Sachverhalt: Der Kläger begehrte den Anschluss von PV-Anlagen in Überschusseinspeisung an das Netz der Beklagten.
Verordnung über technische Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile (Ladesäulenverordnung - LSV) vom 9. März 2016 (BGBl. I S. 457), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 17.
Der Autor beleuchtet den Markt für Wechselrichter im Bereich häuslicher PV-Anlagen. Ihmzufolge reagierten Hersteller zunehmend auf die vermehrte Nachfrage nach PV-Systemen mit Speichern und intelligentem Lastmanagement für den optimierten Eigenverbrauch auch im Ausland, z.B. durch die Entwicklung einphasiger Wechselrichter.
Der Beitrag widmet sich den Meldepflichten bei Eigenstromnutzung im EEG 2014 sowie den Rechtsfolgen bei nicht ordnungsgemäß erfolgter Mitteilung. Die Autoren diskutiert zudem die grundsätzliche EEG-Umlagepflicht bei der Eigenversorgung und stellt die rechtlichen Definitionen und Ausnahmeregelungen vor.
Der Autor stellt den ersten Monitoringbericht zum KfW-Förderprogramm 275 zur Förderung von Solarspeichern vor, das im Dezember 2015 ausgelaufen ist. Die Erkenntnisse der mit der Evaluierung beauftragten Forscher von der RWTH Aachen seien auch in die seit 1.März 2016 laufende Neuauflage der Speicherförderung durch die KfW eingeflossen, auf deren Förderkriterien der Autor ebenfalls eingeht.
In Teil 1 des Beitrages befassen sich die Autoren mit einer detaillierten rechtlichen Analyse zur Eigenversorgung und somit zu einem direkten Verbrauch von selbst erzeugtem Strom. Hierbei werden die aktuellen Entwicklungen in diesem Bereich, wie der „Leitfaden zur Eigenversorgung“ der BNetzA, zum Anlass genommen, sich tiefer mit korrespondierenden Rechtsfragen zu beschäftigen.
Der Aufsatz setzt sich kritisch mit der Konsultationsfassung des Leitfadens der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur Eigenversorgung (Stand vom 16. Oktober 2015) auseinander. Die Autoren gehen zunächst auf die Bedeutung des Eigenversorgungsprivilegs ein bevor sie die Entwicklung der Anforderungen an Eigenversorgungssachverhalte darstellen.
Sachverhalt: Die Eigentümerin einer PV-Dach-Anlage vermietet einen ideelen Anteil von 16 Prozent zur Mitnutzung ihrer Anlage und hat zu diesem Zweck mit der Mieterin einen »Teil-Solarstromanlagen-Mietvertrag« geschlossen. Durch die Mitnutzung soll dem Mieter der Eigenverbrauch des insoweit erzeugten Stroms ermöglicht werden.
Die Autorinnen geben einen Überblick über die im Berichtsraum veröffentlichten Arbeitsergebnisse der Clearingstelle EEG.
In dem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, wo der richtige Netzverknüpfungspunkt gemäß § 5 Abs. 1 EEG 2012 für die PV-Installation des Anlagenbetreibers mit einer installierten Leistung von 26,56 kWp ist und ob der Anlagen
Die Autorinnen geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 22. Fachgespräch der Clearingstelle EEG zur Eigenversorgung mit Strom aus Anlagen im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetz, das am 23. Februar 2015 im Hotel Aquino in Berlin stattfand.
Der Autor gibt einen ausführlichen Überblick zu Heizsystemen mit Elektroheizstäben für PV- Anlagen mit hohen Eigenverbräuchen bis hin zu Null-Einspeiseanlagen und geht dabei auch auf Energiemanagementsystemen ein.
Der Autor geht im 3. Teil seiner dreiteiligen Aufsatzserie auf die Direktvermarktung von eigenerzeugtem Strom ohne und mit Durchleitung im Verteilnetz sowie die damit verbundenen Hürden und Kosten ein. U.a. stellt er verschiedene Modelle aus der BHKW- und PV-Branche vor, bei denen Letztverbraucher selbst zum Eigenstromversorger werden.
Die Autorinnen geben einen Überblick über ausgewählte Arbeitsergebnisse der Clearingstelle EEG. Danach hat diese im Berichtszeitraum sowohl die Empfehlung 2014/27 zum Thema „Zulassung der Anlage nach Bundesrecht“ und die
Der Autor beschreibt verschiedene Optionen, vernetzte dezentrale Erzeugungs- und Speicheranlagen als virtuelle Kraftwerken zu betreiben. Die Realisierung der Vorteile solcher Systeme, wie die Bereitstellung von Ausgleichsdienstleistungen und die Etablierung neuer Geschäftsmodelle, sei abhängig vom Abbau von Zugangsbarrieren für kleinere, flexiblere Anbieter im neuen Strommarktdesign.
Die Autorin behandelt in ihrem Beitrag die Frage, unter welchen Bedingungen der direkte Verbrauch von Solarstrom auch in Wohnungen möglich ist, deren Mieter selbst nicht Betreiber der PV-Anlagen sind, ohne dass die EEG-Umlage anfällt und welche Auswirkungen der Betrieb von Speichern dabei hat.
Der Beitrag beleuchtet rechtliche Fragen hinsichtlich der Belastung von PV-Hausspeichersystemen mit EEG-Umlage und Stromsteuer und verweist dabei unter anderem auf die Ergebnisse des 21.
Der Beitrag beleuchtet die Neuregelungen des EEG 2014 zur Belastung von Eigenversorgungsanlagen mit der EEG-Umlage, welche im § 61 EEG 2014 für bestimmte Konstellationen eine Verminderung der EEG-Umlage oder die Befreiung von der
Der Autor geht der Frage nach, wie sich die seit dem EEG 2014 eingeführte EEG-Umlage bei Eigenverbrauch auf die Prosumenten auswirkt. Dabei legt er einige Fälle dar, in denen sich Fotovoltaikanlagen trotz der EEG-Umlage für den Eigenverbrauch - vor allem für Gewerbetreibende - lohnen.
Der Autor befasst sich mit der Frage, was unter dem Begriff »räumlicher Zusammenhang« zu verstehen ist, innerhalb dessen Eigenstrom verbraucht werden kann, ohne EEG-Umlagenpflichtig zu werden.
Im Beitrag wird die Problematik der in der üblichen Weise angewendeten Pacht- und Betriebsführungsmodelle für Erneuerbare Energien-Anlagen mit dem Kreditwesengetz (KWG) behandelt. Nach dessen Regelung ist bei einer Bewertung des Geschäfts als Finanzierungsleasing das Nichtvorhandensein einer entsprechenden Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BAFin) strafbar. Der Autor erläutert zunächst das Geschäftsmodell und die Erlaubnispflicht nach dem KWG. Anschließend geht er auf Bereichsausnahmen und Einzelfreistellungen von Unternehmen ein.
Die Autoren analysieren den Einfluss einer Modernisierung bzw. eines Ersetzens von Bestandsanlagen auf die Befreiung von der EEG-Umlage bei Eigenversorgung im Rahmen der mit dem EEG 2014 nur noch eingeschränkten Privilegierung.
Der Autor beleuchtet in seinem Beitrag offene Fragen der Anwendung des Regelung zur EEG-Umlagepflicht für Letztverbraucher und Eigenversorger im EEG 2014.