netz der Partei zu 2 eingespeisten Strom einen Anspruch auf die erhöhte Vergütung mit dem sog. Gülle-Bonus nach § 27 Abs. 4

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Aufsatz
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug

Der Autor beschreibt, wie die Knappheit biologischer Reststoffe in Deutschland trotz attraktiver Förderbedingungen und bestehender Nachfrage nach Biomethan den Zubau von Anlagen zur Energieerzeugung aus landwirtschaftlichen Reststoffen und aus Bioabfällen limitiert.

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Aufsatz
Der Autor analysiert wie gespeicherter Strom in Hinblick auf die EEG-Umlage für Speicher bei der Stromerzeugungsanlage, für Speicher im Netz und für Speicher bei Letztverbrauchern zu behandeln ist. „Speicher im Inselbetrieb“ bleiben im Rahmen der Analyse unbeachtet.
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Aufsatz
Der Autor stellt für Direktvermarktungsverträge unter dem EEG 2014 die konkrete vertragliche Aufteilung der (Leistungs-)Pflichten zwischen dem Anlagenbetreiber und dem Direktvermarkter mit ihren jeweiligen Risiken und möglichen Haftungsschäden dar. Gleichzeitig werden sinnvolle Freistellungen der Vertragsparteien von Leistungspflichten näher untersucht. Zudem werden vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten bzw.
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Die Bundesnetzagentur hat mit dem Marktstammdatenregister (MaStR) ein behördliches Register des Strom- und Gasmarktes eingeführt, das von den Behörden und den Marktakteuren des Energiesektors (Strom und Gas) genutzt werden kann. Ziel ist, diverse behördliche Meldepflichten durch die zentrale Registrierung zu vereinheitlichen, vereinfachen oder ganz abzuschaffen.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Ja - unter bestimmten Voraussetzungen.

Ein Anspruch auf Zahlung der Vergütung oder der Förderung für den in das Netz eingespeisten Strom kann bestehen, auch wenn die für die Jahresabrechnung des Vorjahres erforderlichen Daten (z.B. Gutachten eines Umweltgutachters oder Zählerstand) nach dem 28. Februar übermittelt werden. Jedenfalls besteht der Anspruch ab dem Zeitpunkt der Übermittlung der Daten an den Netzbetreiber.

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Kurzmeldung: Auswärtiges Amt
Gesetzesbezug: EEG 2014

Die Broschüre des Auswärtigen Amtes gibt einen Überblick über die für die Energiewende relevanten beteiligten Akteure und Institutionen aus dem politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bereich.

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Aufsatz

Der Autor beschreibt, wie neu zugebaute BHKWs in Bezug auf ihre Mindestlaufzeit und -vergütung nach dem EEG einzustufen sind. Er gibt dabei einen Überblick darüber, welche Regelungen zu welchem Zubauzeitpunkt gelten.

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Aufsatz

Die Autorinnen geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 21. Fachgespräch der Clearingstelle EEG zum Speicherbetrieb unter dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2014, das in Kooperation mit dem Projekt der deutschen Wissenschaftsakademien »Energiesysteme der Zukunft« (ESYS), am 8. Juni 2015 im Harnack-Haus in Berlin-Dahlem veranstaltet wurde.

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Aufsatz

Der Autor beschreibt in seinem Beitrag den gestiegenen Neubau von Gülleanlagen bis 75 kW installierter Leistung, der nach seiner Ansicht auf die neuen Fördersätze für direktvermarkteten Strom aus Güllekleinanlagen des EEG 2014 zurückzuführen sei.

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Aufsatz

Der Bericht zum Status der Erneuerbaren Energien des Renewable Energy Policy Network for the 21st Century (REN21), an dem mehr als 500 Autoren und Mitwirkende beteiligt waren, gibt einen Überblick über die weltweiten Entwicklungen im Bereich der Erneuerbaren Energien.

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Votum 2015/23– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2015/23
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 3

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob das vom Anspruchsteller betriebene Container-BHKW eine rechtlich eigenständige Anlage i. S. v.

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Rechtsprechung– 1 HK O 4502/14
Aktenzeichen: 1 HK O 4502/14

Zu der Frage, ob die Betreiberin einer KWK-Anlage gegen die Netzbetreiberin einen Anspruch auf Zahlung des Zuschlags gem. § 4 Abs. 3a Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) für den erzeugten und selbstverbrauchten Strom hat, auch wenn die Anlage nicht mit einer Einrichtung zur Fernsteue

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Nein. Denn die Netzverträglichkeitsprüfung des Netzbetreibers, um den Verknüpfungspunkt zu ermitteln, ist grundsätzlich unentgeltlich nach dem EEG durchzuführen.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Das EEG enthält keine Definition und auch keine detaillierte Regelung zur Netzverträglichkeitsprüfung.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Grundsätzlich nein, wenn entweder der bestehende Verknüpfungspunkt des Grundstückes der günstigste Verknüpfungspunkt ist oder der Netzbetreiber den technisch und wirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt mittels Netzverträglichkeitsprüfung ermittelt hat. Eine Ausnahme gilt nur, wenn das Verlangen nach einer Netzverträglichkeitsprüfung unbillig ist.

Näheres können Sie in dem

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Rechtsprechung– I-27 U 2/14

Leitsätze des Gerichts:

1. Verwendet der Betreiber eines Blocheizkraftwerks ein Gemisch aus zertifiziertem und nicht zertifiziertem Palmölraffinat zum Betrieb der Anlage, verliert der für den eingespeisten Strom auch dann die Ansprüche auf die Grundvergütung, den KWK-Bonus und den Nawaro-Bonus, wenn er dem Anlagentank für die Erzeugung des Stroms weniger Palmölraffinat entnommen hat als sich an zertifiziertem Palmöl im Lagertank befand.

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Rechtsprechung– VIII ZR 110/18

Sachverhalt: Fraglich war, ob eine Abgasturbine zur Nachverstromung einen Anspruch auf Technologie-Bonus begründet. Die Klägerin betreibt eine Biogasanlage mit BHKW. Im Abgasstrang des BHKW-Motors befinden sich Turbinen, die die Abgase zur Nachverstromung in einem eigenen Generator zur Stromerzeugung nutzen.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: BImSchG

Der Autor thematisiert in seinem Beitrag die ab dem 7. Juli 2015 in Kraft getretenen Anforderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) an Anlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie (IE), die auch für Bestandsanlagen gelten.

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