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Suche in Klima/Energie

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Politisches Programm
Gesetzesbezug: KSG

Mit dem Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) wurden die nationalen Klimaziele festgelegt und die gesetzlichen Rahmen geschaffen, um das Erreichen der Treibhausgasneutralität in Deutschland bis zum Jahr 2045 sicherzustellen. Bereits für das Jahr 2030 sieht das KSG das Zwischenziel einer Treibhausgasminderung von insgesamt 65 % gegenüber dem Jahr 1990 vor und setzt hierzu jährlich zulässige Emissionsmengen bis zum Jahr 2030 für die jeweiligen Sektoren fest.

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Gesetzesbezug: EnWG 2011

Der Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes soll bis 2055 durch Netzentgelte refinanziert werden. Die Festlegung WANDA schafft hierfür den regulatorischen Rahmen und gibt Vorgaben für die Bestimmung eines marktfähigen Entgelts für den Wasserstoffhochlauf. Das Entgelt wird ab 2025 an allen Ein- und Ausspeisepunkten des Wasserstoff-Kernnetzes erhoben. Es soll bis zum Jahr 2055 möglichst konstant bleiben. Die Bundesnetzagentur überprüft seine Höhe alle drei Jahre und passt es bei Bedarf an.

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Politisches Programm
Gesetzesbezug: EEG 2023

Zur Erreichung der nationalen und europäischen Klimaschutzziele ist die Energiewende im Bereich der Stromversorgung von zentraler Bedeutung. Diese verfolgt das Ziel einer grundlegenden Umstellung der Energieversorgung in Deutschland auf erneuerbare Energien und mehr Energieeffizienz.

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Politisches Programm
Gesetzesbezug: EEG 2023, KWKG 2023

Mit dem Ziel der Umsetzung der in der Agenda 2030 enthaltenen globalen Nachhaltigkeitsziele in Deutschland hat die Bundesregierung im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) sechs Transformationsbereiche definiert, welche von besonderer Relevanz sind. In der DNS werden die Maßnahmen Deutschlands zur Umsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele dargelegt. Anhand von einzelnen Indikatoren und den bereichsspezifischen Zielen wird der Stand der nachhaltigen Entwicklung abgebildet und eine Grundlage für die Weiterentwicklung der DNS geschaffen.

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Politisches Programm

Gemäß § 99 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) ist die Bundesregierung verpflichtet, das EEG und das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) zu evaluieren und dem Bundestag bis zum 31.12.2023 und dann alle vier Jahre einen Erfahrungsbericht vorzulegen.

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Das Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften vom 22. Dezember 2023 (siehe Anhang) ändert durch Artikel 12 das Messstellenbetriebsgesetz (

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Mit dem am 1. Januar 2024 in Kraft getretenen sog. Heizungsgesetz wurde das Gebäudeenergiegesetz novelliert. Spätestens ab 2028 wird für alle neuen Heizungen die Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie verbindlich.

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Gesetz

Das Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG) vom 20. Dezember 2023 wurde am 22. Dezember 2023 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2023 I Nr. 393) verkündet und tritt am 1. Juli 2024 in Kraft. 

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Rechtsprechung– 28 K 8865/22
Aktenzeichen: 28 K 8865/22

Sachverhalt: Die Klägerin (Anlagenbetreiberin) beantragte die Genehmigung zur Installation von Photovoltaikanlagen auf verschiedenen Dachflächen ihres Hauses, welches sich in einem denkmalgeschützten Bereich befindet. Die Beklagte (Genehmigungsbehörde) verwehrte die Genehmigung für den Teil der Photovoltaikanlagen, der auf der vom öffentlichen Raum aus sichtbaren Dachfläche installiert werden soll, da die Errichtung den Schutzzielen der Denkmalbereichssatzung entgegensteht.

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Politisches Programm
Gesetzesbezug: NABEG, EnWG 2011

Neue Aufgabe mit angepasster Methode

Am 12. Juni 2023 haben die Übertragungsnetzbetreiber der Bundesnetzagentur den zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans vorgelegt. Die Bundesnetzagentur prüft neben dem Netzentwicklungsplan ebenso die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Netzausbauprojekte und veröffentlicht dazu einen Umweltbericht. Der Umweltbericht beschreibt und bewertet die voraussichtlichen Auswirkungen von insgesamt 191 neuen Leitungsvorhaben.

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Politisches Programm
Gesetzesbezug: EnWG 2011

Beschleunigung für die Errichtung des Wasserstoff-Kernnetzes notwendig

Der Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur soll mit der Planung und Errichtung eines Wasserstoff-Kernnetzes beginnen. Das Wasserstoff-Kernnetz soll große Verbrauchs- und Erzeugungsregionen für Wasserstoff in Deutschland, beispielsweise große Industriezentren, Speicher, Kraftwerke und Importkorridore, miteinander verbinden.

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Politisches Programm

In dem Kurzbericht Energy Sharing - Bestandsaufnahme und Strukturierung der deutschen Debatte unter Berücksichtigung des EU-Rechts werden verschiedene Umsetzungsvorschläge zum Energy Sharing und verwandte Ansätze verglichen.

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Gesetz: Bund
Urheber: Bund

Das Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung vom 16. Oktober 2023 wurde am 19. Oktober 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt vorbehaltlich einzelner Regelungen am 1. Januar 2024 in Kraft.

