Die Autorin befasst sich in ihrem Aufsatz mit der stattgefundenen Webkonferenz des Deutsch-Französischen Büros für die Energiewende (DFBEW) vom 02. April 2020. Bioenergie solle vorrangig Funktionen übernehmen (Kohlendioxidgewinnung und - speicherung), die die anderen EE nicht erfüllen können. Es wurden 3 erfolgreiche Kooperationsprojekte vorgestellt, die Photovoltaik-, Biogas- und eine Tankstellenanlage betreiben.
Die - von der Stiftung Umweltenergierecht - im Auftrag der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) durchgeführte Kurzstudie "Vorschlag für die Senkung der EEG-Umlage auf null - Ein Impuls für eine Beschleunigung der Energiewende" legt einen Vorschlag für die Absenkung der
Mit Auslaufen der Förderungszeiträume für Erneuerbare Energien müssen sich viele Anlagenbetreiber überlegen wie sie ihre Anlage weiterbetreiben können. Der Autor beschreibt in seinem Aufsatz die Möglichkeit der Direktvermarktung, insbesondere mithilfe einer Echtzeit-Vermarktungsplattform, über die Stromlieferanten und Endverbraucher direkt zusammengebracht werden. Ein Problem stelle aber gegebenenfalls das sog. Doppelvermarktungsverbot dar.
Die Autoren berichten in ihrem Artikel davon, dass der Deutsche Bundestag den sogenannten ”Solardeckel” aus dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) gestrichen hat, welches besonders in der Solar- und Speicherwirtschaft für Erleichterung gesorgt hat. Welche Ziele sich diese Wirtschaftszweige für die nahe und mittelfristige Zukunft gesetzt hätten, wird ebenfalls genannt.
Das Bundesministerium informiert in diesem Artikel über den Beschluss des Bundeskabinetts bzgl. der Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes. Kern der Änderung sei eine Erhöhung des Ausbauziels von Offshore-Windenergieanlagen bis zum Jahr 2030 auf 20 GW. Bis 2040 seien dann insgesamt 40 GW vorgesehen.
Im Artikel berichten die Autoren von einem neuen Projekt des Übertragungsnetzbetreibers Amprion. Dieses Projekt, Eurobar (steht für “European Offshore Busbar”), soll eine europaweite Vernetzung von Offshore-Windparks sein und dadurch die Erschließung der europäischen Offshore-Potenziale ermöglichen.
Leitsätze:
1. Art. 14 Abs. 1 GG schützt unter Umständen das Vertrauen in den Bestand der Rechtslage als Grundlage von Investitionen in das Eigentum. Das setzt aber eine eigentumsfähige Rechtsposition voraus.
Die BNetzA hat die Zahlen der 3. Ausschreibungsrunde 2020 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land sowie der 3. Ausschreibungsrunde 2020 für Solaranlagen bekannt gegeben. Es handelt sich hierbei um die technologiespezifischen Ausschreibungen, nicht um die gemeinsame Ausschreibung für Wind- und Solaranlagen. Gebotstermin war jeweils der 1. Juni 2020.
Sachverhalt: Die Klägerin (Übertragungsnetzbetreiber) streitet sich mit der Beklagten (kommunales Versorgungsunternehmen) über die Erteilung von Auskunft und die Zahlung der EEG-Umlage.
Durch die Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 19. Juni 2020 ( BGBl. I Nr. 29 S. 1328), das am 26. Juni 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, wurde das EEG 2020 zum elften Mal geändert.
Das Gesetz trat am Tag nach der Verkündung, also am 27. Juni 2020 in Kraft.
Auf Ersuchen des Landgerichts Lüneburg hat die Clearingstelle eine Stellungnahme zu der Frage abgegeben, welche Voraussetzungen für den Anspruch auf den KWK-Bonus nach dem EEG 2009 bei der Nutzung der Wärme durch Holztrocknungsanlagen bestehen.
Sachverhalt: Die Beklagte hat von der Klägerin zwei Blockheizkraftwerke und eine Biogasfackel erworben, die von der Klägerin geliefert und bei der Beklagten installiert wurden. Die Beklagte hat eine Teilleistung für die Anlagen erbracht. Es sind Meinungsverschiedenheiten über die Ordnungsgemäßheit der überreichten EG-Konformitätserklärungen sowie der technischen Dokumentation zwischen den Parteien entstanden, woraufhin die Beklagte den Rücktritt erklärte.
Die Autoren stellen im Rahmen eines Rückblicks die wichtigsten Entwicklungen des Rechts der Energiewende 2019 dar.
Der Artikel beschreibt die vorläufigen Ergebnisse des Verbundprojekts "NEW 4.0" von den Stadtwerken Flensburg. Untersucht wurde, wie sich ein elektrischer Wärmeerzeuger angesichts der regelmäßigen Netzengpässe in das Netz einbinden und betreiben lässt. Schlussfolgernd schlagen die Projektführer eine optimierte Entgeltsystematik für den wirtschaftlichen Betrieb der vorrätigen Einheiten vor.
