Verordnung der Bundesregierung zur grenzüberschreitenden Ausschreibung der Förderung für Strom aus erneuerbaren Energien sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien (Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung - GEEV).
Im Anhang finden Sie die veröffentlichten Dokumente des Rechtsetzungsverfahrens. Die Anhänge aktualisieren bzw. ergänzen wir regelmäßig.
Gang des Rechtsetzungsverfahrens:
Durch Artikel 2 des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes soll das Stromsteuergesetz (StromStG) vom 24. März 1999 (BGBl. I S. 378; 2000 I S. 147), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 3. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2178) geändert worden ist, erneut geändert werden. Nach dem Diskussionsentwurf der Bundesregierung vom 22. April 2016 hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf am 15. Februar 2017 beschlossen (siehe Anhang).
Die »Supergrid«-Studie des Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE präsentiert Szenarien und Technologien für eine umfassende erneuerbare Stromversorgung durch die Integration Erneuerbarer Energien in Europa und Afrika. Im Projekt »Supergrid« wurde unter Beteiligung von fünf Fraunhofer-Instituten erforscht, wie ein Strom- und Verteilnetz zwischen Nordafrika und Europa funktionieren kann.
Neue Batteriespeicher werden von der KfW mit dem Kredit Erneuerbare Energien - Standard (270) gefördert. Informationen dazu finden Sie auf den Seiten der KfW.
Die Autoren befassen sich mit den Ergebnissen der ersten drei Ausschreibungsrunden für PV-Freiflächenanlagen (Pilotausschreibungen) im Jahre 2015 gemäß Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV).
Durch das Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien wurde unter anderem das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) grundlegend überarbeitet zum »EEG 2017« (Urfassung).
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 11. April 2016 die Ergebnisse der vierten Ausschreibungsrunde für die Förderung von Fotovoltaik-Freiflächenanlagen (FFA) bekannt gemacht. Es wurden 21 Gebote mit einem Gebotsumfang von 128.000 Kilowatt (kW) bezuschlagt. Insgesamt sind 108 Gebote für Projekte mit einem Volumen von 540 Megawatt (MW) für diese Ausschreibungsrunde eingegangen.
Der Autor berichtet in seinem Beitrag über das 31. Photovoltaik-Symposium in Bad Staffelstein. Dort hätten insbesondere die Rolle von Speichern und Innovationen im Photovoltaikmarkt im Vordergrund gestanden. Die relativ niedrige Besucherzahl spiegele nach Ansicht des Autors die Stimmung der Branche angesichts der aufgrund politischer Vorgaben schwachen Nachfragesituation wieder.
Der Autor diskutiert technische Lösungen für die zukünftige Einbindung von Fotovoltaik-Anlagen in den Regelleistungsmarkt und stellt den Ansatz einer risikobasierten Angebotsstrategie auf der Basis probabilistischer Methoden vor.
Der Beitrag behandelt die Vermarktung von regionalem Grünstrom für den Eigenverbrauch durch Stadtwerke als ein mögliches Geschäftsmodell für Freiflächen-PV-Anlagen nach dem Wegfall der EEG-Förderung. Er weist dabei insbesondere auf die Bedeutung gesetzlicher Abgaben wie z.B. der Stromsteuer für die Wirtschaftlichkeit der Projekte hin.
Der Autor befasst sich mit dem Zweitmarkt für PV-Module und deren Nachbau für Ersatzzwecke im Schadensfall sowie bei schlechter Performance. Dabei diskutiert er die juristischen und technischen Randbedingungen für das »repowering« defekter PV-Module.
Die Autorin stellt die neuesten Entwicklungen im Bereich der Ertragsprognosen vor. Durch die Kombination von (Echtzeit-) Anlagedaten mit Wettermodellen und statistischen Methoden könnten immer genauere Leistungsvorhersagen getroffen werden. Insbesondere der Einfluss von Nebel- und Wolkenfeldern lasse sich so besser voraussagen.
In dem Beitrag werden die Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung erläutert sowie die rechtliche Komplexität bei Systemen mit Komponenten verschiedener Hersteller beleuchtet.
In ihrem Bericht vom PV-Symposium in Bad Staffelstein stellen die Autoren aktuelle Ansätze zu Wartung, Anlagenbetrieb und Monitoring bei PV-Modulen und Batteriespeichern vor.
Die Autoren befassen sich mit den Folgen des Urteils des BGH vom 4. November 2015 zur Auslegung des Anlagenbegriffs bei PV-Anlagen nach § 3 Nr. 1 EEG 2009 für die Energiebranche. Nachdem sie den Anlagenbegriff und seine Bedeutung im Erneuerbare-Energien-Gesetz erläutert haben, analysieren sie die Konsequenzen für die Auslegung vor und nach dem BGH-Urteil.
Sachverhalt: Der Kläger begehrte den Anschluss von PV-Anlagen in Überschusseinspeisung an das Netz der Beklagten.
Im Rahmen der »50 %-Studie« der HTW Berlin werden die Auswirkungen der bei der KfW-Speicherförderung vorgesehenen 50%-Einspeisebegrenzung für PV-Speichersysteme analysiert. Es werden zwei Betriebsstrategien zur Einhaltung der geforderten Einspeisegrenze vorgestellt, die frühzeitige und die prognosebasierte Batterieladung. Im Fokus der Analyse stehen die abregelungsbedingten Ertragsverluste.
Das hängt u.a. davon ab,
Auf Ersuchen eines Gerichts hat die Clearingstelle EEG eine Stellungnahme zu der Frage abgegeben, ob sich bereits aus den zur Gerichtsakte gereichten Unterlagen über die örtliche Netzsituation unzulässige Spannungsanhebungen ergeben mit der Folge, dass jegliche Einspeisung des Solarparks vor Fertigstellung des Umspannwerks nicht netzverträglich gewesen sei (so die Beklagte), oder ob es technisch möglich gewesen wäre, (ggf.
Meldung gegenüber dem Netzbetreiber:
Jegliches Ersetzen von Solaranlagen (PV-Modulen) - unabhängig davon, ob die ersetzenden Module eine geringere, die gleiche oder eine höhere Leistung aufweisen als die ersetzten - ist dem zuständigen Netzbetreiber mitzuteilen (siehe Hinweis der Clearingstelle v. 16.06.2015 - 2015/7, Abschnitt 3.4.1).
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 4. März 2016 ein Eckpunktepapier zur Öffnung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes für Strom aus anderen EU-Mitgliedstaaten im Rahmen der Pilotausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen (FFA) veröffentlicht (s. Anhang).
Im vorliegenden schiedsrichterlichen Verfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob für den eingespeisten Strom der PV-Installation der Schiedsklägerin in der Zeit vom 1. Januar bis 28.
Der Autor beleuchtet den Markt für Wechselrichter im Bereich häuslicher PV-Anlagen. Ihmzufolge reagierten Hersteller zunehmend auf die vermehrte Nachfrage nach PV-Systemen mit Speichern und intelligentem Lastmanagement für den optimierten Eigenverbrauch auch im Ausland, z.B. durch die Entwicklung einphasiger Wechselrichter.
Der Autor stellt in seinem Beitrag die fünf Modellprojekte vor, die im Rahmen des BMWi Förderprogrammes »Schaufenster intelligente Energie - Digitale Agenda für die Energiewende« massentaugliche Musterlösungen für eine klimafreundliche, sichere und effiziente Energieversorgung bei hohen Anteilen schwankender Stromerzeugung aus Wind- und Sonnenenergie entwickeln und demonstrieren sollen.