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Rechtsprechung– 6 U 129/19
Aktenzeichen: 6 U 129/19

Sachverhalt: Gegenstand des Rechtsstreites stellt der Zeitpunkt der Inbetriebnahme von Windkraftanlagen in einem Windpark und die in diesem Zusammenhang stehende Dauer des Förderanspruchs dar. Vorliegend wurden die Windkraftanlagen in dem Windpark sukzessive über den Jahreswechsel 2000 und 2001 in Betrieb genommen. Die Beklagte vertrat die Auffassung, ein provisorischer Netzanschluss habe bereits bestanden und es sei eine rollierende Inbetriebnahme erfolgt.

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Aufsatz

Die Autorinnen geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 38. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG, das am 12. November 2020 als reine Online-Veranstaltung stattgefunden hat. Hier wurden insbesondere die wichtigsten Kerninhalte des Entwurfes zum EEG 2021 diskutiert.

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Aufsatz

In dem Beitrag werden das Votum 2020/15, in dem es um Nachweisfragen zum Emissionsminimierungsbonus geht, und der Schiedsspruch 2020/24 der Clearingstelle EEG|KWKG, der die Eigenständigkeit eines Satelliten-

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2021

Im Beitrag des Autors kommen vier Biogas-Anlagenbetreiber zu Wort, die vom Ende der EEG-Förderung betroffen sind. Sie haben ihre Anlagen (vorerst) stillgelegt, weil der Betrieb insbesondere von Kleinanlagen nicht mehr rentabel sei. Der Autor appelliert an den Gesetzgeber, die notwendigen Rahmenbedingungen für den Weiterbetrieb der Anlagen zu schaffen und das "Biogasanlagen-Sterben" zu verhindern.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2021, EEG 2017

Der Autor rekapituliert die Diskussionen der 2020 Biogas Convention, die erstmals digital im Internet stattfand. Im Zentrum der Tagung stand u.a. das neue EEG 2021. Das EEG 2021 sende das Signal, dass Biogasanlagen gebraucht würden, und ermögliche neue Betriebskonzepte.

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Aufsatz

Der Beitrag befasst sich mit der Förderfähigkeit von zusätzlich installierten Laufwasserkraftwerken an bestehenden Pumpspeicherkraftwerken nach dem EEG. Die Autoren stellen fest, dass solche zusätzlichen Laufwasserkraftwerke eigenständige Anlagen i.S.d § 3 Nr. 1 EEG 2021 seien. Es werde ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien (vgl.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2017, EEG 2021, BauGB/ROG, GG, GEG

Der Beitrag untersucht die Vereinbarkeit einer möglichen Solarpflicht mit der Verfassung. Dabei werden zunächst die bestehenden gesetzlichen Vorschriften vorgestellt, insbesondere die bereits eingeführten Solarpflichten in Hamburg und Baden-Württemberg. Anschließend wird die Frage der Gesetzgebungskompetenz von Bund und Länder beleuchtet.

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Aufsatz

Die Autoren stellen in ihrem Beitrag das Votum 2020/15-IV vor, in dem geklärt wurde, ob der Anlagenbetreiber einen Anspruch auf Auszahlung des Emissionsminimierungsbonus nach der Erweiterung einer Biogasanlage hatte. Weiterhin besprechen sie das Votum 2019/31 zur Frage, wer die Kosten für eine Erdschlusskompensationsmaßnahme im Rahmen des Anschlusses eines Windparks zu tragen hat.

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Aufsatz

Der Aufsatz diskutiert, ob die typenunabhängigen Genehmigungen der Windparks möglich und sinnvoll sind, da das gegenwärtige Genehmigungsverfahren zu lang sei und praktisch eine genaue Festlegung des Typs der Windkraftanlagen lange vor dem Baubeginn erfordere, was in einer Obsoleszenz des Anlagentyps und ggf. einem langwierigen Neugenehmigungsantrag resultieren könne.

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Aufsatz

Der Artikel behandelt die Überwachung von Windkraftanlagen durch Drohnen, was erhebliche zeitliche und wirtschaftliche Vorteile im Vergleich zum gewöhnlichen Einsatz von Wartungstechniker:innen bringe. Heutzutage können Drohnen nicht nur Nahaufnahmen von Windrädern leisten, sondern auch die Überprüfung des innen befindlichen Blitzschutzes sowie die Ultraschallsuche nach Materialschaden durchführen. Da der breite Einsatz der Drohnentechnologie in der Windbranche erst seit kurzem erfolge, erwarte man in Zukunft eine größere Auswahl der Leistungen, die Drohnen erbringen könnten.

