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Rechtsprechung– 6 U 1705/16
Aktenzeichen: 6 U 1705/16

Sachverhalt: Auf zwei Hallen eines Firmengeländes (unterschiedliche grundbuchrechtliche Grundstücke, unterschiedliche Flurstücke) befinden sich zwei PV-Dachinstallationen unterschiedlicher Betreiber.

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Empfehlung 2017/29– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2017/29

Die Clearingstelle EEG|KWKG hat am 28. März 2018 die Empfehlung zum Thema »Anwendungsfragen des § 61k EEG 2017 - Teil 1« beschlossen. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss und die Stellungnahmen der akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen.

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Aufsatz

Der Artikel handelt von sog. Retrofits und Upgrades - Maßnahmen, um Windenergieanlagen auch nach dem Ende der festen EEG-Vergütung einen wirtschaftlichen Weiterbetrieb zu ermöglichen. Der Autor geht in dem Artikel einerseits auf die entsprechenden Maßnahmen und Modernisierungen selbst ein.

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Aufsatz

Der Autor beleuchtet in seinem Beitrag die durch den § 22 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EEG 2017 entstehenden Rechtsunsicherheiten in Bezug auf den Vertrauensschutz bei Windenergie-Übergangsanlagen. In diesem Zusammenhang stellt er einige Ergebnisse des Hinweisverfahrens 2017/6 der Clearingstelle vor.

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Durch das Gesetz zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl I S. 2532, s. Anhang), das am 24. Juli 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, wurden das EEG 2017 zum vierten und das KWKG 2016 zum fünften Mal geändert.

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Gesetzentwurf

Referentenentwurf (RefE) des Umweltbundesamtes (UBA) einer Verordnung zur Einrichtung des Regionalnachweisregisters und zur Fortentwicklung des Herkunftsnachweisregisters vom 17. Juli 2017 (s. Anhang).

Durch den Verordungsentwurf

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Aufsatz

Der Autor erläutert und bewertet die durch das EEG 2017 weiter ausgebauten Kompetenzen der Bundesnetzagentur. Hierbei diskutiert er die Bereiche Durchführungs- und Überwachungsaufgaben, Durchführung von Kontrollen und Festlegungskompetenzen.

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Aufsatz

Die Autorin gibt einen Überblick über aktuelle Entwicklungen im Energierecht im Kontext mit der Realisierung von klimagerechten Stadtquartieren. Dabei geht sie auf klimagerechtes Bauen, klimagerechte Wärme- und Stromversorgung als auch auf die klimagerechte Stadtplanung ein und diskutiert im Besonderen das Mieterstromgesetz.

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Aufsatz

Die Autorinnen geben einen Überblick über Mietstrommodelle, mit denen Mieter aktiv an der Energiewende teilnehmen könnten. Sie geben einen Überblick über die momentane Rechtslage und erläutern insbesondere, welche Gesetzesänderungen sich durch den Entwurf des Mieterstromgesetzes voraussichtlich ergeben werden.

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Aufsatz

Die Autoren besprechen das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 10. Mai 2016 (Az. T-47/15) zum EEG 2012.

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Aufsatz

Die Autoren geben einen systematischen Überblick über wesentliche Ansprüche eines Anlagenbetreibers nach dem EEG 2017, dargestellt am Beispiel großer Windenergieanlagen an Land. Sie gehen dabei auf Ansprüche auf Netzanschluss und Erweiterung der Netzkapazität, Ansprüche auf Abnahme, Übertragung und Verteilung des erzeugten Stroms sowie Entschädigung und zuletzt ausführlich auf Zahlungsansprüche ein.

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Verordnung zur Schaffung eines rechtlichen Rahmens zur Sammlung von Erfahrungen im Förderprogramm »Schaufenster intelligente Energie – Digitale Agenda für die Energiewende

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 6. Juli 2017 die erste Ausschreibungsrunde für Biomasseanlagen eingeleitet. Teilnahmevoraussetzung ist die behördliche Genehmigung zur Errichtung der Anlage und deren Meldung an das Anlagenregister bis zum 11. August 2017.

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Durch Artikel 24 Absatz 29 des

Zweiten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz – 2. FiMaNoG)

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Rechtsprechung– 6 A 1706/15
Aktenzeichen: 6 A 1706/15
Gesetzesbezug: EEG 2012 § 66

Leitsatz des Gerichts: 
Eine analoge Anwendung des § 66 Abs. 13 Nr. 1 EEG 2012 auf Fälle des Grünstromprivilegs kommt nicht in Betracht.

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Rechtsprechung– VIII ZR 147/16

Leitsätze des Gerichts:

  1. Der Betreiber einer Photovoltaikanlage, der Fördermittel nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz in Anspruch nehmen will, hat sich über die geltende Rechtslage und über die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Förderung zu informieren und ist deshalb grundsätzlich auch selbst verantwortlich für die Erfüllung seiner Meldepflichten gegenüber der Bundesnetzagentur.

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Hinweis 2017/21– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2017/21

Die Clearingstelle EEG hat am 20. September 2017 den Hinweis zum Thema »PFC-belastete (Acker-)Flächen als Konversionsflächen i.S.d. EEG« beschlossen. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen lief bis zum 11. August 2017. Die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen sind im Anhang beigefügt.

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Aufsatz

Der Autor beschreibt ein realisiertes Konzept zur Nutzung von PV-Anlagen und Batteriespeichern auf einer Ergasbohrplattform in der Nordsee und geht auf die Wirtschaftlichkeit und die Wartung des Systems ein.

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Aufsatz

Die Autorin bewertet die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunden für PV-Freiflächenanlagen nach dem EEG 2017 und geht dabei auf Details wie die Funktionsweise des Verfahrens, Sicherheiten, Verzögerungen und Flächentausch sowie mögliche Pönalen ein.

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Aufsatz

Der Autor erläutert in seinem Beitrag die aus seiner Sicht bestehende Möglichkeit, die Befreiung von der EEG-Umlage für eigenverbrauchten Strom zu erhalten, sofern die Modernisierung einer Bestandsanlage vor dem 1. Januar 2018 durchgeführt worden ist.

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Aufsatz

In dem Beitrag werden die Ergebnisse zweier Voten der Clearingstelle EEG vorgestellt, in denen es um die Flexibilitätsprämie bei Bestandsanlagen geht. Das Votum 2016/41 betrifft Fragen zum Beginn des zehnjährigen Förderzeitraums, das Votum 2016/18 Fragen zur Anwendbarkeit der Prämie auch bei Mischgasanlagen.

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Rechtsprechung– 1 Bs 14/17
Aktenzeichen: 1 Bs 14/17
Gesetzesbezug: UVPG, VwGO, BauGB/ROG

Sachverhalt: Die Antragsteller begehren die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs gegen eine für sofort vollziehbar erklärte immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von fünf Windenergieanlagen. Die Antragsteller seien einem unzumutbaren Lärm ausgesetzt, weil die WEA in einem reinen Wohngebiet errichtet werden sollen.

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Textfassung vom:

Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen (Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung - NELEV) vom 12. Juni 2017 (BGBl. I S. 1651), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 16.

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