Die Autorin berichtet in ihrem Beitrag über die von der Bundesnetzagentur (BNetzA) und der Spotmarktbörse Epex Spot SE ausgerichtete Veranstaltung "Eineinhalb Jahre EEG-Strom an der Börse".
Der Autor geht auf die Idee ein, zur Zeit der Produktion nicht benötigten Strom aus Wind- und Sonnenenergie in Methan umzuwandeln und in das Erdgasnetz einzuspeisen. Dazu werden unterschiedliche Technologien und deren Speicherkapazitäten vorgestellt sowie rechtliche Hürden des EEG beleuchtet.
Der Autor geht in seinem Beitrag auf die durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) definierte Vergütungsberechtigung von Flächen für Fotovoltaikanlagen sowie Änderungen in Bezug auf Freiflächenanlagen ein. Dabei betrachtet er insbesondere nutzbare Flächen in Gewerbe- und Industriegebieten sowie die damit in Zusammenhang stehenden Regelungen aus dem EEG.
Der Beitrag stellt die Umwandlung einer ehemaligen Tagebaufläche im brandenburgischen Meuro in einen Solarpark mit 70 Megawatt (MW) vor. Dabei berichtet der Autor insbesondere von den Herausforderungen und Chancen, die bei derartigen Großprojekten bestehen.
Im Hinblick auf das Kriterium des Stromverbrauchs ja. Gemäß dem Hinweis vom 25.
Im Grundsatz ja.
Ja. Neben der als Globalstrahlung auf die Erde treffenden Sonnenstrahlung ist auch die (regenerative) Umgebungswärme vom Begriff der „solaren Strahlungsenergie" gemäß EEG umfasst. Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie sind demnach Anlagen, die neben Globalstrahlung auch (regenerative) Umgebungswärme direkt (Fotovoltaik) oder indirekt (z.B. solarthermische Kraftwerke oder Wärmedifferenzkollektoranlagen) zur Erzeugung von Strom nutzen (vgl.
Nein. Die Abrechnung der Vergütungszahlungen erfolgt mit dem Netzbetreiber, an dessen Netz die Anlage angeschlossen ist. Anlagenbetreiberinnen bzw. -betreiber sind verpflichtet, bis zum 28. Februar eines Kalenderjahres dem Netzbetreiber alle Angaben zu übermitteln, die für die Jahresabrechnung des vorangegangenen Kalenderjahres erforderlich sind.
Durch Art. 1 des „Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien“ vom 28. Juli 2011 (BGBl. I S. 1634, s. Anhang), das am 4. August 2011 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, wird das EEG 2009 zum 1. Januar 2012 geändert (EEG 2012).
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, als wie viele Anlagen zum Zwecke der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator gem. § 19 Abs. 1 EEG 2009 Installationen zur Erzeugung von Strom aus solarer
Der Beitrag untersucht das Bestehen, den Inhalt und den Umfang von speicherungsbezogenen (Zwischenspeicherung gem. §§ 16 Abs. 3, 3 Nr. 1 Satz 2 EEG 2009 und nach den allgemeinen Vergütungsregeln; Eigenverbrauch bei PV-Anla
Die Autorin thematisiert in ihrem Beitrag Mängel bei der Installation von Fotovoltaikanlagen und spricht sich für eine ordentliche Anlagendokumentation aus.
Der Autor geht auf die Änderungen für kleine Fotovoltaikanlagen gem. EEG 2012 ein.