Der Aufsatz beleuchtet per Gegenüberstellung Aspekte des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Lichte der europarechtskonformen Auslegung. Zentrales Thema bildet die Eigenversorgung als Individuum oder in gesellschaftlicher Form. Das EEG lehne eine gemeinschaftliche Eigenversorgung ab, jedoch ergebe sich Anpassungsbedarf aufgrund der Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (RED II), deren Frist am 31.06.2021 abgelaufen sei.
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären,
Die Autoren erläutern die Anforderungen an das Lastmanagement und die Verfügbarkeit in autarken Insel- oder Arealnetzen, insbesondere Industrieanlagen mit eigener Stromproduktion, mit Anbindung an eine übergeordnete Energieversorgung. Derzeit verwendete Power Management Systeme (PMS) stellten zwar eine ausgereifte Lösung zum sicheren Betrieb und zur Aufrechterhaltung der Verfügbarkeit dar, seien jedoch auf fossile Energieträger ausgerichtet.
Der Artikel widmet sich dem finanziellen Wandel im Strommarkt und der PV-Anlagenvermarktung. Stromabnehmerverträge (Power-Purchase-Agreement) sowie Handelsbeteiligungen böten neue wirtschaftliche Möglichkeiten für Investoren. Auf dem privaten Markt förderten günstigere Module, höhere Strompreise und bessere Speichertechnologie den Ausbau von „Eigenverbrauch“-Anlagen.
Der vorliegende Artikel beleuchtet die Wirtschaftlichkeit von sogenannten „Bioenergiedörfern“, welche ihre Wärme- und Elektrizitätsversorgung teilweise oder ganz durch Biomasseanlagen erhalten. Weiterhin wird ein alternatives Konzept zur Wärmeerzeugung für kommende „Bioenergiedörfer“ vorgestellt. Ein wichtiger Aspekt sei es, die aktuelle Förderung zu stabilisieren und die Gesetzgebungen anzupassen, um so mehr Anreize für die Wärmewende zu bieten.
Der Artikel befasst sich mit der Ausgestaltung der kommunalen Beteiligung der Windenergie an Land. Die kommunale Beteiligung würde immer mehr gesetzlich versichert werden. Dies werde z.B. durch die bevorstehende Reform des EEG und die damit folgenden 0,2 Cent pro Kilowattstunde, die ohne Mehrkosten an die Kommunen ausgezahlt werden könnten, deutlich.
Der Autor befasst sich mit aktuellen Marktwerten von PV-Anlagen, insbesondere solchen Anlagen die unter einer installierten Leistung von 100 kW liegen. Dazu geht er weiter auf die Menge der EEG-Vergütung für die Photovoltaik und den daraus erzeugten Strom ein.
Der Aufsatz befasst sich mit der Wärme- und Stromversorgung eines Mietshauses in Berlin, das ein BHKW und eine PV-Anlage bereit stelle. Die durch die PV-Anlage erzeugte Leistung könne über einen Mieterstromvertrag günstig bezogen werden.
Die Autorinnen befassen sich mit dem Einfluss der Netzentgelte auf den Zubau der PV-Anlagen von Haushalten in Deutschland. Weiterhin analysieren sie, wie sich die Netzentgelte durch einen steigenden Zubau von PV-Batteriesystemen in deutschen Haushältern verändern könnten.
Der Aufsatz untersucht das Potenzial der Photovoltaik im Gewerbebereich, für den die steigenden Strompreise eine Belastung darstellen. Ein Ausweg stelle vor Ort selbsterzeugter Solarstrom dar. Der Autor stellt dabei diverse Möglichkeiten für unterschiedliche Gewerbe zur Nutzung des Stroms dar.
1. Vergütung
Der Zubau eines Speichers kann erfolgen, ohne dass der ursprüngliche Vergütungssatz berührt wird. Der in der EEG-Anlage erzeugte und direkt in das öffentliche Netz eingespeiste Strom wird weiterhin mit den „alten“ Vergütungssätzen vergütet.
