In dem Aufsatz berichtet der Autor über den Einsatz von Windenergieanlagen zur Erbringung von Primärregelleistung zur Stabilisierung des Stromnetzes. Schon vor drei Jahren habe man gezeigt, dass Wind- und Photovoltaikparks mithilfe genauer Wetterprognosen und schneller Steuerung grundsätzlich Regelleistung anbieten könnten. Negative Minutenreserven würden durch eine zeitlich begrenzte Drosselung der Windstromerzeugung Überschüsse im Netz ausgleichen. Zukünftig werde auch in Richtung Sekundärregelleistung hingearbeitet, der Schritt sei nicht allzu groß.
Der "dena-Marktmonitor 2030 Corporate Green PPAs: Ökonomische Analyse - Perspektiven langfristiger grüner Stromlieferverträge aus Sicht von Nachfragern" vergleicht die wirtschaftlichen Auswirkungen eines Abschlusses von PPAs (Power Purchase Agreement: längerfristige Stromlieferverträge, zumeist zwischen Stromproduzent und -abnehmer) mit dem Bezug von Graustrom. Hierbei wird die zukünftige Relevanz von PPAs durch die Betrachtung ökonomischer und ökologischer Aspekte ermittelt.
Der Autor kritisiert Vollzugsprobleme im Bereich Biogas, die mit der Veröffentlichung der technischen Norm TRAS 120 ("Sicherheitstechnische Anforderungen an Biogasanlagen") und dem Inkrafttreten der 44. BImSchV enstanden seien. Die neuen Regelungen seien mit zahlreichen Interpretationsproblemen behaftet, auf die bereits in der Entwurfsphase ausreichend hingewiesen worden sei.
Der Aufsatz befasst sich mit den grundlegenden Neuerungen durch die neue Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2018/2001 der EU (EERL II oder RED II), die bis Mitte 2021 in allen EU-Staaten umgesetzt werden muss. Insbesondere widmen sich die Autoren den Auswirkungen auf den Betrieb von Biogasanlagen
Sachverhalt: Der Antragsteller wehrt sich mittels Beschwerde gegen eine Nutzungsuntersagung und eine Beseitigungsanordnung, die gegen seine ohne baurechtliche Genehmigung errichtete PV-Anlage ergingen.
Entscheidung: Die Beschwerde hat keinen Erfolg.
In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob der zehnjährige Förderzeitraum für die Flexibilitätsprämie neu beginnt, wenn die Anlagenbetreiberin der Netzbetreiberin die bislang gemäß §§ 52, 54 i.V.m. Anlage 3 EEG 2014 gezahlte Flexibilitätsprämie vollständig zurückerstattet, ob Anlagen- und Netzbetreiber dies abweichend vom
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob der Netzbetreiber berechtigt war, gegen die Anlagenbetreiberin Ansprüche auf Rückzahlung bzw.
Sachverhalt: Die Kläger fordern Schadensersatz wegen der nicht rechtzeitigen Fertigstellung von Photovoltaikanlagen. Wegen Schwierigkeiten mit der für die Einspeisung erforderlichen Trafostation verzögerte sich die Einspeisung.
Entscheidung: Bejaht.
In dem Votumsverfahren mit grundsätzlicher Bedeutung zum Thema „Messung von EEG-umlagepflichtigen Strommengen bei einem DC-gekoppelten Speicher” hatte die Clearingstelle zu klären, ob bei dem vom Anlagenbetreiber vorgeschlagenen Messkonzept bei einem DC-gekoppelten Speicher die Saldierung gemäß § 61l EEG zur Anwendung kommen kann, wenn keine Messung der ein- und ausgespeicherten Strommengen erfolgt.
Mit dem neuen Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG) sollen das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammengeführt werden. Ziel des Gesetzesentwurfs ist die Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude.
Verordnung zu den Innovationsausschreibungen (Innovationsausschreibungsverordnung – InnAusV)
vom 20. Januar 2020 (BGBl. I 2020 S. 106), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2512).
Nachfolgend gelangen Sie zu den Rechtsetzungsmaterialien.
