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Suche in Ausschließlichkeitsprinzip

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Nur Speicher, die ausschließlich aus erneuerbaren Energien oder Grubengas stammende Energie aufnehmen und in elektrische Energie rückumwandeln (Ausschließlichkeitskriterium), gelten als EEG-Anlagen (s. Empfehlung 2016/12 der Clearingstelle, Leitsatz Nr. 1, Abschnitt 3.1.2).

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Votum 2016/5– Clearingstelle EEG

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin für den in ihrem BHKW erzeugten Strom gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf getrennte Vergütung für die jeweiligen Stromanteile aus Biogas gemäß § 27 EEG 2012, aus Gas aus der Bioabfallvergärung gemäß § 27a

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Aufsatz

Vor dem Hintergrund eines BGH-Urteils beleuchtet der Autor in seinem Beitrag den Ausschließlichkeitsgrundsatz des EEG, welcher sich primär auf den Stromerzeugungsprozess, die Speicherung von Energie und die anschließende Rückgewinnung bezieht.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2012 § 27a, BioAbfV

Der Beitrag gibt einen Überblick über den Stand und die Perspektiven der Abfall- und Reststoffvergärung in Deutschland. Dabei beleuchten die AutorInnen zunächst das Potenzial und die tatsächliche Nutzung vergärbarer Abfälle und Reststoffe sowie den Substrateinsatz in Biogas-, Biomethan- und Bioabfallvergärungsanlagen und liefern aktuelle Zahlen zu Bioabfallvergärungsanlagen in Deutschland.

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Rechtsprechung– VIII ZR 194/12

Leitsatz des Gerichts:

Der vorübergehende Einsatz von fossilen Energieträgern zur Befeuerung einer Biogasanlage führt auch unter Geltung des EEG 2009 nicht zu einem endgültigen Wegfall des Vergütungsanspruchs nach § 16 Abs. 1 EEG 2009.

Bemerkungen:

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Aufsatz
In ihrem Beitrag nehmen die Autoren eine rechtliche Einordnung von Pumpspeicherkraftwerken vor. Dazu gehen sie auf die einschlägigen Regelungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ein und bewerten die aktuellen Investitionsanreize für Pumpspeicherkaftwerke.
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Rechtsprechung– 1 U 38/11
Zu der Frage, ob der zeitweise bzw. anteilige Einsatz von fossilen Energieträgern in einer Biogasanlage nach deren Inbetriebnahme (hier unter dem EEG 2004) dazu führt, dass ein Vergütungsanspruch für den Strom, der in anderen Zeiträumen ausschließlich aus erneuerbaren Energien erzeugt wird, vollständig ausgeschlossen ist (hier: bejaht.
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Aufsatz

Die Autoren erläutern die Fiktion aus § 27 Abs. 2 EEG 2009, derzufolge Gas, das dem Gasnetz entnommen wird, als Biomasse gilt. Anschaulich gewendet könne das Gas also in Biomasse "verwandelt" werden.

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Aufsatz

Der Autor untersucht den von den Novellen des EnWG 2011 und des EEG 2012 vorgegebenen Rechtsrahmen für die Gewinnung von Wasserstoff/Methan durch Elektrolyse mit (Wind-)Strom. Zunächst wird der technische und energiewirtschaftliche Hintergrund dieser Energiespeichertechnologie einschließlich energiewirtschaftlicher Kosten-/Nutzenbetrachtung erklärt.

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Aufsatz

In diesem Beitrag gibt der Autor einen Überblick über die neuen Regelungen im Bereich Biomasse nach dem EEG 2012. Im Besonderen wird dabei auf die neuen Vergütungsvoraussetzungen für Strom aus Biomasse, unter Einbeziehung von Alternativen wie der Direktvergmarktung, eingegangen. Weiterhin werden darüber hinausgehende Änderungen für die Bioenergienutzung im Stromsektor dargestellt.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Ja, aber nur soweit der Einsatz der fossilen Zünd- und Stützfeuerung notwendig ist, um die Verstromung des Deponiegases sicherzustellen.