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Politisches Programm

Mit dem Beschluss des Klimaschutzprogramms 2023 durch das Bundeskabinett am 4. Oktober 2023 möchte Deutschland den Klimaschutzzielen bis 2030 einen großen Schritt näher kommen. Übergeordnetes Ziel ist es, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 65 Prozent gegenüber 1990 zu verringern. Folglich liegt der Fokus auf der Dekarbonisierung in allen Sektoren der Volkswirtschaft. Durch die im vorliegenden Klimaschutzprogramm 2023 enthaltenen Maßnahmen kann die bestehende Klimaschutzlücke um bis zu 80 Prozent geschlossen werden. Dies bestätigte auch der Expertenrat für Klimafragen.

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Fachgespräch

Das 46. Fachgespräch der Clearingstelle zum Thema „Solarpaket I: Bremsen für den Solarenergie-Ausbau gelöst?“ fand am 20. September 2023 als Präsenztermin in der Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund, In den Ministergärten 10, 10117 Berlin und parallel dazu als Liveübertragung (auch mit Untertitelung in deutscher Sprache) online statt.

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Textfassung vom:

Am 20. September 2023 ist im Amtsblatt der Europäischen Union die Richtlinie (EU) 2023/1791 zur Neufassung der Richtlinie 2012/27/EU zur Energieeffizienz verkündet worden. 
Die neue Richtlinie fordert unter anderem eine Reduktion des Primär- und Endenergieverbrauchs um mindestens 11,7 % basierend auf einer aktuellen Referenzentwicklung (PRIMES 2021).

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Gesetzentwurf

Der Entwurf des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes (KAnG) verfolgt das Ziel, die negativen Auswirkungen des Klimawandels zu vermeiden oder, soweit sie nicht vermieden werden können, weitestgehend zu reduzieren. Dies soll durch eine vorsorgende und alle vier Jahre zu evaluierende und fortzuschreibende Klimaanpassungsstrategie der Bundesregierung umgesetzt werden. Die Länder sollen ergänzend und auf Grundlage eigener Analysen zu den Risiken und Auswirkungen des Klimawandels separate Klimaanpassungskonzepte entwickeln und diese umsetzen.

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Politisches Programm

Das Bundeskabinett hat am 26. Juli 2023 die Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie (NWS) beschlossen. Im Mittelpunkt der NWS stehen die Beschleunigung des Markthochlaufs von Wasserstoff und seiner Derivativen sowie Wasserstoffanwendungstechnologien. Die in der NWS verankerten Maßnahmen wurden drei Stufen zugeordnet: kurzfristige Maßnahmen für das Jahr 2023, mittelfristige Maßnahmen für die Jahre 2024/2025 und langfristige Maßnahmen bis 2030.

Die wichtigsten Handlungsfelder/Zielbilder der Nationalen Wasserstoffstrategie sind:

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Fachgespräch

Das 45. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG zum Thema „Neustart der Digitalisierung der Energiewende: Rollout und Herausforderungen für EEG- und KWK-Anlagen“ fand am 22.

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Gesetzentwurf
Gesetzesbezug: KSG

Der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes beinhaltet verschiedene Maßnahmen, sodass die nationalen Klimaschutzziele eingehalten und die europäischen Zielvorgaben erfüllt werden können. Dabei ist dieses Gesetz ein Teil des Klimaschutzprogramms, welches das Ziel verfolgt bis 2030 die Klimagas-Emissionen um 65 Prozent zu senken.

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Politisches Programm

In dem Entwurf des Klimaschutzprogramms 2023 der Bundesregierung werden die Klimaschutzmaßnahmen für die Sektoren Energiewirtschaft, Gebäude, Industrie, Verkehr, Landwirtschaft, Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) im Einzelnen ausgeführt. Zudem werden die unterstützenden Maßnahmen dargestellt, die sektorenübergreifende Wirkung entfalten sollen, u. a.

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Rechtsprechung– 8 B 230/23.AK
Aktenzeichen: 8 B 230/23.AK

Leitsätze: Wird der in § 249 Abs. 10 BauGB vorgesehene Abstand zwischen einer Windenergieanlage und einer zulässigen baulichen Nutzung zu Wohnzwecken eingehalten, kommt eine optisch bedrängende Wirkung der Windenergieanlage nur ausnahmsweise in Betracht, wenn andernfalls die Schwelle der Zumutbarkeit aufgrund besonderer Umstände überschritten würde.

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Gesetzentwurf

Mit dem Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht sollen die Potenziale im Bereich des Immissionsschutzrechts zwecks Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 effektiver genutzt werden. Im Wesentlichen sollen die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zum schnellen Ausbau von Erneuerbare-Energien-Anlagen verkürzt und vereinfacht werden.

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Gesetzentwurf
Gesetzesbezug: EEWärmeG, GEG, EnEV

Mit dem Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung soll die Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen im Wärmesektor reduziert werden. Neben einigen Vorgaben für die Erhöhung der Energieeffizienz im Gebäudeenergiebereich, soll dieses Ziel vor allem durch die Einführung einer Pflicht zur Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei möglichst jedem Heizungswechsel in neuen und in bestehenden Gebäuden erreicht werden.

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Politisches Programm
Gesetzesbezug: EEG 2023

Im Mittelpunkt der Wind-an-Land-Strategie stehen die Ausweitung und Beschleunigung der Planung, der Genehmigung und des Zubaus von Windenergie an Land.

Im Rahmen des ersten Windgipfels am 22. März 2023 hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) diesbezüglich einige Handlungsfelder und Maßnahmen identifiziert und Vertreterinnen und Vertreter der Bundesländer, der Ressorts der Bundesländer, der Verbände, der kommunalen Spitzenverbände und der Gewerkschaften eingeladen.

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