Der Erfahrungsbericht 2011 zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Erfahrungsbericht), den die Bundesregierung gem. § 65 EEG 2009 dem Deutschen Bundestag zur Evaluierung des EEG 2009 vorlegen muss, wurde am 6. Juni 2011 im Bundeskabinett beschlossen.
Der Beitrag widmet sich den praktischen Problemen bei der Umsetzung des Repowering nach § 30 EEG 2009, wozu die Beachtung naturschutzrechtlicher Eingriffsregelungen gehöre. Zwar sei bei der Errichtung von Windenergieanlagen aufgrund des Eingriffs in das Landschaftsbild, der eine Naturalkompensation regelmäßig nicht ermögliche, grundsätzlich eine Ausgleichs- oder Ersatzzahlung zu leisten.
Der Beitrag geht aus einer meteorologischen Perspektive auf die Frage der optimalen Nabenhöhe und des optimalen Rotordurchmesser zur Ertragsmaximierung beim Repowering von Windenergieanlagen ein. Der Autor kommt dabei zu dem Schluss, dass grundsätzlich eine möglichst große Nabenhöhe anzustreben sei, wobei durch die baurechtlich und regionalplanerisch vorgegebenen Höhenbeschränkungen die optimale Nabenhöhe häufig nicht umsetzbar sei.
Dem Repowering - also dem Ersatz kleinerer, älterer Windenergieanlagen durch neue, leistungsfähigere Anlagen - komme vor dem Hintergrund des verlangsamten Neubaus von Windenergieanlagen aufgrund knapper werdender bebaubarer Flächen eine steigende Bedeutung für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland zu.
Der Beitrag berichtet aus der Repowering-Praxis und stellt die aus Sicht der Akteure begünstigenden und hemmenden Bedingungen für die Durchführung von Repowering-Projekten vor; zudem werden mögliche Maßnahmen zur Akzeptanzsteigerung bei Betroffenen beschrieben. In der Praxis zeige sich, dass Repowering-Projekte häufig schwieriger zu realisieren seien als neue Windparks, da mehr diplomatische Vorarbeit aufgrund einer höheren Anzahl von betroffenen Parteien geleistet werden müsse.
Zum Abbau von Altanlagen (hier: Bei der Berechnung naturschutzrechtlicher Ersatzzahlungen für die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes aufgrund der Errichtung von Windenergieanlagen sei auch der Abbau der Altanlagen zu berücksichtigen. Der Abbau könne im Einzelfall eine Naturalkompensation im Sinne einer Teilkompensation darstellen, die nach denselben Grundsätzen zu ermitteln sie wie der neue Eingriff).
Leitfaden des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in Kooperation mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund zum Thema Repowering. Die in diesem Leitfaden enthaltenen Informationen, Hinweise und Empfehlungen richtet sich vor allem an die Gemeinden.
Leitsätze:
Der Bericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) befasst sich mit der Umsetzung der in der Kabinettsklausur am 23./24. August 2007 in Meseberg beschlossenen Eckpunkte für ein Integriertes Energie- und Klimaprogramm.
Hier finden Sie den Erfahrungsbericht 2007 zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Erfahrungsbericht), der gemäß § 20 EEG durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU