Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 25. November 2019 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2019 für die Förderung von Biomasse sowie zur zweiten gemeinsamen Ausschreibungsrunde für die Förderung von Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. bzw. 4. November 2019.
Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen vom 20. November 2019 (BGBl. I 2019 S. 1719), das am 25. November 2019 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, wurde das EEG 2017 zum neunten und das KWKG 2016 zum achten Mal geändert.
Das 34. Fachgespräch fand am 18. November 2019 in Berlin-Mitte statt.
Der Autor befasst sich mit schwimmenden Solarparks der Baywa Re in den Niederlanden und Deutschland. Dabei geht er auf die Kostendynamik des Floating-PV Projekts ein, behandelt Installation und Befestigung auf dem Wasser und erläutert dabei das mögliche Ausbaupotential solcher Solarparks. Politisch habe man verpasst, die Solarstromnutzung auf dem Wasser und auch die Agrophotovoltaik über künftige Innovationsausschreibungen zu fördern.
Die Autorin behandelt das Thema der Eigenversorgung mit Strom auf Basis der EU-Richtlinie: "Saubere Energie für alle Europäer" (EU) 2018/2001 im Vergleich zum deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017. Im Mittelpunkt stehen dabei die Definition des "Selbst Betreibens", die EEG-Umlagefähigkeit von Anlagen unterschiedlicher Kapazität und die Gemeinschaftliche Eigenversorgung.
Der Autor behandelt in seinem Aufsatz die Perspektive der Gas- und Biomethanbranche hinsichtlich des im Oktober vorgestellten Klimaschutzpakets. Die Gasbranche sehe aufgrund der Papiere einen operativen Spielraum und gute Marktchancen. Der Biogasrat hingegen bemängelt die Benachteiligung von Biogas aufgrund der aus dem Gesetzesentwurf gestrichenen verpflichtenden Nutzung regenerativer Energien im Gebäudeneubau.
Leitsatz: Eine ohne die notwendige Zustimmung nach § 14 Abs. 1 LuftVG im Tiefflugkorridor erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung ist auf die Anfechtungsklage des Bundes (als Träger der Bundeswehr) schon wegen dieser fehlenden Zustimmung aufzuheben.
Die Autoren berichten über die Empfehlung 2018/33, in der die Clearingstelle zu klären hatte, welche Rechtsfolgen nach EEG, KWKG und
Leitsätze:
Sachverhalt: Vorliegend verweigerte eine Netzbetreiberin der Antragstellerin bei fünf von 20 räumlich zusammen liegenden Reihenhäusern mit Blockheizkraft für Strom und Wärme einen Anschluss als Kundenanlage gem. § 3 Nr. 24a EnWG.
Die Studie „Analyse der gesamtökonomischen Effekte von Biogasanlagen - MakroBiogas Wirkungsabschätzung des EEG“ des Instituts für ZukunftsEnergie- und StoffstromSysteme (IZES gGmbH), des Deutschen Biomasseforschungszentrums (
In dem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle die Frage vorgelegt, ob und wann Anlagenbetreiberinnen und -betreiber dem aufnehmenden Netzbetreiber mitteilen müssen, dass sie für den von ihnen erzeugten und eingespeisten Strom die Einspeisevergütung gemäß § 21 EEG 2017 geltend machen, sowie, ob diese Pflicht bereits vor der erstmaligen Veräußerung – also vor der erstmaligen Einspeisung des Stroms in das Netz – besteht und ob die unterbliebene bzw.
Leitsatz: Ein Zertifikat nach § 64 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 3 Nr. 2 EEG 2014 muss im Zeitpunkt des Abla
Im Beitrag stellt der Autor die Möglichkeiten des Weiterbetriebs von Fotovoltaikanlagen vor, die demnächst aus der EEG-Förderung fallen. Er geht auf eine mögliche Umstellung auf Eigenversorgung ein, wobei u.U. jedoch hohe Kosten durch zusätzlichen Messaufwand entstehen könnten. Weiterhin betrachtet er auch Vermarktungsmöglichkeiten von Post-EEG-Anlagen.
Die Autorin geht auf den Konflikt zwischen der Windenergie und dem Naturschutz und hier insbesondere auf die steigende Anzahl an Projekten ein, die mit dem Argument des Naturschutzes vor Gerichten beklagt werden. Sie bespricht unter anderem die Kritik an Umweltverbänden, das "Totschlagargument" Vogelschlag sowie mögliche Ausgleichsmaßnahmen aufgrund des Eingriffs in die Natur.
