Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz - KWKG) vom 19. März 2002 (BGBl. I S. 1092), zum 1.
Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung vom 19. März 2002 (BGBl. I S. 2498).
Nachfolgend gelangen Sie zu den folgenden Fassungen des KWKG:
Durch das Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze vom 21. August 2009 (BGBl. I S. 2870) sollen die Planungs- und Genehmigungsverfahren für Leitungsbauvorhaben gestrafft werden.
Im Anhang finden Sie die Materialien des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze vom 21.
Im Anhang finden Sie die Materialien des Gesetzgebungsverfahrens zum »Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung« vom 19. März 2002 BGBl. I S.
Im Anhang finden Sie die Materialien des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zum Schutz der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung vom 12. Mai 2000 (BGBl. I S. 703), der Urfassung des KWKG 2000.
Die BNetzA hat am 27. Juni 2024 die Ausschreibungsergebnisse für Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Anlagen) und für innovative Systeme mit Kraft-Wärme-Kopplung (innovative KWK-Systeme) bekannt gegeben. Gebotstermin war jeweils der 3. Juni 2024.
Der Aufsatz stellt eine Übersicht über die neuen Regelungen des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (KVBG) und des neuen Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) 2020 dar.