Die Clearingstelle hat am 27. März 2018 den Hinweis zum Thema »750-kW-Grenze bei PV« beschlossen.
Im Beitrag stellen die Autoren den technisch-normativen Rahmen für PV-Speichersysteme vor, erläutern technische Anforderungen an die Batteriespeicher und stellen Kritik sowie mögliche Probleme der Regelungen vor. Ferner geben die Autoren einen Überblick über die aktuell auf dem Markt erhältlichen Systeme.
Die Autorin behandelt in ihrem Beitrag die Regelungen zum Mieterstrom im EEG und zeigt einerseits mögliche Probleme bei der Umsetzung auf, andererseits veranschaulicht sie anhand von bereits realisierten Projekten, wie die Anwendung der Mieterstromregelungen effektiv gelingen kann.
Im Beitrag stellt der Autor die technologische Neuentwicklung von mit Fotos bedruckten Solarzellen vor. Die Foto-PV-Module wiesen zwar weniger Leistung auf als herkömmliche Module, hätten aber aufgrund des ästhetischen Anreizes vor allem im Bereich der architektonischen Gestaltung und der Werbung Markt-Möglichkeiten.
Der Autor zeigt in seinem Beitrag auf, dass mithilfe des steigenden Anteils erneuerbarer Energien im Netz sowie Stromspeichern die Netzstabilität durch Dezentralisierung erhöht werden kann. Im Falle eines Netzausfalls könnten abgetrennte Regionen wie große Inselsysteme weiterlaufen. Hierzu stellt der Autor die Simulationsergebnisse des Projekts Iren 2 vor, das sich mit der Schwarzstartfähigkeit von Erzeugungsanlagen und dem Wiederaufbau des Netzes nach einem Netzausfall beschäftigte.
Im Beitrag stellt die Autorin die Verwendung von Solardachziegeln vor. Hierbei geht sie auf Vor- und Nachteile sowie verschiedene auf dem Markt erhältliche Produkte ein und grenzt die Technologie von herkömmlichen Indachsystemen ab.
Der Autor zeigt die Möglichkeiten bei der Verwendung von farbigen PV-Modulen für Solarfassaden in der gebäudeintegrierten Fotovoltaik (BIPV) auf. Hierbei stellt er auch verschiedene Verfahren und Techniken zur Produktion von farbigen Modulen vor und geht auf die jeweiligen Vor- und Nachteile ein.
Der Autor legt in seinem Artikel dar, warum gebäudeintegrierte Fotovoltaik (BIPV) immer noch ein Nischenprodukt ist. Er zeigt hierzu Schwierigkeiten und Hemmnisse bei der Akzeptanz und Planung von Solarfassaden auf, weist aber auch auf Vorteile und Chancen hin.
Im vorliegenden Votumsverfahren mit grundsätzlicher Bedeutung wurde der Clearingstelle die Frage vorgelegt, ob der Netzbetreiber gegen die Anlagenbetreiberin einen Anspruch auf Rückzahlung der zuviel gezahlten Vergütung aufgrund falsch abgerechneter Zählerstände hat oder ob dieser verjährt ist (im Ergebnis wurde die Verjährung bejaht).
Sachverhalt: Zwischen einem Fotovotaikanlagenbetreiber und einem Netzbetreiber ist streitig, ob sich der Vergütungsanspruch des Anlagenbetreibers bei einer zunächst unterbliebenen Meldung seiner am 30. März 2012 in Betrieb genommenen Fotovoltaikanlage an die Bundesnetzagentur (BNetzA) für den Zeitraum vom 24. August 2012 bis zum 31.
Sachverhalt: Zwischen einem Fotovotaikanlagenbetreiber und einem Netzbetreiber ist streitig, ob sich der Vergütungsanspruch des Anlagenbetreibers bei einer zunächst unterbliebenen Meldung seiner am 30. September 2012 in Betrieb genommenen Fotovoltaikanlage an die Bundesnetzagentur (BNetzA) für den Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis zum 31.
Sachverhalt: Eine Anlagenbetreiberin verlangt von der Netzbetreiberin die Zahlung einer Einspeisevergütung für den aus ihrer Fotovoltaikanlage ins Netz der Netbetreiberin eingespeisten Strom.
Im Beitrag erläutert die Autorin die Vorgehensweise bei einer notwendigen Entsorgung von defekten Fotovoltaik-Modulen und geht auf die Kosten sowie die Faktoren ein, die diese beeinflussen. Im Folgenden beschreibt sie den Recyclingprozess, geht auf den Wert der Endprodukte ein und beleuchtet den vorhandenen Markt im Recyclingbereich.
Der Autor beschäftigt sich in seinem Beitrag mit den Chancen des neuen Mieterstromgesetzes. Er stellt hierzu bestehende Konzepte zur Versorgung von Gewerbemietern oder mehrerer kleiner Mehrfamilienhäuser mit Strom und Wärme durch Fotovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken (BHKW) vor. Speicher können das jeweilige Konzept sinnvoll ergänzen. Ferner geht er auch auf die Komplexität des notwendigen Messstellenkonzepts und die Kosten des Konzepts ein.
In ihrem Beitrag stellt die Autorin ein Smart-Home-Projekt vor, bei dem ein Gewerbeobjekt zum Wohngebäude umgebaut und eine Versorgung durch Erneuerbare Energien (Fotovoltaik) inkl. Batteriespeicher und Stromtankstelle für Elektroautos eingerichtet wurde.
Die von Agora Energiewende durchgeführte Analyse „Das Klimaschutzziel von -40 Prozent bis 2020: Wo landen wir ohne weitere Maßnahmen?“ nimmt den im April 2017 vorgelegte Klimaschutz-Projektionsbericht der Bundesregierung zum Anlass, diesen mit einer aktualisierten Datenbasis neu zu bewerten. Welche Differenz sich auf Grundlage der neueren Daten für die Verfehlung des gesteckten Klimaschutzpfades ergebe, wird hier umfassend analysiert.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG|KWKG die Frage vorgelegt, ob die Dach-Solaranlagen zweier Anlagenbetreiber auf verschiedenen Gebäuden zusammenzufassen sind oder ob der Strom aus diesen eigenständig nach dem EEG 2009 zu vergüten ist.
Die Clearingstelle EEG|KWKG hat am 31.
Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen (Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen - GemAV) vom 10. August 2017 (BGBl. I 2017 S. 3180), durch Artikel 12 des Gesetzes vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3138) mit Wirkung zum 1.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 7. August 2017 die dritte Ausschreibungsrunde für Solaranlagen eingeleitet.
Für Anlagen auf benachteiligten Ackerflächen oder Grünanlagen mit einer installierten Leistung ab 1 MW können gemäß § 37 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. h) und i) EEG 2023 Gebote bei den Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments abgeben werden.
Auf Ersuchen eines Gerichts hat die Clearingstelle eine Stellungnahme zu der Frage abgegeben, ob die Solaranlagen der Klägerin zum Zweck der Ermittlung der Vergütung als eine Anlage im Sinne des § 19 Absatz 1 EEG 2009 i.V.m. § 100 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 EEG 2017 gelten, sofern sie nicht bereits eine Anlage im Sinne des
Die Pflicht zur Registrierung im MaStR ergibt sich nicht aus dem EEG sondern aus der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV); lesen Sie dazu die Häufige Rechtsfrage Nr. 204.
Sachverhalt: Auf zwei Hallen eines Firmengeländes (unterschiedliche grundbuchrechtliche Grundstücke, unterschiedliche Flurstücke) befinden sich zwei PV-Dachinstallationen unterschiedlicher Betreiber.