Der Autor wagt einen Ausblick auf das wirtschaftliche Potenzial der Vermarktung von erneuerbarem Strom nach dem Auslaufen der EEG-Förderung über sog. PPA-Verträge, geht auf die herrschende Unsicherheit ein und erläutert, warum mit dem Abschluss der Verträge nicht zu lange gewartet werden sollte.
Der Autor kritisiert die fehlende Privilegierung von Powet-to-Gas bei Umlagen und Abgaben. Vor dem Hintergrund der Vorteile von Powet-to-Gas bei der Netzdienlichkeit geht er insbesondere auf die Netzentgelte und die Netzentgeltbefreiung ein.
Der Autor greift die Problematik der Flächenkonkurrenz beim Anbau von Energiepflanzen wie Mais und Raps für Bioenergie sowie für Nahrungsmittel auf. Vor dem Hintergrund der steigenven Bevölkerungszahl und der sinkenden Flächenverfügbarkeit seien Alternativen zu finden, die z.B. auf den vorgeschriebenen Blühstreifen angebaut werden könnten. Ein weiterer Grund sei der geplante Ausstieg der EU aus der Förderung von Biokraftstoffen.
Der Autor behandelt in seinem Aufsatz Unternehmen aus der ganzen Welt mit den neuesten technologischen Entwicklungen im Microgrid-Segment (Inselnetze) und beschreibt deren Projekte im Detail. Dazu gehört beispielsweise Robben Island, ein Museum zu einer ehemaligen Strafkolonie Südafrikas, welches durch die Verwendung einer Photovoltaikanlage sowie eines Batteriespeichers seine CO2-Immissionen um 75% senken konnte.
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob der Strom, der in einer Wasserkraftanlage erzeugt wird, mit der erhöhten Vergütung gemäß § 23 Abs. 5 EEG 2009 vergütet wird. Insbesondere war zu klären, ob hinsichtlich der Maßnahme zur Erhöhung des Mindestwasserabflusses aus dem Jahr 2010 die Voraussetzungen einer ökologischen Modernisierung vorliegen (im Ergebnis bejaht).
Der Autor behandelt in seinem Aufsatz die Chancen der Braunkohlebergwerke mit dem Einsatz erneuerbarer Energien. Neben einer Fülle neu entstehender Jobs in einem Bereich mit bereits bestehendem Know-how, bieten Bergbauflächen enormes Flächenpotential für Wind- und Fotovoltaikanlagen. Rekultivierung und rechtliche Hürden stellen sich aber entgegen vieler möglicher Projektierer.
In dem Aufsatz behandelt der Autor den rechtlichen Rahmen von Mieterstrom. Der Reformbedarf sei groß, so wird u.a. gefordert, die Förderung zu verbessern, den Anlagenbegriff zu lockern, die 100-kW-Grenze anzuheben, Geschäftsmodelle zu ermöglichen, Gewerbeimmobilien mit aufzunehmen, Steuerhürden zu beheben und Kleinstprojekte zu erleichtern.
Die Autoren behandeln in ihrem Aufsatz die Beschlüsse zur Energie- und Klimapolitik insgesamt und im spezielleren hinsichtlich Biogas. So seien die Erwartungen zum Erreichen der Klimaschutzziele 2030 durch das Klimapaket nicht erfüllt worden. Positives zeichne sich jedoch für Biogas ab, zu dem sich die Bundesregierung als aktiven Träger der Energiewende bekenne. Das Klimapaket stärke Erneuerbare Energien im Wärmebereich und auch Biogas als Kraftstoff für Heim und Verkehr.
In dem Aufsatz berichtet der Autor über das BHKW-Motorensymposium der IG Biogasmotoren Anfang September in Hamburg. In 18 Vorträgen behandelten die Referenten anstehende Probleme der Biogasbranche und Lösungsansätze aus der Praxis. Große Themen bildeten dabei u.a. die Fahrweise des Motors, Gasspeicher, Notstrombetrieb und Emissionsverhalten.
Die Autorin setzt sich im Beitrag mit der Möglichkeit der Verlängerung der Realisierungsfrist für Windenergieanlagen an Land auseinander, die einen Zuschlag im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens erhalten haben, und weist insbesondere auf den Nachteil der damit verbundenen realen Verkürzung des Vergütungszeitraums hin.