Der Autor beschreibt sog. Floating-PV-Projekte in den Niederlanden, bei denen Solaranlagen auf Baggerseen Energie erzeugen. Er beschreibt deren Funktionsweise, stellt Vor- und Nachteile dar, aber auch die Herausforderungen. In Deutschland bleibe viel Potential ungenutzt. Er appelliert für ein neues Förderregime von Innovationsausschreibungen, welches auch die höheren Kosten eines schwimmenden Systems berücksichtige.
Die Autorin gibt Ratschläge zum Standortwechsel einer Solaranlage, insbesondere zum Erhalt des Vergütungsanspruchs. Sie gibt vornehmlich Hinweise für den Kauf bzw. Verkauf einer gebrauchten Solaranlage. Relevant bei der Preisbestimmung sei die an den Generator gekoppelte Einspeisevergütung. Oft unterschätzte Kosten seien Abbau, Umzug und Wiederaufbau der Anlage, und ggf. anfallende Dachreparaturen am alten Standort.
Der Autor skizziert Konzepte und Methoden, wie der Betrieb von PV-Freiflächenanlagen im Einklang mit Umweltschutz erfolgen kann. Wichtig sei dabei die Doppelnutzung der Fläche - Energieproduktion und Landwirtschaft. So könne man beispielsweise durch eine Schafbeweidung von Solarparks, geschützte Isotope für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten schaffen.
Der Autor berichtet von zunehmender Errichtung und dem Betrieb von Solaranlagen ohne EEG-Vergütung. Die Finanzierung dieser förderfreien Projekte erfolge durch Stromlieferverträge oder PPA (Power Purchase Agreements).
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 25. November 2019 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2019 für die Förderung von Biomasse sowie zur zweiten gemeinsamen Ausschreibungsrunde für die Förderung von Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. bzw. 4. November 2019.
Der Autor befasst sich mit schwimmenden Solarparks der Baywa Re in den Niederlanden und Deutschland. Dabei geht er auf die Kostendynamik des Floating-PV Projekts ein, behandelt Installation und Befestigung auf dem Wasser und erläutert dabei das mögliche Ausbaupotential solcher Solarparks. Politisch habe man verpasst, die Solarstromnutzung auf dem Wasser und auch die Agrophotovoltaik über künftige Innovationsausschreibungen zu fördern.
Die Autorin behandelt das Thema der Eigenversorgung mit Strom auf Basis der EU-Richtlinie: "Saubere Energie für alle Europäer" (EU) 2018/2001 im Vergleich zum deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017. Im Mittelpunkt stehen dabei die Definition des "Selbst Betreibens", die EEG-Umlagefähigkeit von Anlagen unterschiedlicher Kapazität und die Gemeinschaftliche Eigenversorgung.
Die Autoren berichten über die Empfehlung 2018/33, in der die Clearingstelle zu klären hatte, welche Rechtsfolgen nach EEG, KWKG und
In dem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle die Frage vorgelegt, ob und wann Anlagenbetreiberinnen und -betreiber dem aufnehmenden Netzbetreiber mitteilen müssen, dass sie für den von ihnen erzeugten und eingespeisten Strom die Einspeisevergütung gemäß § 21 EEG 2017 geltend machen, sowie, ob diese Pflicht bereits vor der erstmaligen Veräußerung – also vor der erstmaligen Einspeisung des Stroms in das Netz – besteht und ob die unterbliebene bzw.
Im Beitrag stellt der Autor die Möglichkeiten des Weiterbetriebs von Fotovoltaikanlagen vor, die demnächst aus der EEG-Förderung fallen. Er geht auf eine mögliche Umstellung auf Eigenversorgung ein, wobei u.U. jedoch hohe Kosten durch zusätzlichen Messaufwand entstehen könnten. Weiterhin betrachtet er auch Vermarktungsmöglichkeiten von Post-EEG-Anlagen.
Der Autor behandelt in seinem Aufsatz Unternehmen aus der ganzen Welt mit den neuesten technologischen Entwicklungen im Microgrid-Segment (Inselnetze) und beschreibt deren Projekte im Detail. Dazu gehört beispielsweise Robben Island, ein Museum zu einer ehemaligen Strafkolonie Südafrikas, welches durch die Verwendung einer Photovoltaikanlage sowie eines Batteriespeichers seine CO2-Immissionen um 75% senken konnte.
Der Autor behandelt in seinem Aufsatz die Chancen der Braunkohlebergwerke mit dem Einsatz erneuerbarer Energien. Neben einer Fülle neu entstehender Jobs in einem Bereich mit bereits bestehendem Know-how, bieten Bergbauflächen enormes Flächenpotential für Wind- und Fotovoltaikanlagen. Rekultivierung und rechtliche Hürden stellen sich aber entgegen vieler möglicher Projektierer.