Der Autor stellt in diesem Artikel die Ergebnisse des 2. PPA-Barometers vor: einer Auswertung der aktuellen Situation und der Entwicklung der PPAs (Power Puchase Agreements) in Deutschland. Die hätten im Laufe des letzten Jahres deutlich an Bedeutung gewonnen.
Der Artikel befasst sich mit der Frage des Windenergieausbaus in den Wirtschaftswäldern Deutschlands. Es gebe zur Zeit ein übertrieben kritisches und verzerrtes Bild von Windenergienutzung in den Forsten. Dabei werde Windenergie ausschließlich in Nutzwäldern und nicht in naturnahen artenreichen Wälder in Betracht gezogen. Notwendig für die Realisierung solcher Projekte sei auch das Interesse der Forstwirtschaft an einer Zusammenarbeit.
Am 10.06.2020 hat das BMWi das nationale Reformprogramm 2020 - Die Nationale Wasserstoffstrategie - veröffentlicht. Inhaltlich befasst sich dieses Programm damit Wasserstoff Potenziale zu erkennen und die damit verbundenen Chancen zu nutzen. Dafür sollen neue Handlungsfelder und Zukunftsmärkte bestimmt werden.
Am 10. Juni 2020 beschloss die Bundesregierung die finale Fassung des Nationalen Energie- und Klimaplans (National Energy and Climate Plan, NECP) und übermittelte diesen an die EU-Kommission. Im NECP gibt die Bundesrepublik Auskunft über ihre nationale Energie- und Klimapolitik für einen Zeitraum von 10 Jahren und legt konkrete Zielsetzungen und Maßnahmen dar.
Den Plan und weitere Informationen können Sie hier abrufen.
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Anlagenbetreiberin gegen die Netzbetreiberin gemäß § 40 Abs. 2 und 3 i.V.m. §§ 19 Abs. 1, 23 Abs. 1, 40 Abs. 1
Der Leitfaden „Biogas nach dem EEG - (wie) kann's weitergehen - Handlungsmöglichkeiten für Anlagenbetreiber“ der TH Ingolstadt, der FH Münster, dem C.A.R.M.E.N. e.V. u
Irena (International Renewable Energy Agency) veröffentlichte im Juni zum dritten Mal ihre Studie "Renewable power generation costs in 2019", in der sie die Kosten der erneuerbaren Technologien im vergangenen Jahrzehnt unter die Lupe nimmt. Die Kosten seien extrem gefallen und unterböten bereits die günstigsten Kohlekraftwerke. Die Erneuerbaren Energien böten daher eine Lösung sowohl für kurzfristige ökonomische Bedürfnisse als auch für mittel- und langfristige Nachhaltigkeitsziele.
Der Artikel ist den bevorstehenden Änderungen der Kohleindustrie und darausfolgenden Chancen der Solarbranche in Deutschland gewidmet. Angesichts des Kohleausstiegsgesetzes werde bereits heute diskutiert, wie man die bleibenden Tagebauten am besten nutzt. Es gebe Vorschläge, sie mit erneuerbaren Energien auszurüsten, v.a. PV-Anlagen, da die Flächen und Netzinfrastruktur bereits vorhanden sei.
Der vorliegende Artikel thematisiert die Erholungsstrategie der EU zur Bewältigung der Corona-Krise in Verknüpfung mit dem Klimawandel. Beschrieben werden die Finanzierungswege des "Grünen Übergangs" sowie die Kriterien, die die Länder erfüllen müssen, um Fördermittel zu bekommen. Er geht auch auf die Zusammenarbeit zwischen den Energieunternehmen verschiedener Länder ein (u.a. Griechenland, Deutschland und Schweden).
Die Autorin befasst sich in ihrem Aufsatz mit regionalen alternativen Vermarktungsmethoden nach dem Ende der EEG-Vergütung. Zunächst sei zu klären, ob ein Weiterbetrieb sinnvoll ist und wie eine sonstige Direktvermarktung aussehen könne. Sie zählt dazu verschiedene Arten von PPAs (Power-Purchase-Agreements) auf:
Der Autor befasst sich mit dem beginnenden Problem des verstärkten Zubaus von PV-Freiflächenanlagen auf Ackerland. Verschiedene Bundesländer hätten von der Länderöffnungsklausel des EEG 2017 Gebrauch gemacht, um zusätzliche Flächen auf ertragsarmen Böden für Photovoltaikanlagen freizugeben. Jedoch führe eine unkontrollierte Errichtung von Anlagen zu Nutzungskonflikten und Akzeptanzproblemen.