Grundsätzlich sind gemäß § 10a EEG 2023 (bzw. Vorgängerregelungen) für den Messstellenbetrieb für EEG- und KWKG-Anlagen die Regelungen des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) zu beachten.
Der Autor beschäftigt sich mit der Bereitstellung von Regelenergie durch EEG-Anlagen.
Zu der Frage, ob ein Anlagenbetreiber gem. § 7 Abs. 1 EEG 2009 berechtigt ist, die Messdienstleitung selbst durchzuführen (hier: bejaht. Besondere Anforderungen an die Fachkunde des Einspeisers seien aus dem EEG 2009 nicht ableitbar.
In diesem Beitrag wird der rechtliche Rahmen von Solar- und anderen Katastern auf der Ortsebene am Beispiel vom Saarland thematisiert. So wird zunächst eine gemeinderechtliche Einordnung sowie eine datenschutzrechtliche Bewertung vorgenommen. Anschließend wird das Solarkataster als Umweltinformation diskutiert und schließlich die Ausgestaltung einer Befugnisnorm für die Einrichtung von Solarkatastern im Landesrecht betrachtet.
Leitsätze des Gerichts:
Die Clearingstelle EEG hat auf ihrer Sitzung vom 23. Februar 2012 den Hinweis zum Thema „Zahlung des SDL-Bonus bei Übergangsanlagen“ beschlossen. Dem Hinweis voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, der Entwurf des Hinweises sowie die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbänden.
Die Autoren gehen auf die wichtigsten Neuerungen im EnWG 2011 ein, darunter:
Verordnung über Herkunftsnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien (Herkunftsnachweisverordnung – HkNV) vom 28. November 2011 (BGBl. I S. 2447 vom 8.
Das dritte Energiebinnenmarktpaket der EU und die Reform des deutschen Energiewirtschaftsrechts 2011
Die Autoren befassen sich mit der Umsetzung des dritten Energiebinnenmarktpakets der EU von 2009 in Deutschland. Dazu gehen sie auf den Umfang des Energiepakets, ausführlich auf die Änderungen im EnWG und auf die Änderungen im EEG ein.
In diesem Beitrag werden ausgewählte Neuregelungen des EnWG 2011 und des EEG 2012 sowie diesbezügliche Entscheidungen bzw. Festlegungen der BNetzA dargestellt und analysiert. Dabei geht der Autor auch auf offene Fragen und Folgen für die Praxis ein.
Die EU-Verordnung 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (englisch: Regulation on Wholesale Energy Market Integrity and Transparency; "REMIT") dient der Bekämpfung von Insider-Handel und Marktmanipulation auf den Energiegroßhandelsmärkten. Sie trat am 28. Dezember 2011 in Kraft und entfaltet unmittelbare Rechtswirkung in allen EU-Mitgliedsstaaten.
Die im Auftrag der vier Übertragungsnetzbetreiber (vertreten durch die EnBW Transportnetze AG), des Bundesverbandes für Solarwirtschaft (BSW) und des Forums Netztechnik/Netzbetrieb im
Verordnung über die Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von flüssiger Biomasse zur Stromerzeugung (Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung - BioSt-NachV)
Durch Art. 1 des „Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien“ vom 28. Juli 2011 (BGBl. I S. 1634, s. Anhang), das am 4. August 2011 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, wird das EEG 2009 zum 1. Januar 2012 geändert (EEG 2012).
Das Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften vom 26. Juli 2011 (BGBl. I S. 1554), das am 4. August 2011 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, ändert zum 5. August 2011 das EnWG (EnWG 2011).
Die Autorin berichtet über die von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen identifizierten unlauteren Garantieerklärungen von Solarmodulherstellern. Mehrere Modulhersteller seien demnach wegen unzulässigen Kosten- und Ausschlussklauseln sowie zu kurzen Klagefristen abgemahnt worden.
Die Autorin thematisiert in ihrem Beitrag Mängel bei der Installation von Fotovoltaikanlagen und spricht sich für eine ordentliche Anlagendokumentation aus.
Im Anhang finden Sie
Durch das Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften vom 28. Juli 2011 (BGBl. I 2011, S. 1554) wird das EnWG 2005 zum 4.
Durch Art. 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (BGBl. I S. 1634) wird das EEG 2009 zum 1. Januar 2012 geändert (EEG 2012).
Die Autorin geht in ihrem Beitrag auf die im Zuge des Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien (EAG EE) vorgenommene Konkretisierung der Informationspflichten des Netzbetreibers nach § 5 EEG 2009 ein.
Der Autor behandelt in seinem Beitrag die juristische Bedeutung von Montage- und Installationsanleitungen für Fotovoltaikanlagen. Weiterhin wird auf die Anforderungen an gesetzeskonforme Montageanleitungen für Solarmodule eingegangen und ein Vorschlag zur Gliederung einer Montageanleitung gemäß der einschlägigen DIN-Normen gemacht.