Vorabinformation:
Der Autor widmet sich in seinem Beitrag der mit der EEG-Novelle erweiterten Eigenverbrauchsregelung für PV-Strom.
Das Bundesumweltministerium (BMU) hat verschiedene Vergütungsberechnungsbeispiele zum EEG 2009 (mit Änderungen anlässlich der PV-Novelle 2010) für alle Energieträger und Erzeugungsarten veröffentlicht (s. Anhang).
Tabellarische Übersicht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit über die aktuellen Vergütungsätze für Strom aus solarer Strahlungsenergie unter Berücksichtigung der einmaligen Degressionen zum 01.07. und 01.10.2010 (Stand 23. September 2010).
Die Broschüre des BMU stellt anhand von Text, Graphiken und tabellarischen Übersichten die durch die PV-Novelle eingeführten neuen Vergütungssätze, -tatbestände und Degressionsmechanismen für nach dem EEG vergütungsfähige PV
Der Autor berichtet vom 5. Fachgespräch der Clearingstelle EEG im Juli 2010 zur sog. PV-Novelle.
Auf das Bestehen oder die Höhe des Zahlungsanspruchs wirkt sich der Verkauf einer EEG-Anlage nicht aus, sofern die Fördervoraussetzungen nach wie vor eingehalten werden. Auch die Förderdauer ist lediglich vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage abhängig.
Erstes Gesetz zur Änderung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes vom 11.08.2010 in der am 17.08.2010 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1170) veröffentlichten Fassung. Das Gesetz sieht insbesondere folgende Änderungen am EEG 2009 vor:
Der Artikel beschreibt neue Monitoring- und Steuerungslösungen für den Eigenverbrauch von in Fotovoltaikanlagen erzeugtem Strom.
Der Artikel beschreibt die Bedingungen der neuen Eigenverbrauchsregelung und vor allem deren steuerlichen Vorteile für kleine und mittelständische Unternehmen.
Zwischenbericht des Leipziger Instituts für Energie (IE) und des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoffforschung Baden-Württemberg (ZSW) vom 5.
Der Artikel beschreibt aktuelle Entwicklungen im Bereich der Batterietechnik, die zur Steigerung des Eigenverbrauchsanteils von fotovoltaisch erzeugtem Strom eingesetzt werden können.
Der Autor gibt in seinem Beitrag steuerrechtliche Empfehlungen für private Solarstromeinspeiser. Dabei empfiehlt er die Einhaltung der im Schreiben vom 1. April 2009 veröffentlichten Vorschriften des Bundesministeriums für Finanzen. Der Anlagenbetreiber erhalte für eingespeisten Strom den regulären EEG-Vergütungssatz und für selbst verbrauchten Strom den Eigenverbrauchsvergütungssatz von derzeit 18 Cent/kWh.
Das Erste Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 11. August 2010 ist am 17. August 2010 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1170) verkündet worden und zum 1. Juli 2010 in Kraft getreten.
Der Artikel befasst sich mit den Aussichten des Eigenverbrauchs nach der Umsetzung der geplanten EEG-Novelle im Sommer 2010.
Im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens zur PV-Novelle hatte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) im Eckpunktepapier vom 20. Januar 2010 (s.
Der Text stellt einen fiktiven Zukunftsbericht zu Zeiten erreichter Netzparität über zwei Nachbarn dar, von denen der eine sich für die Einspeisung des von ihm erzeugten Stroms in das Netz entschieden hat und der andere den in seiner Fotovoltaikanlage erzeugten Strom selbst verbraucht. Die Autorin verfolgt damit das Ziel, Chancen und Risiken der aktuellen gesetzlichen Regelung des EEG deutlich zu machen.
Das hängt davon ab, ob die PV-Anlage zwischen dem 1. Januar 2009 und dem 30. Juni 2010 oder zwischen dem 1. Juli 2010 und dem 30. März 2012 in Betrieb genommen wurde.
Der Beitrag untersucht den Rechtscharakter der Ergänzung, die der BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. mit Wirkung zum 1. Januar 2009 zu den Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB) 2007 herausgegeben hat.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob ein Anlagenbetreiber für Strom, der in einer Fotovoltaikanlage erzeugt wird, die vor dem 1.