Leitsätze:
In dem Aufsatz beschreibt der Autor die Herstellung von Biomethan und dessen Anwendungsgebiete im Alltag. Die Herstellung erfolge zumeist aus Abfällen und Reststoffen, wie Gülle, Mais, Stroh und Bioabfällen. Das Ausgangsprodukt ersetze komprimiertes Erdgas für Pkw und besitze niedrige Gestehungskosten, was Biomethan positiv in einen künftigen Kraftstoffmix einfließen lassen werde.
Der Autor behandelt in seinem Aufsatz die Auswirkungen der weitreichenden Verbandsklagerechte für Windkraftparks. Er geht dabei auf die Hintergründe der Prozesswelle ein und deren Umfang. Das Umweltbundesamt meint die Prüfung zur Anerkennung sei nicht einfach aufgrund der Zielkonflikte zwischen Klima- und Umweltschutz .
Die BNetzA hat am 15. Januar 2020 die Ergebnisse der 5. Ausschreibungsrunde 2019 für die Förderung von Solaranlagen bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. Dezember 2019.
Der Autor beschreibt die Funktionsweise des "BHKW des Monats", welches durch seinen flexiblen Betrieb nicht nur die Stabilisierung der Stromnetzes unterstützt, sondern auch ein Nahwärmenetz und eine industrielle Holztrocknung mit Wärme versorgt. Die Anlage erhält ihre Flexibilität durch einen Kombigasspeicher und einen Wärmespeicher. Die Planer rechnen für das gesamte Projekt mit ca. 4000t CO2-Einsparung jährlich.
Leitsatz: Eine technische Einrichtung, die dem Netzbetreiber nur das ferngesteuerte Abschalten einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien ermöglicht, genügt nicht der technischen Vorgabe des § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2012, eine solche Anlage mit einer Einrichtung auszustatten, mit der der Netzbetreiber die Einspeiseleistung bei Netz
Die Stiftung Umweltenergierecht veröffentlichte in ihren Würzburger Berichten zum Umweltenergierecht das Hintergrundpapier: "Senkung der EEG-Umlage und Beihilferecht - Optionen für die Verwendung der Einnahmen aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz und deren Rechtsfolgen".
Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) hat das BfN-Skript „Akzeptanzfördernde Faktoren erneuerbarer Energien“ veröffentlicht. Die Erstellung wurde durch das BfN mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) gefördert.
Die Autoren geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 34. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG, das am 18. November 2019 im Tagungszentrum Aquino in Berlin stattgefunden hat.
Der Autor behandelt in seinem Aufsatz Aggregatoren und deren Einordnung im Hinblick auf das "Saubere Energie für alle Europäer"-Paket. Im Aufgabenzentrum stehe die Koordination der dezentralen Erzeuger und Eigenversorger und dem Markt. Er definiert die dezentralen Erzeuger und gibt einen Ausblick auf die Rechte und Pflichten für Aggregatoren. Die Umsetzung in deutsches Recht erfolge derzeit noch, aber das Paket biete Vorteile und Chancen für Aggregatoren.
Die Autoren behandeln in ihrem Aufsatz die EEG-Umlage hinsichtlich ihrer Ausgestaltung, Transparenz und Forderungen nach einer Senkung bzw. Abschaffung. Sie erläutern anhand des Gesetzes welche Positionen in die Berechnung der EEG-Umlage einfließen und kritisieren dabei die Veröffentlichung der Übertragungsnetzbetreiber bezüglich derer zusammenfassenden Darstellung.
Die Autoren stellen die Möglichkeiten der Stromkennzeichnung in Deutschlang vor, gehen darauf ein, wie sie erfolgt und welche Voraussetzungen gelten. Insbesondere wird die Einführung von Regionalnachweisen diskutiert, die eine höhere Akzeptanz der Energiewende vor Ort schaffen sollen. Die Autoren stellen die Behauptung auf, dass das heutige Stromkennzeichnungssystem intransparent und kompliziert sei und verändert werden müsse, um eine bessere Verbraucherverständnis zu erreichen.
Die Autoren berichten über die möglichen Entwicklungen der mit dem Kohleausstieg und der Energiewende verbundenen Kosten, die letztendlich von den Haushalten getragen werden müssten. Es werden verschiedene Szenarien untersucht, nach denen Strompreissteigerungen von 0,5-2 ct je kWh zu erwarten sind.