Die Autoren diskutieren in ihrem Beitrag freiwillige Abregelungsvereinbarungen (FAV) zur Erhöhung der Marktkonformität des deutschen Fördersystems der erneuerbaren Energien (EE).
Der Autor stellt in seinem Beitrag ausführlich die Diskussionen um das sogenannte Grünstromprivileg gem. § 37 Abs. 1 EEG 2009 dar, die in der Begrenzung desselben mündeten (vgl. dazu EAG EE).
Verordnung zur Änderung der Ausgleichsmechanismus-Ausführungsverordnung
Zu der Frage, ob ein Verteilnetzbetreiber (VNB) gegenüber einem Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) auch dann einen Anspruch auf unterjährige Erstattung der unterjährig geleisteten Vergütungen hat, die er den Anlagenbetreiberinnen und -betreibern gezahlt hat, wenn die tatsächlich gelieferte EEG-Strommenge von der vergüteten Strommenge abweicht - etwa weil der VNB unterjährig bis zu einer Jahresendabrechung Anlagenbetr
Der BGH hat mit Urteil vom 9.
Im Auftrag der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber 50 Hertz, Amprion GmbH, EnBW Transportnetze AG und TenneT TSO GmbH hat das Leipziger Institut für Energie GmbH die Mittelfristprognos
Der Beitrag stellt die infolge der Mitte Oktober präsentierten EEG-Umlage für 2011 ausgelösten Debatten um die Kosten der Erneuerbaren Energien und daran anknüpfende Forderungen insbesondere hinsichtlich der Solarstromförderung dar.
Der Autor beschreibt in seinem Beitrag die Maßnahmen, mit denen die Bundesnetzagentur verhindern will, dass die Strompreise für EEG-Strom zu weit unter Null sinken können.
Einer einleitenden Bemerkung sowie einer Zusammenfassung des Urteils des BGH vom 9. Dezember 2009 - VIII ZR 35/09 folgt eine Stellungnahme des Autors zum Urteil.
- Eine Vereinbarung in allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Energieversorgungsunternehmens, wonach sich das Entgelt für die Stromlieferung um einen „Aufschlag nach dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG)“ und einen „Aufschlag aus dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG)“ erhöht, unterliegt nicht der Inhaltskontrol
Die Autorin behandelt in ihrem Beitrag die wirtschaftliche und rechtliche Integration Erneuerbarer Energien durch die Ausgleichsmechanismus-Verordnung (AusglMechV) und stellt hierzu den Netzausbau, die Flexibilisierung von Angebot und Nachfrage sowie den Preisbildungsmechanismus in den Mittelpunkt ihrer Betrachtung.
Referentenentwurf der am 8. Dezember 2010 erlassenen Verordnung zur Änderung der Ausgleichsmechanismus-Ausführungsverordnung.
Leitsätze des Gerichts:
Der Beitrag befasst sich mit der umstrittenen Frage, wie eine EEG-pflichtige Lieferung gemäß § 37 Abs. 1 EEG 2009 von einer EEG-freien Eigenversorgung abzugrenzen ist.
Auf das Bestehen oder die Höhe des Zahlungsanspruchs wirkt sich der Verkauf einer EEG-Anlage nicht aus, sofern die Fördervoraussetzungen nach wie vor eingehalten werden. Auch die Förderdauer ist lediglich vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage abhängig.
Erstes Gesetz zur Änderung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes vom 11.08.2010 in der am 17.08.2010 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1170) veröffentlichten Fassung. Das Gesetz sieht insbesondere folgende Änderungen am EEG 2009 vor:
Die Autoren stellen zunächst im Einzelnen die am 27. Januar 2010 in Kraft getretene Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus (AusglMechV) vor und evaluieren diese vor dem Hintergrund der als notwendig erachteten Integration der Erneuerbaren Energien in den Energiemarkt.