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Suche in Freiflächenanlagen

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Rechtsprechung– 1 B 254/12
Aktenzeichen: 1 B 254/12
Gesetzesbezug: BauNVO

Sachverhalt: Zur Frage, ob die Vollziehung der von der Stadt erteilten Baugenehmigung für eine Fotovoltaik-Freiflächenanlage in einem eingeschränkten Gewerbegebiet und die ihr erteilte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans auszusetzen sei.

Ergebnis: Verneint.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug
Der Autor stellt in seinem Beitrag das Konzept "Eigenverbrauch durch offene Stromversorgungsverträge" zum Bau von Freiflächenanlagen außerhalb des EEG-Regimes vor.
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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Ja. Auch bestehende PV-Freiflächenanlagen sind bei der Zusammenfassung mit neuen PV-Freiflächenanlagen zu berücksichtigen.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Nach bisherigem Kenntnisstand der Clearingstelle existiert keine zentrale Stelle, die darüber Auskunft erteilt, ob - bezogen auf einen konkreten Ort, an dem eine PV-Installation in Betrieb genommen worden ist oder werden soll - weitere PV-Anlagen innerhalb von 2 oder 4 km in Betrieb genommen worden sind oder werden.
 

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Das kommt darauf an, ob im jeweiligen Einzelfall der „Carport“ die Definition des „Gebäudes“ erfüllt. Seit 2009 ist ein Gebäude im Sinne des EEG definiert als

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Gesetz
Textfassung vom:

Durch das Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien vom 17. August 2012 in der am 23. August 2012 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1754) veröffentlichten Fassung (s. Anhang) wurde das EEG 2012 zum dritten Mal geändert.

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Rechtsprechung– 9 U 197/11
Aktenzeichen: 9 U 197/11

Zu der Frage, ob eine PV-Anlage auf einem Stahlmast an der Beton-Eckwand einer Holzhütte an oder auf einem „Gebäude“ i.S.v. § 11 EEG 2004 angebracht ist (hier: verneint. Die Hütte sei kein „zum Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen“ bestimmtes „Gebäude“ i.S.v. § 11 Abs. 2 S.

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Rechtsprechung– 5 K 1511/11.TR
Aktenzeichen: 5 K 1511/11.TR
Gesetzesbezug: BauGB/ROG

Zu der Frage, ob eine PV-Freiflächenanlage auf einer Sukzessionsfläche ein privilegiertes Vorhaben i.S.d. § 35 Abs. 1 BauGB darstellt oder als sonstiges Vorhaben gem. § 35

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Aufsatz
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug

Der Autor berichtet in seinem Beitrag über das PV-Symposium Bad Staffelstein 2012, auf dem die PV-Branche insbesondere die geplanten Änderungen des EEG 2012 in Bezug auf PV-Anlagen diskutierte.

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Aufsatz

Im Rahmen dieses Beitrags werden die Änderungen, die sich aus dem Gesetzentwurf („Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien“ BT-Drs.17/8877 ) für die Fotovoltaikbranche ergeben, dargestellt und bewertet.

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Aufsatz

Die Autoren erläutern die Auswirkungen auf die Planung von Flächen für Photovoltaikanlagen, die durch die Änderung des EEG 2009 vom 1. Juli 2010 in Kraft getreten sind. Dazu wird zunächst ein Überblick über die vergütungsrechtliche Einordnung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen gegeben sowie auf die Vergütungspflicht für Freiflächenanlagen im Geltungsbereich eines vor dem 1. September 2003 aufgestellten Bebauungsplanes eingegangen.

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Aufsatz

Die Autoren stellen in ihrem Beitrag wesentliche Änderungen im EEG dar, die der Gesetzesentwurf (BT-Drs. 17/8877) vom 6. März 2012   vorsieht.

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Aufsatz

Dieser Beitrag behandelt PV-Freiflächen-Installationen, die auf Mülldeponien, ehemaligem Militärgelände oder ehemals wirtschaftlich genutzten Flächen errichtet werden. Nach Auffassung der Autorin werde oftmals vernachlässigt, dass im Zuge der Errichtung von PV-Installationen auf solchen Konversionsflächen umfassende Flächensanierungen stattfänden, von denen auch die Kommunen profitierten.

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Rechtsprechung– 10 O 0991/11
Aktenzeichen: 10 O 0991/11
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 32

Zu der Frage, ob Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf dem grasbewachsenen Innenbereich einer Galopprennbahn errichtet sind, an oder auf einer „baulichen Anlage“ i.S.d. § 32 EEG 2009 angebracht sind (hier bejaht. Es handele sich um einen Ausnahmefall, da eine Wiese als solche keine bauliche Anlage sei.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Vor Inkrafttreten des EEG 2021 durften Freiflächenanlagen in einer Entfernung bis zu 110 Meter von der „befestigten Fahrbahn“ errichtet werden.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Es kommt auf die Art des Verkehrsweges und die konkreten Umstände der Stilllegung an.

Sinn und Zweck der Norm ist die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen auf verkehrlich genutzten Flächen, deren wirtschaftlicher Wert gemindert bzw. die durch Emissionen beeinträchtigt sind. Flächen entlang endgültig stillgelegter Verkehrswege sind aber keinen Einwirkungen mehr ausgesetzt.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Nein.

Von den Regelungen im EEG, die sich auf Flächen „längs von Autobahnen“ beziehen, sind nur Straßen erfasst, die nach § 2 FStrG als Bundesautobahnen gewidmet und/oder nach StVO als Autobahnen beschildert sind. Sonstige Bundesstraßen sind keine Autobahnen im Sinne der Regelung. Eine nähere Begründung können Sie dem Hinweis 2011/8 unter Abschnitt 2.2 entnehmen.

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Aufsatz

Die Autoren widmen sich in ihrem Beitrag der Neuordnung der §§ 32, 33 EEG 2012 verglichen mit der alten Fassung des EEG 2009 und analysieren deren Systematik, stellen die Regelungen zur Vergütungshöhe dar und erläutern die Voraussetzungen des Vergütungsanspruchs für Freiflächenanlagen (Vergütungstatbestände im Überblick, Anlagen auf Konversionsflächen, Planerfordernis).

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Aufsatz
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug

 

Die Autorin stellt anhand von zwei konkreten Beispielen die Herausforderungen bei der Realisierung von PV-Freiflächenanlagen an Schienenwegen und Autobahnen vor.

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Rechtsprechung– 8 O 2938/11 EV
Aktenzeichen: 8 O 2938/11 EV

Zu der Frage, ob die Anforderung des § 32 EEG 2009 der Errichtung einer Fotovoltaik-Anlage „im Geltungsbereich eines Bebauungsplans“ bedeutet, dass der Bebauungsplan rechtmäßig bzw. wirksam sein müsse (hier: verneint. Zwar lege der Wortlaut nahe, dass nur wirksame Bebauungspläne gemeint seien; dagegen sprächen jedoch die Gesetzesbegründung sowie Sinn und Zweck der Regelung.

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Hinweis 2011/8– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2011/8

Die Clearingstelle EEG hat am 28. Februar 2012 den Hinweis zu dem Thema „PV-Anlagen innerhalb eines Abstandes von 110 Metern zu Autobahnen oder Schienenwegen“ beschlossen.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 32
Der Autor zeigt anhand des Beispiels einer als sog. Konversionsflächen-Anlage geplanten PV-Freiflächenanlage in der Lieberoser Heide mögliche Interessenkonflikte mit Umweltverbänden auf, die bei Errichtung von Freiflächenanlagen auf bestimmten Flächen entstehen können.
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