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Aufsatz

Die Autoren analysieren die Vorhersagen für Stromgestehungskosten von Photovoltaik aus dem letzten Jahrzehnt. Sie stellen fest, dass nur die optimistischsten Einschätzungen die stark gefallen Stromgestehungskosten annähernd richtig vorhergesagt haben. Die meisten Vorhersagen hätten sich innerhalb weniger Jahre als überholt herausgestellt.

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Aufsatz

Die Autorin beschäftigt sich mit der Akzeptanzförderung durch eine Bürgerbeteiligung zur Finanzierung von Ökostrom-Anlagen. Anwohner in Projekte einzubinden fördere nicht nur die Akzeptanz, sondern könne auch bei einer einfachen und schnellen Finanzierung großer Projekte helfen. Durch eine Bürgerbeteiligung werde das Geschäft zwar kleinteiliger, aber mit einer hohen Akzeptanz lasse sich ein Projekt überhaupt erst realisieren und auch nachfolgende Projekte können einfacher errichtet werden.

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Aufsatz

Die Autoren bereiten einen Überblick über die wesentlichen Gerichtsentscheidungen zum EEG 2017 im Jahr 2020.

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften vom 21. Dezember 2020 (siehe Anhang) ändert durch Artikel 1 das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 (EEG 2017), welches nunmehr als EEG 2021 am 1. Januar 2021 in Kraft trat (Urfassung).

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Die BNetzA hat die Zahlen der 7. Ausschreibungsrunde 2020 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land sowie der 7. Ausschreibungsrunde 2020 für Solaranlagen bekannt gegeben. Es handelt sich hierbei um die technologiespezifischen Ausschreibungen, nicht um die gemeinsame Ausschreibung für Wind- und Solaranlagen. Gebotstermin war jeweils der 1. Dezember 2020.

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Beschlossen am:

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle u.a. zu beantworten, ob die Klärgasanlage der Anspruchstellerin, die in eine Kläranlage eingebunden ist, im Jahr 2008 gemäß § 3 Abs. 4 Alt.

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Rechtsprechung– 7 O 33/19 KfH
Aktenzeichen: 7 O 33/19 KfH

Sachverhalt: Ein Umweltgutachter bescheinigt einer Wasserkraftanlage gem. § 23 EEG 2009 eine wesentliche ökologische Verbesserung aufgrund einer Fischaufstiegsanlage, woraufhin die Beklagte der Anlagenbetreiberin die erhöhte Vergütung bezahlte.

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Rechtsprechung– VII R 36/18

Leitsätze:

1. Der Begriff des Betreibenlassens in § 9 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b StromStG setzt eine Möglichkeit der Einflussnahme an den Betreiber voraus, die rechtlicher, wirtschaftlicher oder tatsächlicher Natur sein kann.

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Die Erste Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (Erste Windenergie-auf-See-Verordnung - 1. WindSeeV)

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Rechtsprechung– 5 O 232/19
Aktenzeichen: 5 O 232/19

Sachverhalt: Die Beklagte ist Eigentümerin einer Solaranlage und hat der Streitverkündeten einen Anteil der Solaranlage in einem Scheibenpachtmodell vermietet. Die Beklagte ist der Ansicht, dass die Streitverkündete anteilig selbst Anlagenbetreiberin sei und daher keine Stromlieferung von der Beklagten an die Streitverkündete vorläge. Die Klägerin ist Übertragungsnetzbetreiberin und widerspricht der Ansicht der Beklagten. Sie beantragt die Beklagte zu verurteilen, ihr Auskunft über die gelieferten Strommengen zu erteilen.

Ergebnis: Bejaht.

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Rechtsprechung– VI-3 Kart 177/20

Leitsätze des Gerichts:

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Aufsatz

Der Aufsatz handelt von den Eckpunkten der Wasserstoff-Roadmap des Bundeslands Nordrhein-Westfalen. Das Bundesland zeichne sich durch mehrere wesentliche Standortvorteile aus, etwa sein Infrastrukturnetz, die Industriedichte und die Lage im Zentrum Europas. Dem Import von Wasserstoff werde allerdings eine große Rolle zukommen. Einige Kommentatoren der NRW-Roadmap loben, dass Gasspeicher zur Überbrückung von Dunkelflauten mitbedacht werden, während andere kritisch auf den Mangel an heimischer Wasserstoffproduktion hinweisen.

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Aufsatz

Der Artikel befasst sich mit Schäden an Solarmodulen, die insbesondere in den USA durch Hagelstürme verursacht werden. Es wird im Detail dargestellt, was geschieht, wenn ein Hagelkorn ein Modul trifft und welche Schäden dabei entstehen können. Viele Module seien nicht hinreichend ausgerüstet für Hagelstürme. Im Aufsatz wird dafür plädiert, Solarmodule stärker an lokal herrschende Wetterbedingungen anzupassen, und es werden verschiedene Ansätze zu einer stabileren Ausgestaltung der Solarmodule angeführt.

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