Die Autoren untersuchen die rechtlichen Belange der Agri-Photovoltaik, die Kombination von bewirtschafteten Feldern mit dort errichteten Solarzellen. Der Aufsatz steigt mit den Regelungen des EEG ein, behandelt dann bau- und genehmigungsrechtliche Vorgaben, um dann noch die Möglichkeit der EU-Direktzahlungen zu beleuchten.
Sachverhalt: Die Beklagte ist ein Versorgungsunternehmen welches mit der Streitverkündeten im Rahmen eines Scheibenpachtmodells einen Pachtvertrag über die Nutzung eines Anteils an einer Erzeugungskapazität eines Heizkraftwerks (sog. Kraftwerksscheibe) geschlossen hat.
Der Autor informiert über mögliche Chancen für EE-Anlagenbetreiber aufgrund der hohen Strompreise ihre Erträge zu optimieren. Dabei untersucht er die geförderte Direktvermarktung, die Einspeisevergütung, die ausgeförderten Anlagen und erläutert wichtige weitere Aspekte wie die Herkunftsnachweise, die Mitteilungen über Wechsel und die Gestaltung von Stromlieferverträgen.
Die Autorin befasst sich mit dem Trend zu einer Solardachpflicht in den Bundesländern und gibt einen Überblick zum Stand der Umsetzungen. Mehrere Bundesländer würden bereits PV-Pflichten für private Neubauten, aber auch für Parkplätze und Nichtwohngebäude, einführen. Es würden sich allerdings auch Abgrenzungs- und Auslegungsprobleme stellen, insbesondere beim Mieterstrom und der Eigenversorgung.
Der Bundesverband Solarwirtschaft hat zur Bundestagswahl 2021 Empfehlungen für ein 100-Tage-Solar-Beschleunigungsgesetz erarbeitet.
Vorabinformation:
In dem technischen Hinweis „Technik zur Umsetzung § 9 EEG und Echtzeitdatenübertragung zur Anpassung von Stromeinspeisungen nach § 13 Abs. 1 und 2 EnWG“ (Version 1.0, September 2021) des Forums Netztechnik/Netzbetrieb im
Die Studie „100% Erneuerbare Energien für Deutschland bis 2030 – Klimaschutz - Versorgungssicherheit - Wirtschaftlichkeit“ der Energy Watch Group (EGW) befasst sich mit dem Energiesystem der Zukunft in Deutschland.
Die Autorinnen und Autoren gehen dabei von der Einhaltung des 1,5 °C-Ziels aus und untersuchen drei Szenarien:
Im Evaluierungsbericht zu bivalenten Stromspeichern mit Stand 2020 berichtet die Bundesnetzagentur (BNetzA) der Bundesregierung gemäß § 61l Abs. 1c EEG über die Erfahrungen mit den Bestimmungen des § 61l Abs. 1 bis 3 zu Stromspeichern, deren Strom sowohl
Der Beitrag befasst sich mit dem Ausbau von Batteriespeichern und prognostiziert trotz globaler Pandemie ein starkes Marktwachstum für das Jahr 2021. Dabei würde vor allem die Kombination aus Solaranlagen und Speichersystemen einen Schwerpunkt beim Ausbau darstellen. Für Europa wird für das kommende Jahr eine Ausbausteigerung von 70 % erwartet.
Sachverhalt: Die Klägerin (Vermieterin) verlangt von der Beklagten (Mieterin einer Wohnung) die Entfernung einer seitens der Beklagten auf dem Balkon der Mietwohnung installierten Solaranlage. Die Anlage sei nicht hinreichend sicher angebracht worden und verstoße außerdem gegen baurechtliche Vorschriften.
Entscheidung: Verneint.
Der Beitrag befasst sich mit den Änderungen im Bereich der EEG-Umlage-Privilegierung im EEG 2021.
Der Aufsatz befasst sich mit den Schwierigkeiten von PV-Anlagen an das Netz angeschlossen zu werden. Durch den zuständigen Netzbetreiber solle es oft zu Verzögerungen kommen, da diese sich spät oder gar nicht zum Netzanschlussbegehren äußern würden. Die Autorin ruft dazu auf, das Netz so auszubauen, dass Anlagenbetreiberinnen davon ausgehen können ihre Anlage an das zuständige Netz anschließen zu können.