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Aufsatz

Die Autoren stellen in ihrem Beitrag drei Arbeitsergebnisse der Clearingstelle EEG vor. Sie gehen zunächst auf den Hinweis 2010/16 und sodann auf die Voten 2009/20 und 2008/28 ein.

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Aufsatz

Der Autor stellt in seinem Beitrag einige Arbeitsergebnisse der Clearingstelle EEG zum Thema »NawaRo-Bonus« vor. Hierbei geht er auführlich auf den

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Aufsatz

Der Autor stellt dar, welche Vorteile sich für die Vergütung von Kläranlagen aufgrund der Änderungen des EEG 2009 gegenüber dem EEG 2004 (u.a. der nun anteiligen Vergütung von Strom, der aus Gasanteilen aus Biomasse und aus Klärschlamm erzeugt wird und der über die anteilige Vergütung nach dem

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Hinweis 2010/16– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2010/16
Gesetzesbezug: EEG 2009

Die Clearingstelle EEG hat am 28. Juni 2011 den Hinweis zu dem Thema „Erweiterung der Liste rein pflanzlicher Nebenprodukte“ beschlossen. Dem Hinweis voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, der Entwurf des Hinweises sowie die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbände.

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Aufsatz

Der Beitrag erläutert diejenigen Änderungen durch das EEG 2009, die Auswirkungen auf Anlagen i.S.d. EEG haben können, die (auch) Klärgas zur Stromproduktion einsetzen.

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Votum 2008/57– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2008/57

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin gegen den Netzbetreiber einen Vergütungsanspruch gemäß § 7 EEG 2004 hat, wenn die Stromerzeugung nicht ausschließlich mittels Erneuerbarer Energien, sondern unter Verwendung auch fossiler Einsatzstoffe mittels eines erst nachträglich auf die Notwendigkeit fossiler Zünd- und Stützfeuerung umgerüsteten Motor

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Aufsatz
Der Beitrag stellt die wichtigsten Regelungen des EEG 2009 vor und versucht ein Resümee, in welchem Umfang gegenüber dem EEG 2004 Innovationen und/oder Änderungen zu vermelden sind. Der erste Teil beschäftigt sich insbesondere mit den Änderungen bei den allgemeinen Vorschriften, den Regelungen zum Netzanschluss sowie den neu eingeführten Instrumenten des Einspeisemanagements und der Direktvermarktung.
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Aufsatz
Der Beitrag geht zunächst kurz auf die Vorgeschichte und Struktur des EEG 2009 ein, um sodann vertieft die Vergütungsregelungen mit dem Schwerpunkt Biomasseanlagen vorzustellen. Dabei geht der Autor u.a. auf folgende Themen ein:
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Aufsatz
Zum 01.01.2009 ist die EEG-Novelle 2009 in Kraft getreten. Diese sieht neben der Anpassung zahlreicher Vergütungssätze auch Änderungen allgemeiner Vorschriften vor.
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Empfehlung 2008/15– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2008/15

Die Clearingstelle EEG hat am 30. März 2011 die Empfehlung zu dem Thema „Ausschließlichkeitsprinzip bei Biomasseanlagen“ beschlossen. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss und die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbänden und registrierten öffentlichen Stellen.

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Rechtsprechung– 3 O 134/08
Aktenzeichen: 3 O 134/08

Zur Frage, wann eine Anlage, die zunächst für ca. 2 Wochen mit Heizöl betrieben wurde und nach der Umstellung auf flüssige Biomasse (hier: Palmöl) zu Zwecken der Zünd- und Stützfeuerung fossile Brennstoffe einsetzt, in Betrieb genommen wurde (hier zunächst im Urteil des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens vom 10.04.2008 (LG_Deggendorf_080410_3_O_134-08.pdf): Inbetriebnahme erst nach 31.

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Rechtsprechung– 9 U 105/07 (Hs)
Aktenzeichen: 9 U 105/07 (Hs)

Zur Frage, ob Anlagenbetreiber Einspeisevergütungen nach § 8 EEG verlangen können, wenn sie Betriebshilfsmittel, wie z. B. mineralische Präparate zur Verbesserung der Gärwirkung, der Biomasse zugeben (hier unter Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung des LG Halle, 16.05.2007 - 11 O 66/06, bejaht).

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