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Politisches Programm

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat mit seinem Hinweisblatt zu Stromzählern für stromkostenintensive Unternehmen (s. Anhang) seine Verwaltungspraxis für die Antragstellung 2018 (Ausschlussfrist: 30. Juni 2018) für das Begrenzungsjahr 2019 in der Besonderen Ausgleichsregelung nach §§ 63 ff. EEG 2017 geregelt.

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