Vorabinformation:
Die EEG-Umlage wurde vom 01. Juli 2022 bis 31. Dezember 2022 unabhängig von der Anlagenleistung auf null abgesenkt. Nähere Informationen dazu finden Sie in unserem Beitrag "Ist die EEG-Umlage abgeschafft worden?"
Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV) vom 31. Mai 2000 (BGBl. I S. 794), die zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412) geändert worden ist.
Stromsteuergesetz (StromStG) vom 24. März 1999 (BGBl. I S. 378; 2000 I S. 147), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412) geändert worden ist.
Sachverhalt: Der Mieter (Beklagter) stellte eine Solarstromanlage auf der zum Mietobjekt gehörenden Terrasse auf, um Solarstrom zu erzeugen. Der Vermieter (Kläger) verlangt die Beseitigung, da der vertragsgemäße Gebrauch der Mietwohnung die Erzeugung von Strom nicht beinhalte. Zudem verunstalte die Anlage den Innenhof.
Ergebnis: Verneint.
Der Artikel untersucht die Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001 insbesondere in Hinblick auf die Zielsetzungen, die individuelle und kollektive Eigenversorgung sowie Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften zu fördern. In Bezug auf die Anpassungen der Regelungen im EEG 2021 an die europarechtlichen Vorgaben, ließen sich neben entsprechenden Umsetzungen auch diverse Versäumnisse erkennen.
Die Vergütung von Strom aus solarer Strahlungsenergie unterliegt derzeit gesetzgeberischen Veränderungen, die Anlagenbetreiberinnen und -betreiber und Netzbetreiber vor Herausforderungen stellen. Den Stand des Gesetzgebungsverfahrens können Sie hier tagesaktuell verfolgen.