Im Verfahren zur Festlegung von Marktprozessen für Einspeisestellen (Strom) hat die Beschlusskammer 6 (BK6) der Bundesnetzagentur am 29. Oktober 2012 den Beschluss BK6-12-153 (s. Anhang) gefasst.
Die Autorin gibt einen Überblick über den rechtlichen Rahmen für die Vermarktung und den Selbstverbrauch von Grünstrom, insbesondere Solarstrom, im Lichte der EEG-Photovoltaik-Novelle 2012.
Der Autor stellt in seinem Beitrag die Möglichkeiten für Biogasanlagen vor, sich am Regelenergiemarkt zu beteiligen und die Flexibilitätsprämie in Anspruch zu nehmen.
Zu der Frage, ob eine KWK-Anlage gleichzeitig dem Anwendungsbereich des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) und dem des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) unterliegen kann (hier: verneint).
Der Beitrag analysiert die bisherige Entwicklung der Marktprämie, die mit dem EEG 2012 eingeführt wurde. Das Marktprämienmodell wird zunächst vorgestellt, dann seine Funktionsweise erklärt und erste Statistiken zur Nutzung der Marktprämie bei Windenergie, Biomasse, Solarenergie und Wasserkraft ausgewertet. Abschließend wird von den Autoren eine Bewertung der Integrationseffekte, der Lenkungsfunktion und der Kosten der Marktprämie vorgenommen.
Die Autorin gibt einen Überblick über die rechtlichen Vorschriften im EEG, die nach der PV-Novelle 2012 für den Verkauf von Solarstrom durch den Anlagenbetreiber an den Nachbarn gelte.
Durch das Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien vom 17. August 2012 in der am 23. August 2012 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1754) veröffentlichten Fassung (s. Anhang) wurde das EEG 2012 zum dritten Mal geändert.
Nein, wenn Gegenstand der Abrechnung die Markt- bzw. Flexibilitätsprämie ist.
Die Autoren beschreiben in ihrem Beitrag die aus der Erhöhung des erneuerbaren Energien-Anteils und den neuen Direktvermarktungsmöglichkeiten aus dem EEG 2012 resultierenden steigenden Herausforderungen an Verteilnetzbetreiber.
In diesem Beitrag werden anhand eines Beispiels die Veränderungen am Strommarkt durch die Direktvermarktung seit der EEG-Novelle im Januar 2012 erklärt. Ungenaue Prognosen bei der Einspeisung führten zu einer Steigerung des Bedarfs an Regelleistung, wodurch kritische Situationen im Stromnetz hervorgerufen würden. Der Autor erläutert diese Phänomene und legt dar, warum angesichts dessen Intraday-Handel wichtig sei, um das System ins Gleichwicht zu bringen.
Vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) erstellte Broschüre mit Informationen im Bereich Biomasse insbesondere zu einschlägigen Regelungen des EEG 2012, des EEG 2009, des Genehmigungsrechtes sowie zu Förderprogrammen.
Der Autor stellt in seinem Beitrag die aktuellen Marktentwicklungen zur Direktvermarktung dar. Dazu geht er auf neue Stromhändler am Markt, die Auszahlungspraxis der Marktprämie sowie den zeitversetzten Anstieg der Direktvermarktung bei Wind- und Solarenergie ein.
Der Autor beschreibt und bewertet in seinem Beitrag das neu eingeführte Instrument der Direktvermarktung aus dem EEG 2012. Dabei geht er auch auf die Entwicklung der Direktvermarktung für PV-Anlagen ein.
In diesem Beitrag wird die Marktintegration erneuerbarer Energien vorgestellt sowie insbesondere die Direktvermarktung nach dem EEG 2012 systematisch analysiert.
Der Autor geht in seinem Beitrag darauf ein, wie Biogasstrom im Rahmen der Direktvermarktung inbesondere als Regelenergie vermarktet werden könnte und zeigt dabei durch Stimmen aus der Branche praktische Erfordernisse, die rechtlichen Rahmenbedingungen des EEG 2009 sowie mögliche weitere Anreize durch die EEG-Novelle 2012 auf. Zuletzt geht er auf Fragen des Einspeisemanagements ein.