In dem Aufsatz behandelt der Autor den rechtlichen Rahmen von Mieterstrom. Der Reformbedarf sei groß, so wird u.a. gefordert, die Förderung zu verbessern, den Anlagenbegriff zu lockern, die 100-kW-Grenze anzuheben, Geschäftsmodelle zu ermöglichen, Gewerbeimmobilien mit aufzunehmen, Steuerhürden zu beheben und Kleinstprojekte zu erleichtern.
Im seinem Beitrag appelliert der Autor an die Politik, die Rahmenbedingungen für solaren Mieterstrom zu verbessern, um den Ausbau zu erhöhen. Dabei geht er auch auf den vom BMWi veröffentlichten Mieterstrombericht zum EEG 2017 ein.
Der Autor bewertet den aktuellen Markt und die zukünftige Entwicklung von bauwerksintegrierten Solaranlagen (BIPV). Hierbei geht er vor allem auch auf noch bestehende Schwierigkeiten bei den Anforderungen hinsichtlich technischer Normen für Fassadenanlagen ein.
Sachverhalt: Das LG beschäftigt sich mit der Frage, ob ein Anlagenbetreiber EEG-Vergütung für die Jahre 2014 - 2016 zurückzahlen muss, weil er die Anlage bei der Bundesnetzagentur nicht gemeldet hatte.
Die BNetzA hat am 18. Oktober 2019 die Ergebnisse der 5. Ausschreibungsrunde 2019 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land und der 4. Ausschreibungsrunde 2019 für die Förderung von Solaranlagen bekannt gegeben. Gebotstermin war jeweils der 1. Oktober 2019. Es handelt sich hierbei um technologiespezifische Ausschreibungen, nicht um eine gemeinsame Ausschreibung für Wind- und Solaranlagen.
In dem Aufsatz wird die Bedeutung der Begleitheizungssysteme beschrieben. Die Anwendungsbeispiele solcher Systeme befinden sich in der Concentrated-Solar-Power-Anlage Noor in Marokko und in der LNG-Anlage in Norwegen. Dargestellt werden die technischen Eigenschaften dieser Systeme. Es wird auch erläutert, warum die Begleitheizung in den Anlagen mit sehr unterschiedlichen Temperaturniveaus eingesetzt wird.
Sachverhalt: Der Anlagenbetreiber verlangte für den Zeitraum von der ersten Einspeisung bis zur Bestätigung der Funktionstüchtigkeit durch den Netzbetreiber von diesem die Einspeisevergütung.
Ergebnis: Verneint.
Der Autor beschreibt ein neuartiges, thermotechnisches Verfahren (SUN-to-LIQUID), bei dem mit Hilfe von konzentrierter Sonneneinstrahlung auf Hochtemperaturniveau aus atmosphärischem CO2 und Wasser synthetisches Kerosin hergestellt wird. Er nimmt Bezug auf die Ziele der Energiewende und erläutert, inwiefern die neue Technologie das Erreichen der Ziele erleichtern könne.
Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) stellt mit der Broschüre „Naturverträgliche Energiewende - Akzeptanz und Erfahrungen vor Ort“, gefördert durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, die Ergebnisse des Projekts „Accept - EE: Akzeptanzfördernde Faktoren erneuerbarer Energien“ vor. Das Projekt solle Synergien zwischen regenerativen Energien und Umweltschutz darstellen und die Akzeptanz für einen umweltverträglichen Ausbau fördern.
Das Gutachten analysiert
Der Autor erörtert das Potenzial von Fotovoltaikinstallationen auf dem Wasser, wie z.B. Baggerseen, und erläutert anhand einiger realisierter Pilotprojekte die Vor- und Nachteile dieser schwimmenden Solarparks.
Der im Rahmen des C/sells Schaufensters SINTEG („Schaufenster intelligente Energie – Digitale Agenda für die Energiewende“ – Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie) im Oktober 2019 von SmartGridsBW veröffentlichte Leitfaden soll die Installation und Nutzung von Fotovoltaik-Balkonmodulen für den Anwender erleichtern.
Der Autor legt anhand einer statistischen Auswertung dar, wie der Zubau von Batteriespeichern und kleinen Fotovoltaikanlagen in Baden-Württemberg durch das vom Umweltministerium Baden-Württemberg aufgelegte Förderprogramm "Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher" signifikant gesteigert werden konnte.
In dem Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung vom 20. September 2019 sind Maßnahmen festgelegt, um die Ziele des Klimaschutzplans 2050 zur CO2-Minderung einzuhalten. Diese Maßnahmen umfassen vor allem eine CO2-Bepreisung und werden für die verschiedenen Sektoren Energiewirtschaft, Landwirtschaft, Gebäude, Industrie etc. konkretisiert.